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„Bewährtes Verhältnis“

Kai Doering • 08. April 2011

"Religion öffentlich ausleben." SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Foto: Kai Doering
"Religion öffentlich ausleben." SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Foto: Kai Doering

"Da ist eine Diskussion wieder aufgebrochen, die lange Zeit nur in akademischen Fachkreisen geführt wurde - und das ist gut", sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier. Ihm kommt es auf die Debatte an. "Wichtig ist dabei, dass weder der Staat noch die Religionsgemeinschaften ihre Ansichten als absolut verstehen, sondern andere Meinungen zulassen."

Der Glaube sei weltweit auf dem Vormarsch - allerdings nicht immer mit guten Absichten. "Religion ist eine dynamische Kraft", so Steinmeier: "manchmal zum Guten, häufig aber auch zum Schlechten". Deshalb sei es wichtig, Konflikte in konstruktive Bahnen zu lenken. "Wir haben gelernt, sie in guter Form auszutragen." Die sachliche Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik (PID) zeige das. Verzichten möchte der gläubige Protestant auf die Religion nicht. "Die Menschen müssen ihre Religion auch öffentlich ausleben dürfen", so Steinmeier.

Sicherung der Religionsfreiheit

Genauso sieht es der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Alois Glück. "Nirgendwo wird so um ethische Fragen gerungen wie in Deutschland. Das ist ein Verdienst der Kirche", so der CSU-Politiker. Er plädierte zwar für eine klare Trennung von Staat und Religion - "denn nur so können beide unverfälscht ihren Aufgaben nachgehen" -, doch sei die Sicherung der Religionsfreiheit durch den Staat "von fundamentaler Bedeutung".

Und noch etwas wünscht sich Alois Glück vom Staat: die Erhaltung des Körperschaftsstatus' der Kirche. Dieser ermöglicht ihr unter anderem, im Gegensatz zu anderen Religionsgemeinschaften, Kirchensteuern zu erheben. Vielen ist dieses Privileg ein Dorn im Auge. Sie fordern die Aberkennung des Körperschaftsstatus'.

"Die Abschaffung der Kirchensteuern würde zu einer deutlichen Abschwächung der kirchlichen Präsenz in der Öffentlichkeit führen", erläuterte Jürgen Schmude, langjähriger Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Konsequenzen. Ihre Kernaufgaben "Verkündigung und Seelsorge" würden sie Kirchen zwar auch dann noch erfüllen können, doch alles darüber Hinausgehende müsste auf den Prüfstand.

Das Staatskirchenrecht weiterentwickeln

Dabei könne der Staat gar kein Interesse daran haben, die Kirchen zu schwächen. "Ihr Wirken ist schließlich lebensdienlich für das Zusammenleben der Menschen", so Schmude. Und es erspare dem Staat "erhebliche personelle und finanzielle Aufwendungen", da die Kirche in Eigenregie Kindergärten und Krankenhäuser betreibe, von denen die gesamte Bevölkerung profitiere.

Dennoch sei es wichtig, Dinge immer wieder zu hinterfragen. Der Arbeitskreis der Christinnen und Christen in der SPD regte deshalb an, das bestehende Staatskirchenrecht weiterzuentwickeln, "damit alle Religionsgemeinschaften angemessen gefördert werden können". Die Frage, welchen Platz der Islam in der Gesellschaft hat, und der zunehmende Anteil Konfessionsloser dürften allerdings nicht dazu führen, "dass die negative Religionsfreiheit den Vorrang vor der positiven Religionsfreiheit erhält". Oder, wie es Jürgen Schmude schlicht ausdrückte: "Das bestehende Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland hat sich bewährt."

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