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Schäubles „Giftliste“ für Behinderte

Ursula Engelen-Kefer • 01. November 2010

Schwarz-gelbe Kürzungsorgie: Sparen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen? Foto: Egon Häbich/pixelio
Schwarz-gelbe Kürzungsorgie: Sparen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen? Foto: Egon Häbich/pixelio

Die Kürzung zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft ist eine nahtlose Fortsetzung der unsozialen Kürzungsmaßnahmen von Schwarz-Gelb im Rahmen der Haushaltsbegleitgesetze 2011. Seit März erarbeitet die Regierungskommission "Reform der Gemeindefinanzen" im Auftrag des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung. Mit der Lupe wird nach Einsparungen im Bereich der Sozialausgaben gesucht, die im Jahr 2009 etwa 40 Mrd. Euro ausmachten.

Die bisher erarbeiteten 225 Kürzungsvorschläge lassen Schlimmes vor allem für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Pflegebedürftige und sozial Schwache befürchten. Jegliches Maß an sozialem Anstand und wirtschaftlicher Vernunft wird überschritten; für die betroffenen Menschen bedeutet der Kahlschlag eine tiefe Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sowie ihrer Menschenwürde.

Kürzungen der Leistungen: "Vogel friss oder stirb"
Für Menschen mit Behinderungen soll künftig das Recht zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche zur Gestaltung der Hilfen zu äußern eingeschränkt werden. Das käme einer Praxis nach dem Prinzip "Vogel friss oder stirb" gleich. Auch sollen sie in Zukunft zu Vorleistungen für besondere ärztliche Leistungen herangezogen werden, die bisher vom Träger der Sozialhilfe übernommen und erst nachträglich abgefordert wurden. Das kann die finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Menschen so weit überschreiten, dass einige es nicht wagen werden, notwendige ärztliche Leistungen überhaupt in Anspruch zu nehmen.

Behinderten in Werkstätten mit einem Monatsverdienst unter 299 Euro soll ihr Arbeitsförderungsgeld von 26 Euro im Monat auf die Sozialhilfe angerechnet und damit faktisch gestrichen werden. Wie tief muss ein "Gemeinwesen" sinken, wenn auf dem Rücken von Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen "gespart" und ihnen 26 Euro im Monat gestrichen werden soll?

Weiterhin soll unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld für die Eltern auf Transferleistungen für ihre behinderten Kinder angerechnet werden und damit ebenfalls entfallen. Auch vor einer erheblichen Einschränkung der Blindenhilfe wird nicht zurückgeschreckt: Gleiches gilt für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen sowie Leistungen bei der Beschäftigung in Werkstätten.

Sparen zu Lasten der Pflege
Für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von der Familie, Nachbarn oder Freunden gepflegt werden, soll der Anspruch auf Pflegegeld gestrichen werden. Dies zeugt von einer erheblichen Ignoranz gegenüber den Pflegeleistungen im familiären und privaten Umfeld, insbesondere den großen physischen und psychischen Leistungen, die pflegende Angehörige, Nachbarn und Freunde erbringen. Zudem fallen erheblich höhere Kosten an, wenn die Pflege von professionellen Diensten oder in stationären Einrichtungen durchgeführt wird - abgesehen davon, dass dabei häufig die notwendige Zuwendung und Menschlichkeit gegenüber den pflegebedürftigen Menschen nicht geleistet werden kann.

Auch der Anspruch auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger für die stationäre Pflege soll eingeschränkt werden: Ein Anspruch auf Mehrbettzimmer wäre Standard. Der Übergang in eine Pflegeeinrichtung ist für die betroffenen Menschen oft bereits eine große persönliche und finanzielle Belastung. Hierbei ist es dringend erforderlich, die berechtigten Wünsche auf ein Mindestmaß an eigenständigem und gewohntem Wohnumfeld zu respektieren.

Einschränkung der Sozialgerichtsbarkeit

Auch die Rechte auf Widerspruch und Anfechtungsklagen sowie Prozesskostenhilfen sollen gekürzt werden. Versuche, die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit mit ihren professionellen haupt- und ehrenamtlichen Richtern aufzugeben müssen bekämpft werden. Gleiches gilt für die Absichten, die Freiheit von den Prozesskosten für die betroffenen Menschen aufzuheben. Sowohl die Rechte auf Widerspruch und Klagen vor den Sozialgerichten wie auch deren Gebührenfreiheit müssen mit "Zehen und Klauen" verteidigt werden. Dies sind wesentliche Eckpfeiler unseres Sozialstaates - insbesondere wenn es um die Rechte der Schwächsten in unserer Gesellschaft geht.

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