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Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft überfällig

Ursula Engelen-Kefer • 02. February 2011

Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft ersetzt die gesetzliche Frauenquote nicht ersetzen. Foto: ARGON / pixelio.de
Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft ersetzt die gesetzliche Frauenquote nicht ersetzen. Foto: ARGON / pixelio.de

Ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft ist längst überfällig. An Vorstößen hat es nicht gefehlt: Bereits Christine Bergmann, Bundesfrauenministerin in der rot-grünen Koalition, unternahm einen ersten Versuch. Unterstützt und aktiv begleitet wurde dies von den Frauen in den Gewerkschaften. Vorgesehen waren verbindliche Vorgaben für die Gleichstellung von Frauen bei Einstellung, Entlohnung, Qualifizierung, Aufstieg sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei den Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen.

Hohe Priorität legte dieser Gesetzentwurf auf die Verbesserung der Verhandlungsmacht von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie auf die praktische Umsetzung über ein Verbandsklagerecht, um Frauen vor Repressionen zu schützen.

Gleichstellungsgesetz an Männer -Mehrheit gescheitert

Diese Gesetzesinitiative scheiterte jämmerlich an der Mehrheit und Macht der Männer. Heraus kam die Einigung auf ein Bündnis von Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden zu freiwilligen Vereinbarungen über die Gleichstellung und Frauenförderung in der privaten Wirtschaft. Die bisherigen Ergebnisse sind mehr als dürftig und stehen in keinem Verhältnis zu den großangelegten Öffentlichkeitsevents bei ihrer Verkündung.

Seit 2001 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für die Bundesverwaltung, das in der Folgezeit verbessert werden konnte. Darin ist eine relative Quotenregelung enthalten. Seitdem werden Stellen im öffentlichen Dienst mit dem Zusatz versehen, dass bei gleicher Qualifikation Bewerberinnen bevorzugt werden. Trotzdem sind bis heute nur wenige Frauen bis zu den begehrten Stellen von Unterabteilungsleiterinnen und Abteilungsleiterinnen vorgedrungen - geschweige denn darüber hinaus.

Quote hilft Frauen im Niedriglohnsektor nicht

Es wäre ein weiterer schwerer Rückschlag für das Gleichstellungsgebot in unserem Grundgesetz und unsere Zukunft, wenn sich die derzeitige Diskussion um Frauenquoten in der Wirtschaft als Sturm im Wasserglas erweisen würde. Und diese Diskussion alleine reicht nicht aus.

Den Frauen im Niedriglohnsektor hilft die Quote nicht. Vielen Millionen arbeiten in den 400- oder 1-Euro Jobs, in der massenhaft boomenden Leiharbeit, der befristeten Beschäftigung oder sie leben von kaum existenzsichernder Selbständigkeit. Zwei Drittel der 7 Millionen Niedriglöhner in Deutschland sind Frauen. Deutschland hält im Vergleich der Mitgliedsländer in der Europäischen Union bei der Lohnlücke mit 23 Prozent nach Malta und Zypern die "Rote Laterne" und liegt weit über dem EU Durchschnitt von 17,4 Prozent.

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