Am Donnerstag berät der Geschäftsführungsausschuss des Bundestages über einen Vorschlag der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates für die Neuregelung der Nebeneinkünfte. Der Vorschlag, den die Kommission unter dem Vorsitz von Hermann Otto Solms gemacht hat, verspricht vor allem eins: Mehr Transparenz. Die Nebenverdienste sollen stärker ausdifferenziert und in ihrer Höhe deutlicher gemacht werden.
In Sieben Stufen zwischen 10 000 und 150 000 Euro sollen die Abgeordneten in Zukunft Auskunft über ihre Nebeneinkünfte geben. Mit der Neuregelung reagiert der Bundestag auf die bisherige Transparenzlücke bei höheren Nebeneinkünften. Denn derzeit gibt es nur drei Stufen zwischen 1000 und 7000 Euro. Die Öffentlichkeit erfährt zwar, dass ein Abgeordneter über 7 000 Euro zusätzlich verdient, aber nicht, in welcher Größenordnung der Zuverdienst liegt.
Höhere Bagatellgrenze
Insofern sei es eigentlich zu begrüßen, dass sich etwas tut, sagt Nina Katzemich von LobbyControl. Wäre da nicht die Verschiebung der so genannten "Bagatellgrenze". So sollen nach dem Vorschlag der Rechtsstellungskommission Einzelzahlungen, die unter 10 000 Euro liegen, nicht mehr anzeigungspflichtig sein. Bisher lag diese Grenze bei 1 000 Euro.
Für Katzemich kommt das Gesamtpaket damit einer Mogelpackung gleich. "Die Transparenz am oberen Ende wird erkauft durch die Intransparenz am unteren." Theoretisch könne ein Abgeordneter nach der neuen Regelung beliebig viele Beraterverträge über jeweils 9 999 Euro abschließen. Die Öffentlichkeit würde nichts darüber erfahren.
Die Nichtregierungsorganisationen LobbyControl, campact, Mehr Demokratie e. V. und Transparancy International haben deshalb am Montag die Aktion "Wir wollen wissen, wer bezahlt" gestartet. Sie fordern den Geschäftsführungsausschuss des Bundestags damit auf, die Neuregelung zu überarbeiten. Auch alle Bürgerinnen und Bürger werden zum Protest aufgerufen. Unter www.wer-bezahlt.de kann ein entsprechender Appell an die Ausschussmitgliederunterschrieben werden.







