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Frankreichs prämierte "arme Arbeiter"

Anna Hoff • 20. April 2010

Einkommensergänzung ist auch in Frankreich üblich. Foto: pixelio.de, Thorben Wengert
Einkommensergänzung ist auch in Frankreich üblich. Foto: pixelio.de, Thorben Wengert

Jean Dupont ist der deutsche Max Mustermann. Er lebt in Paris, Bordeaux oder Rennes, ist Ende 20 oder Mitte 50, verheiratet oder auch nicht. Er hat keine Kinder, hat einen Sohn und ein Mädchen, hat Zwillinge. Er ist Verwaltungsangestellter, Manager, arbeitslos. Kurz: Jean Dupont ist ein Monsieur-Tout-le-monde, er könnte jeder sein.

Arbeitslos nach 27 Jahren

In diesem Fall ist Jean Dupont alleinstehend, kinderlos. Er ist 47 Jahre alt, wohnhaft in Paris und hat viel Zeit seines Lebens damit verbracht, verärgerte Menschen für 28 Cent die Minute am Telefon zu besänftigen. Manche waren sauer, weil ihr Air-France-KLM-Flug Verspätung hatte und sie deshalb zu spät zu einem wichtigen Meeting kamen, manche waren auf der Suche nach einem verloren gegangenen schwarzen Koffer, manche waren nur aus Versehen bei der Hotline gelandet - verwählt. Bis Juli 2005 war Jean Dupont einer der damals 102077 Mitarbeiter der größten europäischen Fluggesellschaft Air France KLM. Heute ist er einer von 2,7 Millionen Arbeitslosen in Frankreich (9,6 Prozent, Stand: 2009), die vom französischen Äquivalent zum Statistischen Bundesamt INSEE gezählt wurden. Insgesamt hatte der Telefonist 27 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

36 Monate lang bekam Dupont nach Kündigung Arbeitslosengeld. Er hatte einen Anspruch darauf, weil er während der letzten 22 Monate mindestens sechs Monate gearbeitet und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte. Damit sind in Frankreich die Bezugsvoraussetzungen niedriger als in Deutschland, Italien oder Österreich. In Deutschland bekommt der Arbeitslosengeld I, der binnen zwei Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Für Jean Dupont hätte das keinen Unterschied gemacht. Er bekam zunächst 36 Monate 57,4 Prozent seines alten Lohnes, danach wurde sukzessive reduziert. »Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich aktiv um einen neuen Job bewerben und dies gegebenenfalls nachweisen«, erklärte die junge Dame bei ASSEDIC, der Behörde, die die staatlichen Sozialleistungen an bedürftige Kontoinhaber überweist. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld gab es Beihilfen - etwa für Mobilität bei der Arbeitssuche. Dupont schrieb eine Bewerbung nach der anderen, besuchte regelmäßig den Fotoladen um die Ecke, telefonierte, schieb und verschickte. Zurückbekommen hat er seither nur Absagen, keinen Arbeitsvertrag.

Einkommensergänzung nach dem Motto "Arbeit muss sich wieder lohnen"
Schließlich begann er seine Karriere als »RMIst« - als Empfänger des »Minimalen Wiedereingliederungseinkommens«, des »Revenue Minimum d'Insertion«, kurz: RMI. So hieß Frankreichs Sozialhilfe bis Juni 2009. RMI bekam jeder, der ohne Beschäftigung und Arbeitslosengeld war, bis hin zum Obdachlosen. Der Satz staffelte sich zuletzt von 455 Euro für Alleinstehende über 682 Euro für ein Ehepaar bis zu 955 Euro für Eltern mit zwei Kindern. Im Dezember gab es 220 Euro Weihnachtsgeld. Wer bezahlte Teilbeschäftigung fand, verzichtete pro Euro Verdienst auf einen Euro Stütze. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten waren folglich gleich Null. Und dann begannen auch die Franzosen mit dem Umbau ihres Arbeitsmarktes nach dem Motto: Arbeit muss sich wieder lohnen.

Während in Deutschland über Hartz IV gestritten wird, erhitzt auf der anderen Seite des Rheins das »Aktive Solidaritätseinkommen«, das »Revenue de Solidarité Active«, die Gemüter. Das RSA ersetzt seit Juni 2009 alle bisherigen Sozialleistungen von staatlicher Seite einerseits und stellt zudem eine Art »Kombilohn« dar. RSA-Anspruch haben all jene, die kein Arbeitslosengeld (mehr) bekommen, obdachlos oder »arme Arbeiter« sind. Das ist neu. Berufstätige, deren Einkommen aus einem zumeist prekären Arbeitsverhältnis unter dem gesetzlichen Existenzminimum liegt, bekommen einen RSA-Zuschuss, eine Einkommensergänzung.

