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Schlechte Job-Chancen für Menschen mit Behinderungen

Susanne Dohrn • 20. March 2011

Foto: Egon Haebich/pixelio
Foto: Egon Haebich/pixelio

vorwärts.de: Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte und ältere Menschen entspannt sich auch bei der allgemein erfreulichen Entwicklung nicht. Was muss die Regierung tun?
Silvia Schmidt: Obwohl der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen im Februar abgebremst werden konnte, bleibt doch die gegenläufige Tendenz zur deutlich sinkenden allgemeinen Arbeitslosigkeit und der auffällige Unterschied zu den Vorjahreszahlen bestehen. Dies zeigt uns, dass die Benachteiligung am Arbeitsmarkt auch durch eine kräftige Konjunktur nicht ganz aufgefangen werden kann und dass zusätzliche Maßnahmen, auch für ältere Menschen, weiter notwendig sind. Dieser kontinuierliche Anstieg seit Mitte 2010 ist für uns alle besorgniserregend.

Was tut die Bundesregierung?
Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf für die Bundesregierung, die bisher keine zusätzlichen Aktivitäten für schwerbehinderte Arbeitslose entfaltet. Die Bundesregierung muss mit Sofortmaßnahmen reagieren, mehr Geld in die Integrationsunternehmen investieren, die Ausgleichsabgabe stärken und verstärkt auf die Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes ausrichten sowie die Integrationsämter und Integrationsfachdienste stärken.

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Behinderte beschäftigen oder eine Abgabe zahlen? Wie ist hier die Situation?
Die Abgabe schwankt naturgemäß im Aufkommen mit der Wirtschaftsentwicklung; 2007 waren es circa 480 Millionen Euro; wir wollen eine Überprüfung über die Höhe und die Systematik der Abgabe. Eventuell muss es dann auch eine kräftige Anpassung geben, denn das Geld kommt ja nicht nur der Förderung der Arbeitsmarktintegration sondern auch der Umgestaltung der Wohnsituation der Betroffenen zugute.

Wer weniger als 3 Stunden arbeiten kann, hat einen Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt. Gelingt es, diesen Anspruch zu erfüllen?
Wenn jemand nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann - da ist ein Kriterium die 3-Stunden-Schwelle der Erwerbsfähigkeit - kann Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben. Über diesen Anspruch entscheidet ein Gremium aus Kosten- und Leistungsträgern. Es gibt einen regelrechten Run auf die Werkstätten (2003: 235.756, 2007: 275.492), weil sie viele sozialrechtliche Vorteile bieten, etwa die Erwerbminderungsrente nach 20 Werkstattjahren. Ziel muss für die Zukunft sein, die Kompetenz der Werkstätten verstärkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzusetzen, damit die Menschen die Chance haben ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Die Werkstätten und Integrationsunternehmen sowie die Gewerkschaften und Werkstatträte sind dabei ebenso unsere Partner wie die Träger der Leistungen.

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