Es ist ein Paukenschlag. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte die Kündigung von Barbara E., die unter ihrem Spitznamen "Emmely" bekannt wurde, noch für rechtens erklärt und
mit dem Vertrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin begründet. Dies sieht das BAG anders. Nach so langer Betriebszugehörigkeit dürfe der Arbeitgeber bei einem einmaligen
Vertrauensbruch nicht davon ausgehen, dass das Vertrauensverhältnis vollständig zerrüttet sei. Die erfolgte fristlose Kündigung sei in diesem Fall unverhältnismäßig.
Damit folgt das BAG den Ausführungen von Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann. Dieser hatte argumentiert, dass die lange Betriebszugehörigkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
Emmely hatte 31 Jahre bei der Supermarktkette, der Kaiser´s Tengelmann GmbH, beziehungsweise deren Vorgängerfirmen
gearbeitet. Diese Diskrepanz zwischen den vielen Jahren zufrieden stellender Arbeitsleistung und dem äußerst niedrigen Betrag von 1,30 Euro hatte für internationale Empörung gesorgt.
Engagement in der Gewerkschaft als Hintergrund?
Zumal in anderen Städten langjährige Arbeitnehmer wegen Delikten in ähnlich geringer Höhe ebenfalls fristlos entlassen wurden. Bislang hatten die Arbeitsgerichte aber meist geurteilt, dass
die Höhe des Schadens nicht entscheidend sei, sondern der Vertrauensbruch.
Hintergrund des Streits durch die Instanzen ist ein Vorfall aus dem Januar 2008: Barbara E. soll zwei Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro eingelöst haben, die ein Kunde im Laden
verloren hatte. Gegen sie wurde eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen. Die Kassiererin bestreitet den Diebstahl bis heute. Ihr Anwalt weist daraufhin, dass ihr gewerkschaftliches
Engagement dem Arbeitgeber missfallen habe.







