Das geltende Steuerrecht, kritisiert die Rechtsexpertin, widerspreche dem verfassungsrechtlichen Gebot, für die Gleichberechtigung von Frau und Mann zu sorgen.
Vorteil für
Alleinverdienerehen
Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Ehepaare zunächst zusammengerechnet, dieser Betrag halbiert, dann die entsprechende Steuer ermittelt und dieser Betrag verdoppelt. Aufgrund
der Steuerprogression begünstige das Ehegattensplitting jedoch vor allem die Ehepaare, zwischen denen der Einkommensunterschied besonders groß sei, beanstandet die Juristin. Am größten sei der
Splittingvorteil dann, wenn nur ein Partner erwerbstätig sei. Demzufolge läuft das Argument, mit dem Splitting Verheiratete im Steuerrecht gegenüber Unverheirateten besser zu stellen, nach
Einschätzung der Juristin ins Leere. Schließlich fördere das Ehegattensplitting nicht die Ehe als solche, sondern nur jene Ehetypen, in denen ein Einkommensgefälle bestehe.
Darüber hinaus verschärfe das Ehegattensplitting die Alleinverdienerehe, in der der Mann für das Erwerbseinkommen und die Ehefrau für Haus- und Familienarbeit zuständig ist. Das bleibt nach
Einschätzung von Sacksofsky für Frauen nicht ohne Folgen: Nach einer Scheidung stelle sich die Hausfrau wesentlich schlechter als der Alleinverdiener. Zudem erhalte eine Witwe nur 55 Prozent der
Rente ihres verstorbenen Gatten. Für die Rechtsexpertin steht deshalb außer Frage, dass das Ehegattensplitting zu einer mittelbaren Benachteiligung von Frauen führt.
Ehegattensplitting diskriminiert Frauen mittelbar
Verschärft wird diese Form der Diskriminierung laut Sacksofky noch durch die Kombination der Steuerklassen III und V. Der meist besser verdienende Ehemann wählt die Steuerklasse
III, die geringer verdienende (beziehungsweise meist teilzeit tätige) Ehefrau die Steuerklasse V mit monatlich besonders hohen Steuerabgaben. Gut 90 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen in
Steuerklasse V sind Frauen.
Dieses Verfahren verstärke "die negativen Anreizwirkungen des Ehegattensplittings für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit oder die Ausweitung des
Arbeitsumfangs von verheirateten Frauen", erörtert Sacksofsky. Hinzu kommen finanzielle Nachteile zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Mutterschaft, knüpfen doch Lohnersatzleistungen wie
Arbeitslosen-, Mutterschafts- oder Elterngeld an den Nettolohn an.
Gemeinsame Veranlagung abschaffen
"Es ist an der Zeit, sich von dieser Anreizstruktur zugunsten der Hausfrauentätigkeit zu trennen" - auch im Sinne des Gleichberechtigungssatzes, unterstreicht Sacksofsky. Für die
Gleichberechtigung der Geschlechter empfiehlt sie deshalb die Abschaffung der gemeinsamen Veranlagung und fordert die konsequente Individualbesteuerung.
Ihre Position zum Ehegattensplitting bekräftigte Sacksofsky auch Anfang November auf einer Veranstaltung der
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) in Köln. Deren Vorsitzende, Anke Pörksen, erklärte im Anschluss das Ehegattensplitting
zum nicht mehr zeitgemäßen Modell. Längst würde die Lebenssituation von Lebensgemeinschaften mit Kindern mit dem Ehegattensplitting nicht mehr abgebildet. "Nicht Kinder werden gefördert, sondern
ein bestimmtes Modell der Einverdiener-Ehe, egal, ob Kinder im Haushalt leben oder nicht." Eltern ohne Trauschein oder Eltern, die beide berufstätig sind, würden demgegenüber erheblich
benachteiligt.
Mit der Abschaffung des Ehegattensplitting würden Gelder frei, so Pörksen, mit denen die Betreuungsinfrastruktur und individuelle Leistungen gefördert werden könnten, "die bei sozial
schwachen Kindern auch tatsächlich als Mehrwert ankommen".
Schon im September hatte sich SPD auf ihrem Parteitag dazu bekannt, das nicht mehr zeitgemäße Ehegattensplitting zu reformieren. In ihrem Leitantrag "
Deutschland besser regieren! Neuer Fortschritt - Unser Projekt für ein faires Deutschland" kündigten
die Sozialdemokraten unter Wahrung des Bestandsschutzes die Einführung einer Individualbesteuerung beider Ehegatten an.
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