Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen arbeitet an einer weiteren Baustelle: der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Diese Reform soll sich an den Ergebnissen der umfangreichen Evaluationsforschung im Rahmen der Hartz Gesetze ausrichten. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 6. April den Entwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgelegt, der am 25. April vom Kabinett beschlossen werden und bis zum 1. April 2012 verabschiedet sein soll.
Bis 2014: 16 Mrd Euro sparen
Der hehre Anspruch dieses Gesetzentwurfs - Verbesserung von Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik - gleicht einer Quadratur des Kreises: Um die Autonomie der Bundesagentur für
Arbeit (BA) zu stärken sollen Arbeitsvermittler künftig mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme erhalten, indem Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt
werden. Gleichzeitig sieht die Finanzplanung der Bundesregierung bis 2014 vor, dass im Rahmen des Kürzungsprogramms von 80 Mrd. Euro alleine 16 Mrd. Euro auf die BA entfallen. 2,5 Milliarden Euro
2012 und dann jeweils drei Milliarden Euro pro Jahr.
Die größere Flexibilität für die Arbeitsagenturen und Job Center wird sich somit schnell als unheilvolles Geschenk erweisen. Die Mitarbeiter werden vor allem den Mangel bei der Arbeitsmarktpolitik verwalten und gegenüber den Arbeitslosen begründen müssen.
Wenn aus Pflicht- Ermessensleistungen werden
Gespart wird bei den Ärmsten der Armen, vor allem arbeitslosen und behinderten Jugendlichen. Die Umwandlung in eine Ermessensleistung könnte beispielsweise bedeuten, dass der Rechtsanspruch
auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses sowie die Zusammenführung der verschiedenen Maßnahmen zur Berufsorientierung und Förderung von Ausbildung bzw. Eingliederung gestrichen werden. Zwar
ist es berechtigt, die finanzielle Verantwortung der Beitragszahler für diese Ersatzmaßnahmen von mehreren Milliarden Euro im Jahr in Frage zu stellen. Das darf aber nicht zu Lasten der
betroffenen jungen und benachteiligten Menschen geschehen. Vielmehr müsste der Steuerzahler auf Landes- und Bundesebene sowie die Unternehmen selbst zumindest für einen Teil dieser finanziellen
Lasten aufkommen. Dies ist jedoch nicht vorgesehen.
Höchst fraglich ist, ob eine Verbesserung der Qualität erreicht werden kann, wenn die bisher befristeten Vermittlungsgutscheine für die Wahl öffentlicher und privater Träger auf Dauer
zugelassen und ausgeweitet werden. Dies kann nur gelingen, wenn die Aufklärung und Beratung der Arbeitssuchenden verbessert wird. Unabdingbare Voraussetzung sind zudem wirksame Zertifizierungen
der öffentlichen und privaten Anbieter derartiger Eingliederungs- und Qualifizierungsleistungen.
Rechtsansprüche sind notwendig
So erfreulich es ist, Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer und gering qualifizierter Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (WeGeBau) zu entfristen und
mit der Qualifizierung Arbeitsloser zusammen zu führen, so problematisch sind die generellen Kürzungsvorgaben. Derartige Ermessensleistungen werden damit ebenfalls dem Spardiktat unterworfen.
Dabei zeigen alle Untersuchungen und Erfahrungen bei der schwierigen praktischen Umsetzung dieser Weiterbildungsförderung der BA, dass gerade bei der beruflichen Weiterbildung für Ältere und
gering Qualifizierte in kleineren und mittleren Betrieben in der Bundesrepublik besonders große weiße Flecken bestehen.
Deshalb wären Rechtsansprüche und präventive Fördermaßnahmen der Arbeitsagenturen und Job Center mit ausreichender finanzieller Förderung besonders notwendig. Entsprechendes gilt für die Verzahnung von Kurzarbeit und Qualifizierung in wirtschaftlichen Krisenzeiten und zur Anpassung an Umbrüche in den Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen.
Spardiktat statt Paradigmenwechsel
Wenig klar sind die Ausführungen zur öffentlich geförderten Beschäftigung für besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. Die bisher vorrangig eingesetzten Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwand (Ein-Euro-Jobs) haben sich nach allen Untersuchungen und Erfahrungen als perspektivlos und mit hohen Missbräuchen und Mitnahmeeffekten behaftet erwiesen. Ginge es tatsächlich nach der
Wirkungsforschung, müssten sie schnellstmöglich durch eine Eingliederung der betroffenen Menschen in längerfristige sinnvolle existenzsichernde öffentliche Tätigkeiten ersetzt werden. Allerdings
ist auch hierbei unter dem rigorosen Spardiktat nicht der notwendige Paradigmenwechsel zu einer nachhaltigen Beschäftigungsförderung zu erwarten.
Damit sind die wiederholten Versicherungen des BMAS, nicht bei Benachteiligten und behinderten Menschen und bei der beruflichen Rehabilitation zu sparen, Makulatur. In der arbeitsmarktpolitischen Realität werden der Bundesagentur für Arbeit bei der Genehmigung des defizitären Haushaltes generelle Sparauflagen aufgezwungen. Selbst die größten Optimisten und allen voran Bundeswirtschaftsminister Brüderle mit seiner "Schnellstraße in die Vollbeschäftigung" dürften kaum von einer Halbierung der Zahl der Arbeitslosen auszugehen.
Die BA kann bei diesem rigorosen Spardiktat zwischen "Pest und Cholera" wählen. Erfüllt sie die Kürzungszwänge, muss sie die arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen drastisch einschränken. Dies geht unweigerlich zu Lasten der Schwächsten. Erfüllt sie die Sparzwänge nicht oder nur unzureichend, werden wieder diejenigen politischen Kräfte die Oberhoheit erlangen, denen die BA schon längst ein Dorn im Auge ist und die sie am liebsten abschaffen wollen.
"Statt per Gesetz zu sagen, welche Leistungen es künftig unter welcher Bedingung geben wird, schiebt sie den schwarzen Peter den
JobCentern zu. Das Label "dezentrale Handlungskompetenz" ist dabei völlig irreführend. Die JobCenter werden keine Handlungskompetenz haben, denn ohne Geld wird eine Entscheidung vor Ort
schnell zum Nein."
Anette Kramme und Katja Mast, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und ihre Stellvertreterin







