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Griff in die Kassen der Bundesagentur für Arbeit

Ursula Engelen-Kefer • 27. November 2010

Griff in die Kassen der Bundesagentur. RainerSturm/pixelio.de
Griff in die Kassen der Bundesagentur. RainerSturm/pixelio.de

Damit verfährt er nach dem beliebten Spiel seiner Vorgänger im Amt aus verschiedenen Regierungskoalitionen: Verlagerung von Lasten aus dem Bundeshaushalt auf die Beitragszahler zur Sozialversicherung. Diesmal geht es um die Insolvenzumlage, die Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit zahlen - um Lohnausfälle für drei Monate im Falle der Zahlungsunfähigkeit insolventer Unternehmen auszugleichen. Diese Arbeitgeberumlage war gerade erheblich von 0,1 auf 0,41 Prozent der Bruttolöhne erhöht worden. Für 2011 werden daraus 1,17 Mrd. Euro an Einnahmen erwartet.

Befürchtet wird ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrisen. Im Haushalt der BA 2011 sind für das Insolvenzgeld zur Finanzierung der Lohnausfälle 900 Mio. Euro eingestellt. Diese Insolvenzumlage soll jetzt in den Bundeshaushalt überführt und mit dem Zuschuss aus Bundesmitteln an die BA für den Defizitausgleich 2010 verrechnet werden.

Zu Lasten der Beitragszahler

Der BA würde dann nicht mehr 6,9 Mrd. Euro vom Bund zur Verfügung gestellt, sondern nur noch 5,8 Mrd. Euro. Dabei ist das Defizit der BA die Folge der Krise und des arbeitsmarktpolitischen Krisenmanagements - vor allem durch die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes. Die Bundesregierung wird nicht müde, sich mit den Federn von Tarifparteien und BA für die Verhinderung größerer Beschäftigungseinbrüche und Arbeitslosigkeit zu schmücken.

Dass es keine Dankbarkeit in der Politik gibt, müssen jetzt die Tarifparteien als Beitragszahler sowie die BA selbst leidvoll erfahren. Der finanzielle Ausgleich von Lohnausfällen infolge Unternehmensinsolvenzen muss in Zukunft aus dem Haushalt der BA geleistet werden. Bei Entstehung von Defiziten bei der BA gewährt der Bund dann nur noch ein Darlehen und keine Zuschüsse mehr.

Doppelte Belastung für Arbeitnehmer

Dies bedeutet höhere Beitragssatzsteigerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als die vorgesehenen 0,2 Prozent auf 3,0 Prozent ab 2011 und/ oder eine Verringerung der finanziellen Spielräume für die Arbeitsmarktpolitik. In jedem Fall wären die Arbeitnehmer gleich doppelt benachteiligt: Sie müssen bei einer Erhöhung der Beitragssätze die Zahlung der Lohnausfälle bei Unternehmensinsolvenzen zur Hälfte mitfinanzieren, was bisher durch Arbeitgeberumlage alleine bezahlt wurde. Darüberhinaus sind sie wieder einmal die Leidtragenden bei jeder Einschränkung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik.

Bleibt nur zu hoffen, dies dieses erneute Verschiebemanöver zu Lasten der Beitragszahler nicht nur ein Vorgeplänkel dessen ist, was noch kommen kann. Zumindest medial wurde bereits ein weiterer schwerer Mühlstein ins Wasser geworfen. Danach gibt es Gerüchte aus dem Hause des Bundesfinanzministers, der BA die Einnahmen von einem Prozent Mehrwertsteuer wieder abzunehmen. Diese sind ihr 2007 für die drastische Absenkung der Beiträge auf 2,8 Prozent als konjunkturelles Krisenmanagement zur Entlastung der "Arbeitskosten" zugeflossen. Hierbei handelt es sich immerhin um den beachtlichen Betrag von etwa 8 Mrd. Euro im Jahr. Dies würde Beitragszahler und Arbeitslose in drastischer Weise zusätzlich belasten und die Binnenkonjunktur abwürgen, bevor sie überhaupt in Schwung gekommen ist.

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