vorwärts.de: Was halten Sie vom Sparpaket der Bundesregierung?
Franz Ruland: Es ist zu einseitig. Ich fürchte, dass die Einsparungen bei den Sozialleistungen am ehesten Realität werden, während die Realisierung der Maßnahmen, die zu Lasten
der Wirtschaft beschlossen wurden, eher unsicher ist. Ich hätte mir gewünscht, dass als notwendiges Gegengewicht zur Belastung der unteren Gruppen die Leistungsstärkeren etwas mehr zur Kasse
gebeten würden und dass man die ärgerliche Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers rückgängig gemacht hätte. Auch wurde das Ziel des Koalitionsvertrags, Altersarmut soweit wie möglich zu beseitigen,
mit der Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz IV-Empfänger ins Gegenteil verkehrt: Die Gefahr von Alterarmut wird für diesen Personenkreis noch größer werden.
Wegen der Streichung der Beiträge für Hartz IV-Empfänger wird deren Rente nur um 2,09 Euro monatlich sinken, sagt die Bundesregierung.
Das ist, nachdem die Altersvorsorge der Langzeitarbeitslosen 2003 und 2006 immer weiter abgesenkt wurde, ein zynisches Argument. Man macht eine soziale Sicherung ineffektiv und rechtfertigt
damit ihre Streichung. Langzeitarbeitslose werden damit auch in ihrer Altersvorsorge auf das Sozialhilfeniveau abgesenkt. Das Grundgesetz kann zwar kein Recht auf Arbeit garantieren, als Surrogat
dafür aber trifft den Sozialstaat, der sich Vollbeschäftigung zum Ziel gesetzt hat, eine besondere Verantwortung für die, die keinen Arbeitsplatz finden. Dazu gehört eine Absicherung der
Langzeitarbeitslosen oberhalb des Sozialhilfeniveaus. Das ist auch eine Kritik an der Hartz-IV Gesetzgebung.
Was ist Ihr Vorschlag?
Meine Forderung war, die Beiträge heraufzusetzen. Die Langzeitarbeitslosen sind ohnehin die eigentlichen Opfer der Krise; sie verlieren nahezu alles. Nun nimmt man ihnen auch noch den
letzten Rest an Altersvorsorge. Zumindest hätte man die Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder als Anrechnungszeiten werten und sie dann als beitragsgeminderte Zeiten bei der Rente berücksichtigen
sollen. Auch insoweit kommt es anders: Sogar die Möglichkeit, Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten zu werten, soll gestrichen werden, weil das zu einer Besserstellung geführt hätte.
Allerdings wird sichergestellt, dass die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente erhalten bleibt.
Droht eine neue Altersarmut?
Langzeitarbeitslose werden nun noch sicherer zur Klientel der Grundsicherung im Alter, dies selbst dann, wenn sie lange Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Zukünftig
werden ihre Rentenanwartschaften noch niedriger. Die Einsparung geht somit zu Lasten der Kommunen und belastet deren Sozialhilfeetats. Die Kommunen können bei der Grundsicherung die
Rentenansprüche gegenrechnen. Da sie geringer werden, müssen die Kommunen mehr zahlen, obwohl sie dringend entlastet werden müssten.
Man hat den Eindruck, Bundesregierungen beschließen gerne mal Maßnahmen, die die Kommunen bezahlen müssen. Woran liegt das?
Die Kommunen haben verfassungsrechtlich keine Möglichkeiten, sich zu wehren. Als das Sparpaket beschlossen wurde, waren sie nicht mit dabei. Nun müssen wir sehen, ob es den Kommunen
gelingt, im Bundesrat über die Länder diese Mehrbelastung zu verhindern.
Die Rentenversicherung nimmt jedes Jahr 1,8 Milliarden weniger ein. Ist das ein Problem?
Das mindert ihre Nachhaltigkeitsrücklage, aber das ist derzeit kein größeres Problem, weil sie gut gefüllt ist; dies auch deshalb, weil die Arbeitslosenzahlen in der Krise kaum gestiegen
sind und nun sogar wieder abnehmen. Der Zeitpunkt, ab dem die Rentenbeiträge gesenkt werden könnten, wird sich nach hinten verschieben.
Lohnt es sich für Langzeitarbeitslose noch zu riestern?
Natürlich, denn wenn jemand aufhört, für sein Alter vorzusorgen, geht er davon aus, dass er bis zu seinem 65. Lebensjahr keine Arbeit mehr finden wird. Das kommt einer Selbstaufgabe gleich.
Deshalb ist die Bundesagentur für Arbeit jetzt in besonderem Maße gefordert, diese Menschen in den Arbeitsprozess zurückzuführen.
Es gibt immer mehr gebrochene Lebensläufe. Welches Problem stellt das für die Renten dar?
Über die Langzeitarbeitslosen haben wir gesprochen, für die hat man die falsche Entscheidung getroffen. Eine weitere Gruppe sind die Soloselbstständigen, die man dringend in die
Rentenversicherung einbeziehen sollte. Auch sie werden zur Klientel der Grundsicherung im Alter. Bei über 30 Prozent der Selbstständigen liegt das Nettoeinkommen unter 1100 Euro im Monat. Dies
zeigt, dass es nicht nur darum geht, durch eine Vorsorgepflicht Altersarmut zu vermeiden; es geht dabei vor allem auch um die Frage, wie dies finanziert werden kann. Obwohl dringend nach Lösungen
gesucht werden müsste, packt auch diese Regierung das Problem nicht an. Schade!
Franz Ruland war Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Versicherungsträger und ist Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung.







