In einer Pressemitteilung erklärte der Direktor des Verbandes Leienbacher, dass "die Pläne des Bundesarbeitsministeriums im Rahmen der bevorstehenden Hartz IV-Gesetzesänderung hilfebedürftige Privatversicherte abzuschieben oder ihren Versicherungsbeitrag willkürlich zu kappen, völlig inakzeptabel sind." Sie seien ein sozialpolitischer Irrweg, so Leinebacher weiter. Durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 sowie vom 09.02.2010 gehöre die Krankenversicherung zum verfassungsrechtlich verbürgten Existenzminimum.
Dem PKV-Verband gehören 43 Unternehmen an, bei denen 30,5 Mio.Versicherungen bestehen. Von diesen sind Rund 8,9 Mio. Menschen komplett privat krankenversichert. Dazu kommen noch mal ca. 21,6 Mio. Zusatzversicherungen.
"Der Staat kann seine verfassungsrechtliche Pflicht, das Existenzminimum zu garantieren, nicht auf Dritte abwälzen", meinte Leihenbacher. Der Gesetzgeber muss daher die bestehende Deckungslücke für Hilfebedürftige schließen. Zukünftig müsse wieder der vollständige Krankenversicherungsbeitrag für Hartz-IV-Empfänger erstattet werden. Eine zwangsweise Überführung hilfebedürftiger Privatversicherter in die GKV komme für den PKV-Verband nicht infrage.







