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Am Tropf des Staates

Ursula Engelen-Kefer • 18. October 2010

Arbeitgeber freuen sich über Zunahme subventionierter Kombilöhne. Für Steuerzahler ein Fass ohne Boden.
Arbeitgeber freuen sich über Zunahme subventionierter Kombilöhne. Für Steuerzahler ein Fass ohne Boden.

Der Aufschrei der Empörung über die Minierhöhung der Regelsätze für Hartz IV Empfänger von sage und schreibe fünf Euro im Monat scheint zu verstummen. In Interviews hat Ursula von der Leyen die Fünf-Euro Erhöhung massiv verteidigt: Konjunkturboom und Beschäftigungswunder werden es schon richten; die Arbeitgeber werden sich um die Einstellung der Langzeitarbeitslosen reißen. Somit wird sich das Dauerproblem von Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz IV von selbst lösen.

Subventionierte Kombilöhne - Arbeitnehmer am Tropf des Staates
Eine reine Augenwischerei ist die von Schwarz-Gelb jetzt vorgesehene Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenzen. Auch hier ist die FDP mit ihren groß angekündigten Vorschlägen zur Reform von Hartz IV als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Herausgekommen aus der vielen "Rechnerei" ist lediglich, dass Hartz IV Empfänger von einem monatlichen Einkommen zwischen 800 und 1000 Euro 20 Cents statt wie bisher 10 Cents behalten dürfen. Dies geht an der Arbeitsrealität der "Aufstocker" meilenweit vorbei. Ein großer Teil von ihnen hat lediglich eine geringfügige Beschäftigung, d.h. einen "bis 400 Euro Job" mit verringerten Sozialversicherungsbeiträgen. Wie die Erfahrung zeigt, kommen sie damit aus der Falle von Armut bei Arbeit nicht heraus. Immer mehr Arbeitsverhältnisse und Arbeitnehmer hängen somit dauerhaft am Tropf des Staates. Die Arbeitgeber reiben sich ob des steigenden Ausmaßes der subventionierten Kombilöhne die Hände. Für die Steuerzahler wird dies immer mehr zu einem Fass ohne Boden.

Ratschläge für Frau von der Leyen
Es ist zu erwarten, dass diese Hartz IV Reformen in der abschließenden Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember nicht verabschiedet werden. Die Oppositionsparteien haben bereits ihren Widerstand angekündigt. Der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wäre anzuraten, die Argumente der Kritiker ernst zu nehmen. Notwendig ist vor allem:

(1) Die wirtschaftlich und sozial gleichermaßen unvertretbaren Kürzungen und Streichungen bei der Arbeitsmarktpolitik sowie den Hartz IV Leistungen beim Übergang von ALG I in ALGII, beim Heizgeld, bei der Anrechnung des Elterngeldes, sowie bei den Zuschüssen für die Gesetzliche Rentenversicherung sind zurückzunehmen. Sie bedeuten eine weitere Stigmatisierung und Ausgrenzung der Arbeitslosen und erschweren die berufliche Eingliederung - stehen mithin den von der schwarz-gelben Regierungskoalition selbst gesetzten Zielen diametral entgegen.

(2) Ausbau von Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen mit ausreichenden Bildungsangeboten für alle Kinder. Dabei wäre durchaus zu erwägen, inwieweit die besserverdienenden Eltern einen finanziellen Beitrag dazu leisten, wie dies heute bereits bei der Kinderbetreuung teilweise praktiziert wird. Bis dies erreicht ist, sollte es den Kommunen überlassen bleiben, in welcher Form sie die Bildungsangebote für die Kinder aus Hartz IV und einkommensschwachen Familien gestalten.

(3) In den Job Centern ist den Mitarbeitern durch Umwandlung der befristeten in dauerhafte Beschäftigung die notwendige Sicherheit und Qualifikation für ihre schwierigen Aufgaben zu geben. Die gesetzlich vorgesehenen Schlüsselzahlen für das Verhältnis von Fallmanagern zu Arbeitslosen von mindestens 1 zu 75 für Jugendliche und 1 zu 150 für Erwachsene ist in die Praxis umzusetzen. Bei Belastung der Job Center mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben - z.B. zur Umsetzung der Bildungspakete für Hartz IV Kinder - sind hierfür auch zusätzliche personelle Kapazitäten in der erforderlichen Qualifikation zur Verfügung zu stellen.

(4) Das "Placebo" der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen für Hartz IV Empfänger ist in eine echte praktikable Lösung umzuwandeln. Danach müssen auch weiterhin die ersten 100 Euro anrechnungsfrei bleiben wegen des zusätzlichen Aufwandes bei Aufnahme einer Arbeit. Darüber hinaus sollten untere Einkommen weniger und höhere Einkommen entsprechend mehr anrechnungsfrei bleiben, um überhaupt einen Anreiz für längere Arbeitszeiten und höhere Einkommen zu schaffen. Die Anrechnungsfreiheit sollte darüber hinaus an das Vorliegen eines Mindestlohnes gekoppelt werden. Nur dann wird es gelingen, mehr Menschen aus der Hartz IV Falle heraus und in existenzsichernde Arbeit hinein zu bringen. Dies sind im Übrigen auch die besten Voraussetzungen dafür, dass die Kinder aus den Hartz IV Familien der Armutsfalle entkommen.

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