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Ist Islamunterricht verfassungskonform?

Marc Phillip Nogueira • 11. March 2011

Foto: www.stundedesislam.de / pixelio.de
Foto: www.stundedesislam.de / pixelio.de

Nachdem Integrationsminister Hahn (FDP) die Begründung eines Runden Tisches mit einer Auswahl islamischer Vertreter und exponierten Einzelpersonen gegen Einwände des Koalitionspartners, der CDU durchgesetzt hatte, passierte erst mal über ein Jahr nichts, das nach einem möglichen Durchbruch aussah. Ziel des runden Tisches war es einen Vertragspartner zur Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes zu finden. Bisher schien es kaum möglich mit einem der Akteure eine Vereinbarung zu finden, die den Anforderungen des staatlichen Schulwesens genügt hätte. Das lag zum Teil auch an den Startschwierigkeiten dieser Gesprächsrunde. Von Anfang an regte sich Widerstand in der Koalition gegen die Zusammensetzung der muslimischen Vertreter. Vor allem die Teilnahme von Ünal Kaymacki, der auch stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen ist, sorge bei der CDU für Aufregung. Er wurde dann am Ende doch noch eingeladen, allerdings nicht als Vertreter der IRH, sondern als Vertreter seiner eigenen schiitischen Gemeinde. Gleichzeit wurden Akteure aus dem islamkritischen Spektrum, wie die Frankfurter Zahnärztin Ezhar Cezairli eingeladen. Sie ist eine erklärte Gegnerin des bekenntnisorientierten Unterrichts und Befürwortet das Kopftuchverbot für Lehrerinnen.


Für die Öffentlichkeit und die Teilnehmer am runden Tisch offenbar überraschend kündigte Hahn zu Jahresende an, dass die Landesregierung auf Grund der erfolglosen Suche nach einem solchen Partner nun die Einführung von Islamkunde in Angriff nehmen wolle. Damit setzte er die Teilnehmer am runden Tisch anscheinend unter Druck, nun doch Anträge zustellen. Sowohl der eigens zu diesem Zweck geründete hessische Landesverband von Ditib, als auch die Ahmadiyya Muslim Gemeinde haben ihre Anträge nur zwei Wochen nach diesen Äußerungen eingereicht. Beide zielen auf die Einführung eines zwar bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes ab, der in seinem Curriculum auch von anderen Muslimen besucht werden können soll.


Nun kommt also Bewegung in die Bestrebungen für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes in Hessen. Aber die Ankündigung Hahns nun den vermeidlich pragmatischen Weg der Islamkunde zu gehen, konfrontiert die Muslime mit einer faktisch vollkommen anderen Richtung, als es zunächst vereinbart war. Denn Islamkunde ist keineswegs ein "Islamunterricht light". Wird von dem Ziel eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes für Muslime Abstand genommen, dann wird zugleich ihr Anerkennung als gleichberechtigte religiöse Gemeinschaften hintertrieben. Ebenso gut wie Islamkunde könnte die Landesregierung auch Christenkunde einführen. Nur das tut sie eben nicht und es wäre ihr verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Denn letztendlich bleibt es so ihrer Einschätzung und Macht anheimgestellt, wie der reguläre Schulunterricht ergänzt werden soll. Die Gleichberechtigung der Religionen darf aber nicht der Willkür von Mächtigen überlassen bleiben, sondern bedarf der Integration durch Recht. Das bedeutet dass der rechtliche Anspruch von Muslimen auf Anerkennung der Maßstab sein muss, wenn Information und Aufklärung über die eigene Religion angestrebt werden. Entscheidend dabei ist, dass ein bekenntnisorientierter Unterricht in Verantwortung und Kooperation von religiösen Gemeinschaften und staatlichen Institutionen vollzogen wird. So lange in Deutschland das Prinzip der Kooperation von Staat und Religionen gilt, muss es neutral angewendet werden. Deswegen dürfen nicht einige wenige privilegiert werden, weil das für andere zwangsläufig auf Diskriminierung hinausläuft. Herrn Hahn hatte zunächst diese Anerkennung der Muslime in Hessen angestrebt und den Weg zu einem bekenntnisorientierten Unterricht selbst in Frage gestellt. Das mag an seinem Koalitionspartner liegen, dennoch bleibt es auch an ihm haften, dass er sich offensichtlich im Zweifelsfall mehr für den politischen Erfolg, denn als für die angemessene Umsetzung des Grundgesetztes einsetzt.

Auch die Opposition hält die Einführung von Islamkunde für verfassungsrechtlich bedenklich. So meint Gerhard Merz, integrationspolitschier Sprecher der SPD-Fraktion: "Ein in letztendlich ausschließlicher Verantwortung des Staates angebotener Islamkundeunterricht als reguläres Unterrichtsfach, möglicherweise sogar als Pflichtfach, stößt wegen der verfassungsrechtlich gebotenen religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates auf große Bedenken. Der Staat selbst kann nicht Anbieter religiöser Unterweisung sein kann, egal für welche Religion oder Konfession", erklärte Merz. Daher führe auch der von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag an dieser Stelle in die Irre. Diese forderten zugleich eines schnelle Prüfung der beiden gestellten Anträge und das Vorantreiben von Islamkunde. Ob die Anträge der muslimischen Gemeinschaften Erfolg haben werden ist sicher auch vom politischen Wille abhängig. Es ist zu hoffen, dass sich die FDP mit ihren teils progressiven Ansprüchen angesichts der starken Vorbehalte der CDU durchsetzten kann. Eine Vertagung des bekenntnisorientieren Unterrichtes ins Ungewissen würde das Scheitern des runden Tisches bedeuten. Denn die Absichtserklärung war der bekenntnisorientierte Unterricht. Und es wäre auch fraglich, ob sich die islamischen Akteure unter anderen Bedingungen überhaupt daran zusammengefunden hätten.


Derzeit ist es in Hessen offen, ob die Anträge zu einem bekenntnisorientierten Islamunterrichtes hinreichend sein werden. Damit wäre aber sicher ein großer Schritt getan, denn es würde auch bedeuten dass Muslime in Zukunft als Religionsgemeinschaften Anerkennung finden. Aber diese Entwicklung verweist auch auf ein tiefer liegenden Konflikt, nämlich dass es unklar ist welche Rolle Religion heute in unser Gesellschaft überhaupt haben soll. Grund dafür ist nicht der Islam allein, sondern die zunehmende Pluralisierung der Religionen. Nicht nur der Islam ist neu in Deutschland, viele andere Religionen existieren hier friedlich neben einander. Gleichzeitig hat sich das Spektrum christlicher Bekenntnisse ausdifferenziert. Die hessische SPD stellt in der Auseinandersetzung um die Einführung eines Islamunterrichtes richtig fest, dass die Alternative gegenwärtig Ethik heißt. Hier soll auch der Islam eine Rolle spielen. In Zukunft wird es in jedem Fall auch darauf ankommen den Gläubigen oder an Religion interessierten mehr Kenntnisse über andere Religionen und ihrer Rolle in der Gesellschaft zu vermitteln. Um die gesellschaftliche Verständigung zu gewährleisten, sollten viele mehr von anderen Religionen wissen, als nur ihre eigene kennen. Dem könnte man mit der Einführung eines Wahlpflichtfaches Religionskunde begegnen. Dass wäre ein gutes zusätzliches Angebot. Islamkunde ist dagegen, auch wenn sie gut gemeint sein mag, der falsche Weg, weil er Muslimen eine Sonderrolle zuweist. Das ist angesichts der zunehmenden Islamophobie in Deutschland nicht vielversprechend.

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