Derartige Anträge der von den DGB Gewerkschaften ausgehandelten tariflichen Mindestlöhne für die Leiharbeit liegen bereits seit Jahren in den Schubladen des Bundesarbeitsministeriums.
Dumping-Mindestlöhne der Christlichen Gewerkschaften
Bisher haben CDU/CSU und FDP blockiert, dass sie von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden und für alle Leiharbeitnehmer gelten. Als Begründung mussten die
konkurrierenden Tarifverträge über Mindestlöhne der christlichen Gewerkschaften herhalten. Diese lagen zum großen Teil weit unter den Mindestlöhnen der DGB Gewerkschaften.
Damit ist in der Praxis ein explodierender Leiharbeits- und Niedriglohnsektor auf dem Rücken der betroffenen Menschen entstanden. Entwickelt hat sich gleichzeitig ein riesiger
Kombilohnsektor mit öffentlicher Subventionierung der Lohnzahlungen der Wirtschaft. Finanzieren müssen dies wiederum die Arbeitnehmer über ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diesem wirtschaftlich und sozial gleichermaßen verantwortungslosen Treiben einen Riegel vorgeschoben: Der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften, wurde mit Urteil des 1. Senats des BAG vom 14.Dezember 2010 die Tariffähigkeit
abgesprochen. Dies ist in der schriftlichen Urteilsbegründung vom 28. Februar 2011 bestätigt worden. Die Klage gegen den CGZP ist von der
Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) geführt worden.
Der CGZP war nur dazu gegründet worden, um abweichende Tarifverträge von dem Grundsatz des "Equal Pay" nach der entsprechenden Ausnahmeklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abzuschließen. Das BAG hat festgestellt, dass der CGZP keine Legitimation habe, für die Leiharbeitsbranche Tarifverträge abzuschließen. Damit sind die vom Christlichen Gewerkschaftsbund ausgehandelten "Dumping Löhne" unwirksam und der Grundsatz des "Equal Pay" gilt.
Leiharbeitnehmern stehen mithin die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen zu wie Stammarbeitskräften. Sie können gegenüber ihren Verleihfirmen gleichen Lohn für gleiche Arbeit und entsprechend höhere Beiträge zur Rentenversicherung und Rentenleistungen geltend machen. Es ist davon auszugehen, dass diese Lohn-, Beitrags- und Rentenansprüche von mehreren Milliarden Euro auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Die "goldenen" Zeiten für die boomende Leiharbeitsbranche auf dem Rücken der betroffenen Arbeitnehmer dürften damit beendet sein.
Lohndumping geht weiter
Entfallen ist aber auch die Begründung der Bundesregierung für die Blockade gegen die Allgemeinverbindlichkeit der tariflichen Mindestlöhne der DGB Gewerkschaften. Die tariflichen
Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer der DGB Gewerkschaften können zwar Lohndumping verhindern. Jedoch bedeutet dies für die betroffenen Menschen noch keine Existenzsicherung bei Arbeit und in der
Rente. Mit 7,60 Euro brutto Stundenlohn im Westen und 6,65 Euro Brutto im Osten werden Leiharbeitnehmer mit Familienverantwortung kaum der Hartz IV Falle entkommen. Dies gilt umso mehr, weil die
Übernahme in feste Beschäftigung für Leiharbeitnehmer äußerst niedrig ist.
Diese jahrelange "Hängepartie" der Mindestlöhne in der Leiharbeit zu Lasten von 100000nden Leiharbeitnehmern sowie der Beitrags- und Steuerzahler zu den öffentlichen Transfersytemen zeigt: Die Verankerung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahmen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist unerlässlich. Auch wenn die SPD in diesem Verhandlungspoker um Hartz IV hierbei keinen Durchbruch erzielen konnte, muss dies ganz oben auf der politischen Agenda bleiben.
Mindestlöhne bei Briefdienstleistungen
Ein weiteres "trauriges" Kapitel ist das Schicksal der tariflichen Mindestlöhne bei den Briefdienstleistungen. Hierbei handelt es sich um eine Branche, in der auch viele Frauen beschäftigt
sind. Die 2007 von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) mit der Deutschen Post AG ausgehandelten tariflichen Brutto-Mindestlöhne zwischen 8,40 und 9,80 Euro in der Stunde sind
von der damaligen Großen Koalition ab 2008 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Daraufhin gründeten die privaten Briefzusteller (PIN Mail AG,TNT Post Regioservice GmbH) einen eigenen
Arbeitgeberverband mit Florian Gerster (SPD) an der Spitze.
Gerster war ehemaliger Sozialminister von Rheinland Pfalz und kurzzeitig Vorstandsvorsitzender bei der Bundesagentur für Arbeit. Der neu etablierte und ein anderer Arbeitgeberverband handelten mit der zuständigen Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste tarifliche Mindestlöhne aus - allerdings auf erheblich niedrigerem Niveau.
Gleichzeitig führten sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin - gegen die Allgemeinverbindlichkeit der nach ihrer Meinung zu hohen Mindestlöhne von Verdi. Diese seien eine unlautere Konkurrenz für die privaten Briefzustelldienste, vielen dort Beschäftigten würde dies ihre Arbeit kosten und das grundgesetzlich geschützte Recht auf Koalitionsfreiheit sei verletzt. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 28. Januar 2011 wurde ihnen Recht gegeben. Die Allgemeinverbindlichkeit der höheren Mindestlöhne für die Briefzustelldienste von Verdi und der Deutschen Post AG mussten aufgehoben werden.
Dies zeigt, ebenso wie bei der "unendlichen Geschichte" bei der Leiharbeit- besonders plastisch, mit welchen Verzögerungen und Blockaden die Einführung tariflicher Mindestlöhne in der Bundesrepublik behindert wird. Die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes ist daher unerlässlich.







