Es ist nicht zu rechtfertigen, dass nur Arbeiter und Angestellte und ihre Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Vielmehr müssen auch die oberen Einkommensbezieher, die Selbständigen, Politiker und Beamten an dieser Solidarität der Gesundheitsversorgung beteiligt werden.
Die Einkommensbezogenheit und Parität der Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist wieder herzustellen. Dazu muss der Sonderbeitrag allein zu Lasten der Versicherten von 0,9 Prozent auf
beide Seiten aufgeteilt oder von den Arbeitgebern ebenfalls ein zusätzlicher Beitrag von 0,9 Prozent erhoben werden. Damit könnten ein Teil der finanziellen Probleme der gesetzlichen
Krankenversicherung gelöst und die Solidarität wieder hergestellt werden.
Privatversicherung in Solidarausgleich einbeziehen
In keinem anderen Land gibt es eine solche krasse Zweiteilung der medizinischen Versorgung wie in der Bundesrepublik durch das Nebeneinander und die Konkurrenz um die guten Risiken zwischen
gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Dies verfestigt die Zwei-Klassen-Medizin zwischen gesetzlich und privat Versicherten.
Ein Mindesterfordernis wäre mithin, dass für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen die notwendigen Gesundheitsleitungen erbracht werden müssen. Die zu Diskriminierungen gegenüber
den gesetzlich Versicherten führenden zwei- bis dreifachen Gebührensätze (und darüber hinaus) in der privaten Krankenversicherung müssen abgeschafft und die privaten Krankenversicherungen in den
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden. Dann zählt bei der finanziellen Ausstattung der jeweiligen Kasse nicht mehr das Einkommen
des Versicherten, sondern seine gesundheitlichen Risiken und somit Anforderungen an gesundheitliche Leistungen.
Darüber hinaus ist in der privaten Krankenversicherung die notwendige Transparenz über die finanzielle Lage, die teilweise ungerechtfertigt hohen Verwaltungskosten sowie die erheblichen Steigerungen der Beitragssätze und die enorme Belastung ihrer Mitglieder mit höherem Lebensalter herzustellen. Die Versicherten müssen erheblich besser informiert werden, was auf sie zukommt, wenn sie den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wählen.
Da immer mehr Einkommen aus Kapitalerträgen gewonnen werden, wenn auch höchst einseitig in unserer Gesellschaft verteilt, müssen auch diese Einkünfte zur Beitragsbemessung und herangezogen
werden. Natürlich muss hier eine ausreichende Freigrenze gelten, damit nicht die unteren und mittleren Einkommen auch noch mit ihren kleinen Ersparnissen für die gesetzliche Krankenversicherung
zahlen müssen.
Wirksame Bekämpfung der Verschwendung
Erheblich besser genutzt werden müssen die Einsparpotentiale, insbesondere bei den Herstellern von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln und Geräten sowie die sog. Leistungserbringer
von medizinischen Leistungen. Dabei müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Verteilung der Ärztehonorare grundsätzlich in Frage gestellt und gerechter gestaltet werden. Ebenfalls ist
die Verteilung der Ärzte auf großstädtische und ländliche Regionen neu zu gestalten. Der sich bereits jetzt abzeichnende und drastisch zunehmende Mangel an ärztlicher Versorgung in ländlichen
Gebieten muss angegangen und abgestellt werden.
Unabdingbar ist die Verbesserung der Qualität gesundheitlicher Leistungen sowie ein Paradigmenwechsel von der vorwiegend kurativen Medizin in die Rehabilitation und vor allem Prävention. Hier
bestehen erhebliche Nachholbedarfe in der Gesundheitsversorgung der Bundesrepublik. Dies erfordert eine erheblich bessere Zusammenarbeit von Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben mit
der gesetzlichen Krankenversicherung.
Flankieren durch Arbeitsmarktpolitik
Unabhängig von diesen Reformnotwendigkeiten im Gesundheitswesen bedarf es flankierender Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik. Die ständige Erosion des Normalarbeitsverhältnisses durch die
Explosion der 400-Euro-Jobs, aber auch die Steuer- und Beitragsfreiheit von immer mehr betrieblichen Sozialleistungen führen zu milliardenschweren Löchern bei den Einnahmen der gesetzlichen
Sozialversicherung und damit auch der Krankenversicherung.
Hinzu kommt, dass die aus Steuern gezahlten Beiträge für die annähernd sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger viel zu niedrig sind im Verhältnis zu den gesundheitlichen Leistungen. Sie müssten daher erheblich erhöht werden.
Fazit:Die Bürgerversicherung würde dazu führen, dass die Beitragsbelastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber zurückgeführt sowie die erforderlichen Qualitätsverbeserungen bei der
Gesundheitsversorgung der Menschen vorgenommen werden könnten. Dies ist wahrlich des Schweißes der Edlen wert.







