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Icon   Bundesarbeitsgericht hebt Kündigung auf

„Emmely“ darf wieder an die Kasse

Yvonne Holl • 10. June 2010

Die Akte wird geschlossen, Emmely hat ihren Prozess gewonnen. Foto: Dirk Bleicker
Die Akte wird geschlossen, Emmely hat ihren Prozess gewonnen. Foto: Dirk Bleicker

Es ist ein Paukenschlag. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte die Kündigung von Barbara E., die unter ihrem Spitznamen "Emmely" bekannt wurde, noch für rechtens erklärt und mit dem Vertrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin begründet. Dies sieht das BAG anders. Nach so langer Betriebszugehörigkeit dürfe der Arbeitgeber bei einem einmaligen Vertrauensbruch nicht davon ausgehen, dass das Vertrauensverhältnis vollständig zerrüttet sei. Die erfolgte fristlose Kündigung sei in diesem Fall unverhältnismäßig.

Damit folgt das BAG den Ausführungen von Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann. Dieser hatte argumentiert, dass die lange Betriebszugehörigkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Emmely hatte 31 Jahre bei der Supermarktkette, der Kaiser´s Tengelmann GmbH, beziehungsweise deren Vorgängerfirmen gearbeitet. Diese Diskrepanz zwischen den vielen Jahren zufrieden stellender Arbeitsleistung und dem äußerst niedrigen Betrag von 1,30 Euro hatte für internationale Empörung gesorgt.

Engagement in der Gewerkschaft als Hintergrund?

Zumal in anderen Städten langjährige Arbeitnehmer wegen Delikten in ähnlich geringer Höhe ebenfalls fristlos entlassen wurden. Bislang hatten die Arbeitsgerichte aber meist geurteilt, dass die Höhe des Schadens nicht entscheidend sei, sondern der Vertrauensbruch.

Hintergrund des Streits durch die Instanzen ist ein Vorfall aus dem Januar 2008: Barbara E. soll zwei Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro eingelöst haben, die ein Kunde im Laden verloren hatte. Gegen sie wurde eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen. Die Kassiererin bestreitet den Diebstahl bis heute. Ihr Anwalt weist daraufhin, dass ihr gewerkschaftliches Engagement dem Arbeitgeber missfallen habe.

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