Ob es den beiden Ministerpräsidenten bei ihrer Initiative um die von Hartz IV betroffenen Millionen Menschen ging oder die Sorge um den berechtigten Ärger der Bürger an der mangelnden Einigungsfähigkeit von Bundesregierung und Opposition, ist letztlich unerheblich. Wahrscheinlich wird beides eine Rolle spielen. Denn in beiden Bundesländern sind im März Landtagswahlen. Dies wird auch dafür ausschlaggebend sein, daß die männliche Phalanx der Ministerpräsidenten mit "Ü60" die bisherige erheblich jüngere weibliche Verhandlungsführung ersetzen will.
Auch stehen sie unter dem Druck ihrer Kommunen, die den von der Bundesregierung versprochenen "Geldsegen" nicht aufs Spiel setzen wollen - Übernahme der Grundsicherung für Rentner und höhere Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Hartz IV. Es kann jedoch auch sein, dass beide Ministerpräsidenten Beck und Böhmer als besonnene und erfahrene Polit-Unterhändler weiteren Schaden von der Politik durch Taktik und Medienschow abwenden wollen.
Regelsätze dürfen kein Tabu sein
Doch Ungemach droht bereits, wenn die Höhe der Regelsätze nicht angetastet werden soll, wie von Seiten der Bundesregierung gebetsmühlenartig gefordert wird. Werden jetzt die Ausgaben für
die Nutzung von Verkehrsmitteln erhöht, ist dies richtig. Notwendig ist jedoch, dass auch einmalig erforderliche Sonderausgaben einbezogen werden. Denn mit der derzeit vorgesehenen Pauschalierung
muss mindestes fünf Jahre gespart werden, bevor eine defekte Waschmaschine ersetzt oder ein gebrauchtes Fahrrad gekauft werden kann.
Doch eine über die vorgesehenen Mini-Erhöhung von 5 Euro hinaus gehende Anhebung der Regelsätze wird von der Bundesregierung abgelehnt, da ein Anstieg der Hartz IV Empfänger befürchtet wird.
Der einzige Ausweg ist die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze, die sowohl für Hartz IV Empfänger wie auch Niedriglöhner ein menschenwürdiges Einkommen und Leben ermöglicht.
Einigkeit konnte offensichtlich bereits erzielt werden über weitere tarifliche Mindestlöhne bei Weiterbildung, Wach- und Schließdiensten und der Leiharbeit. Für die Leiharbeit liegen seit
fünf Jahren tarifliche Mindestlöhne in den Schubladen des Bundesarbeitsministeriums vor. Ausgehandelt wurden sie von den DGB Gewerkschaften und den beiden großen Leiharbeitsverbänden.
Ein Achtel aller Leiharbeitnehmer sind Aufstocker und müssen ergänzend Hartz IV beziehen. Entwickelt hat sich hierdurch ein riesiger Kombilohnsektor mit öffentlicher Subventionierung der
Lohnzahlungen der Wirtschaft. Bezahlen müssen dies wiederum die Arbeitnehmer über ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das Bundesarbeitsgericht hat diesem wirtschaftlich und sozial
gleichermaßen verantwortungslosen Treiben erst kürzlich einen Riegel vorgeschoben. Die von den Christlichen Gewerkschaften durchgeboxten Hungerlöhne sind verfassungswidrig.
Mindestlöhne und "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bei Leiharbeit
Bleibt zu hoffen, dass den betroffenen Arbeitnehmern zu ihrem Recht verholfen wird. Nach dem Gesetz können sie gleichen Lohn für gleiche Arbeit und entsprechend höhere Beiträge zur
Rentenversicherung und Rentenleistungen geltend machen. Damit ist auch die Begründung der Bundesregierung für die Blockade gegen die Allgemeinverbindlichkeit der tariflichen Mindestlöhne der DGB
Gewerkschaften hinfällig. Es dürfte daher für sie ein "Leichtes" sein, für die Leiharbeit diese tariflichen Mindestlöhne einzuführen. Damit ist jedoch für die betroffenen Menschen noch keine
Existenzsicherung bei Arbeit und in der Rente gewährleistet. Mit 7,60 Euro brutto Stundenlohn im Westen und 6,65 Euro Brutto im Osten werden Leiharbeitnehmer mit Familienverantwortung kaum der
Hartz IV Falle entkommen. Dies gilt umso mehr, weil die Übernahme in feste Beschäftigung mit unter 15 Prozent im Schnitt äußerst niedrig ist.
Deshalb ist es falsch, wenn jetzt "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" vor allem auf auf Betreiben der FDP vor die Klammer der Themen gezogen werden, über die Einigung erzielt werden muss. Hier
klaffen die gegenseitigen Positionen besonders weit auseinander. Während die Bundesregierung auf mindestes neun Monaten Karenzzeit beharrt, will die SPD dies nach spätestens vier Wochen umsetzen.
Für die betroffenen Leiharbeiter ist es unerlässlich, bei einem Einsatz im Entleihbetrieb möglichst bald gleichen Lohn für gleiche Arbeit wie die Stammarbeitskräfte zu erhalten. Sie haben ein
ungleich höheres Risiko zu tragen. Denn nach dem im Durchschnitt etwa drei Monate währenden Arbeitseinsatz bei einem Entleiher landen sie wieder im Entleihbetrieb. Dort erhalten sie häufig nur
den tariflichen Mindestlohn oder noch weniger und werden entlassen, wenn kein Anschlussauftrag in einem Entleihbetrieb erfolgt.
Kein Griff in die Taschen der Bundesagentur
Das großzügige Angebot des Bundes, die Ausgaben der Grundsicherung für Rentner und einen höheren Anteil der Wohnkosten für Hartz IV zu übernehmen, hat die Begehrlichkeiten in den Rathäusern
unabhängig von der politischen Farbe geweckt. Fatal wäre es, wenn die bisher genannten Beträge von 3,5 bis 4 Mrd. Euro im Jahr aus der Kasse der Bundesagentur für Arbeit genommen würden und damit
die Arbeitsmarktpolitik weiter zusammengestrichen werden müsste.
Bei aller Würdigung des Bundesrates, ein Scheitern der Hartz IV Verhandlungen abzuwenden, dürfen wesentliche Teile des Verhandlungspaketes nicht in Frage gestellt werden. Dies gilt für
verfassungsfeste Regelsätze genauso wie für Mindestlöhne und "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bei der Leiharbeit; Verhinderung eines Chaos in den Job Centern sowie die weitere Aushöhlung der
Arbeitsmarktpolitik.







