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Kassenwechsel als Ausweg?

Ursula Engelen-Kefer • 15. November 2010

Foto: Chris Beck / pixelio.de
Röslers Gesundheitsrefrom: Mehr Beitrag plus Kopfpauschale. Foto: Chris Beck / pixelio.de

Schon der Gesundheitskompromiss der rot-grünen Koalition hat die finanzielle Solidarität zu Lasten der Versicherten aufgeweicht. Sie müssen etwa 60 Prozent der Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbringen; die Arbeitgeber sind mit nur etwa 40 Prozent belastet. Hinzu kommen die ständigen Erhöhungen der Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthalte und nicht zuletzt die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal.

Einfrieren des Arbeitgeberanteils und kleine Kopfpauschale
Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags bei 7,3 Prozent verbunden mit dem Einführen einer "kleinen" Kopfpauschale findet nun jedoch ein radikaler Systemwechsel zu Lasten der Versicherten statt. Denn: Alle künftigen Kostensteigerungen müssen von den Versicherten allein bezahlt werden - ohne Grenze nach oben. Diese Zusatzbeiträge werden nicht mehr solidarisch nach der jeweiligen Einkommenshöhe bemessen, sondern als einheitliche Pauschale von
allen Versicherten abgefordert. Die Solidarität zwischen höheren und niedrigeren Einkommen ist damit beendet.

Kein Ausgleich für Zusatzbeiträge
Der versprochene steuerliche Ausgleich, wenn diese Zusatzbeiträge 2 Prozent des Einkommens überschreiten, erweist sich bei näherem Hinsehen als trügerische Fiktion. Die Zusatzbeiträge sollen pauschal für alle Kassen berechnet werden und nur danach erfolgt dann der steuerliche Ausgleich. Die tatsächlichen Zusatzbeiträge einzelner Kassen können jedoch erheblich von diesen fiktiven Pauschalen nach oben abweichen. Gerade Niedrigverdiener können somit durch die Zusatzbeiträge erheblich mehr als mit 2 Prozent ihres Einkommens belastet werden.

Kassen im Wettbewerb

Ursprünglich sollten zumindest die tatsächlich anfallenden Zusatzbeiträge für ALG II Empfänger erstattet werden. Jetzt ist nur noch der durchschnittliche Zusatzbeitrag erstattungsfähig. Bei Kassen mit höheren als durchschnittlichen Zusatzbeiträgen werden die betroffenen Menschen in Hartz IV derartige höhere Zusatzausgaben selbst bezahlen müssen. ALG I Empfänger werden mit den gesamten Zusatzausgaben belastet und ebenfalls besonders unter der ungerechten Erstattungsregelung leiden, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt.

Hier soll nach dem ausdrücklichen Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition auf dem Rücken der "Ärmsten der Armen" der Ausgabenwettbewerb unter den Krankenkassen gefördert werden. Wie Untersuchungen deutlich machen, haben gerade Langzeitarbeitslose ein höheres Krankheitsrisiko, sind daher in besonderem Maße auf die gesetzlichen Krankenkassen angewiesen. Sie sind somit am wenigsten in der Lage, Ihre Kasse aus Kostengründen zu wechseln.

Patienten dritter Klasse
Der lapidare Hinweis des Bundesgesundheitsministers, die Versicherten könnten ja die Kasse wechseln, wenn die Zusatzbeiträge übermäßig hoch seien, zeugt von erstaunlicher Ignoranz bis Ahnungslosigkeit der Realitäten. Viele der betroffenen Menschen in höherem Lebensalter mit chronischen Krankheiten werden kaum in der Lage sein, ständige Wechsel ihrer Krankenkassen vorzunehmen. Für sie heißt es dann schlicht, den bereits zu engen Gürtel noch enger zu schnallen.

Negativ für die Versicherten wird sich auswirken, dass in Zukunft bei Arztrechnungen das Prinzip der Vorkasse gewählt werden kann. Dies ist für die Ärzte günstiger, als die vorgegebene Abrechnung der Sachleistungen mit der Krankenversicherung. Es besteht mithin die Gefahr, dass beim ärztlichen Behandlungsaufwand teilweise auch danach unterschieden wird, ob die Versicherten bereit zur Vorkasse sind oder nicht. Viele Versicherte mit niedrigen Einkommen werden sich die Vorkasse nicht leisten können und werden zu Patienten nicht nur zweiter, sondern dritter Klasse herabgestuft.

Verschwendungen im Gesundheitswesen
Gerade im Gesundheitswesen gibt es nicht nur erhebliche Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Mittel auf Ärzte, Krankenhäuser, Medikamente und sonstige
Leistungen sondern auch ein hohes Maß an Verschwendung. Wie in allen vorherigen sog. Gesundheitsreformen enthalten auch die jetzigen Reformgesetze trotz gegenteiliger Versprechungen von Bundesgesundheitsminister Phillip Rösler keine ernst zu nehmenden Einschränkungen.

Einige der wichtigsten Beispiele sind:
-die immer undurchschaubarer werdende Flut an Arzneimitteln, ihre im nationalen und internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Kosten und Kostensteigerungen;
- die Intransparenz und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Honorare durch die Kassenärztlichen Vereinigungen;
- die hohen Gesundheitskosten durch mangelnden Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben;
- die weitgehend fehlende systematische Prävention in der Gesundheitsversorgung;
- die ausufernde und teure Medizintechnik mit nicht immer erkennbarer Verbesserung der Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung.

Um hierbei die Kosten zu begrenzen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengungen von Krankenkassen sowie beider Seiten der Tarif- bzw. Sozialparteien. Diese
gemeinsame auch finanzielle Verantwortung hätte aus- und nicht abgebaut werden müssen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung geht in ihrer jetzt beschlossenen Reform in die umgekehrte Richtung. Damit wird sie das Gegenteil ihrer Propaganda erreichen: die Entkoppelung der Arbeits- von den Gesundheitskosten wird einen neuen Schub zusätzlicher Ausgaben mit sich bringen, ohne dass vorhandene Verschwendungen, Ungerechtigkeiten und Qualitätsmängel beseitigt werden können. Im Gegenteil: Die Zwei- und Drei-Klassen-Medizin und damit die weitere Spaltung unserer Gesellschaft schreitet mit noch größeren Schritten voran.


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