Das heißt, es darf ordentlich hinzuverdient werden, ohne dass gleichzeitig die staatlichen Zuschüsse komplett gekürzt werden. Prekär beschäftigt ist in Frankreich, wer im Monat weniger als das Mindesteinkommen von aktuell 1210 Euro netto für 35-Stunden-Wochen verdient. Jean Dupont nennt diesen alle Berufe betreffenden Mindestlohn »Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance«, kurz: SMIC. Die Höhe des Bruttomindestlohnes wird einmal jährlich an die gesamtwirtschaftliche Lage angepasst, immer zum 1. Juli. Einen Mindestlohn haben die Franzosen seit 1950.



Lohnsubventionen nur in Kombination mit Mindestlohn
»Mindestlöhne wirken ambivalent«, sagt Herbert Brücker, Professor an der Bamberger Universität und Bereichsleiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Erlangen. »Sie können Arbeitsplätze kosten und vor allem Jugendlichen den beruflichen Einstieg erschweren«, gibt der Ökonom zu bedenken. Das sei nicht gerade im Sinne der sozialdemokratischen Idee. In Frankreich bekämen weit über die Hälfte der Nachwuchskräfte auf dem Arbeitsmarkt keine Festanstellung mehr. Der Trend gehe immer mehr zum befristeten Vertrag und damit zur Dualisierung der Arbeitsmärkte. »Wir haben auf der einen Seite die Gruppe mit Festverträgen und auf der anderen Seite eine immer größer werdende Gruppe von prekär Beschäftigten«, gibt Brücker zu bedenken.

Jean Dupont ist weiterhin überhaupt nicht beschäftigt, die Neuerung des Arbeitslosengeldes ist für ihn kaum von Belang. Er bekommt 2009 als RMIst den RSA-Regelsatz von 404,88 Euro plus Mietzuschuss, weil er alleinstehend ist, keine Kinder hat und keinen Job. Seine Freundin Odette hingegen, ebenfalls eine Madame-Tout-le-Monde, zückt den Taschenrechner: Als alleinerziehende Mutter hat sie Anspruch auf 690,14 Euro im Monat. Zusätzlich verkauft sie ab und zu Tomaten und Auberginen beim Händler an der Ecke - wenn Not am Mann ist. Dafür bekommt sie etwa 300 Euro im Monat. Pro 100 verdiente Euros verringert sich ihr RSA-Regelsatz um je 38 Euro. Abgezogen werden auch Mietzuschuss (110,42 Euro) und so genanntes Unterhaltsgeld (87,14 Euro). Bleiben am Ende 325,63 Euro Sozialhilfe plus 300 Euro selbstverdientes Geld, plus 187,56 Euro sonstige Leistungen - für eine Frau mit einem Kind. Wessen Gesamtverdienst unter 104 Prozent des Mindestlohns liegt - aktuell sind das 1391,20 Euro - darf das Kombilohnmodell in Anspruch nehmen, ohne zeitliche Befristung.

»Lohnsubventionen machen nur Sinn, wenn sie an Mindestlöhne gekoppelt sind«, sagt Brucker. Gibt es diese nicht, würden Unternehmen extra niedrige Löhne zahlen, im Wissen um die staatlichen Ergänzungsleitungen. Mindestlöhne seien aber, wie bereits erwähnt, ambivalent, weil sie die zunehmende Dualisierung der Arbeitsmärkte verstärken. Immer weniger Unternehmen stellen ihre Angestellten unbefristet ein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gehörten zur Gruppe der Zeitarbeiter 2008 rund 2,7 Millionen (8,9 Prozent) der insgesamt 30,7 Millionen Angestellten in Deutschland. In Frankreich sind die Zahlen ähnlich.

Mit Kombilohn Armut senken
Mit dem neuen Arbeitsmarktmodell will Monsieur le Président Nicolas Sarkozy bis 2012 die Armut in Frankreich um ein Drittel senken. Das Solidareinkommen soll armutsmindernd und integrationsfördernd wirken, die lange Zeit Arbeitslosen sollen wieder in Lohn und Brot gebracht und langfristig auf dem Arbeitsmarkt eingliedert werden. Finanziert wird das Mehr an Sozialleistungen durch eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer von 11 auf 12,1 Prozent. Dabei übernehmen die Departements, wie bisher bei der Sozialhilfe, die Zahlung des Grundanspruchs des RSA (ohne Erwerbsarbeit), sie finanzieren Jean Dupont. Der Staat finanziert dagegen die Kosten, die durch die nur teilweise Anrechnung eines Arbeitseinkommens entstehen, er finanziert Odette Tout le Monde.

Jean Dupont findet trotzdem keinen Job. Mal ist er zu alt, mal zu gering qualifiziert, mal zu wenig selbstbewusst, um sich gegen seine zahlreichen Mitstreiter durchzusetzen. 1,7 Millionen Franzosen waren 2008 in seiner Altersgruppe (25 bis 49) arbeitslos. Trotz RSA bleibt das Problem der unbefristeten Verträge, sinkt die Jugendarbeitslosigkeit nicht. RSA-Anspruch hat nur, wer mindestens 25 Jahre alt ist - vorher soll sich die Familie kümmern. Von den 15 bis 24 Jahre alten Aktiven auf dem französischen Arbeitsmarkt waren 2008 20 Prozent arbeitslos.

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