vorwärts.de:
Was hat Sie veranlasst, sich für eine Praktikanten-Regelung in der Berliner Verwaltung einzusetzen?
Sven Kohlmeier: Die Geschichte geht auf das Jahr 2008 zurück. Eine Freundin von mir war Praktikantin in einem Unternehmen. Das hat mich veranlasst, mal zu schauen, wie das in der Berliner
Verwaltung gehandhabt wird. Unsere Abfrage hat ergeben, dass mindestens einhundert Angestellte von der Verwaltung als Praktikanten eingestuft werden. Das sind Leute, die fertig studiert haben und
als billige Arbeitskräfte bestimmte Aufgaben regelmäßig betreuen. Das Presseamt in der Senatskanzlei von Klaus Wowereit schrieb zum Beispiel eine Stelle für Praktikanten aus. Von den Bewerbern
wurden flexible Arbeitszeiten verlangt für eine Dauer von mindestens drei Monaten. Außerdem sehr gute Deutschkenntnisse, Erfahrungen bei anderen Printmedien. All das ohne Vergütung.
Wie schätzen Sie die Situation von Praktikanten ein?
Ich weiß, dass wir nach unseren Recherchen das einzige Bundesland sind, das jetzt eine verbindliche Regelung für die eigene Verwaltung und Landesunternehmen hat. Die Quote der nicht
erkannten Praktikanten ist sehr hoch. Sie tauchen in keiner Statistik auf. Weil sie nicht vergütet sind, werden sie auch steuerlich nicht erfasst. Schlimm ist ja, dass die
Geiz-ist-Geil-Mentalität der letzten Jahre dazu geführt hat, dass Unternehmen ihre Unternehmensgründung nur darauf aufbauen, dass sie Praktikanten einsetzen. Das möchte ich in Zukunft gerne
verhindern.
Im Arbeitsmarktpapier der SPD "Fairness auf dem Arbeitsmarkt" werden Praktika nur mit zwei Sätzen erwähnt und sehr wage Forderungen gestellt. Vernachlässigt die SPD das Thema?
Ich glaube, es verhält sich ähnlich wie bei der Ausbildungsplatzabgabe. Der SPD fehlt der Mut dazu, den richtigen Schritt zu tun, weil sie immer Sorge hat, dass der Wirtschaftsflügel der
Partei ihnen vorwirft, sie würden Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährden. Das trifft nicht zu. Es muss gesellschaftlicher Konsens sein, dass Arbeit zu bezahlen
ist. Ich würde es begrüßen, wenn sich die SPD noch einmal ernsthaft des Themas annehmen würde. In der großen Koalition hat sie das nicht getan. Da ist sie sowohl vor der Wirtschaft als auch vor
Frau Merkel eingeknickt.
Swen Schulz aus der Bundestagsfraktion hat den Entschluss im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt und seine Unterstützung zugesagt. Wie wahrscheinlich ist es, dass sich in nächster Zeit auch
auf Bundesebene etwas bewegt?
Es ist leider unrealistich Verbesserungen für Praktikanten durchzusetzen so lange wir in der Opposition sind. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass andere SPD-geführte
Bundesländer diesen Beschluss übernehmen und ähnliche Regelungen finden, wie wir in Berlin. Auf Bundesebene hoffe ich, dass die SPD mehr Mut hat, sich gegen den Druck der Industrie durchzusetzen,
wenn wir wieder regieren. Es gab ja konkrete Pläne für eine gesetzliche Regelung vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz und der Justizministerin Brigitte Zypries, die zurückgezogen wurden,
nachdem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag massive Lobbyarbeit gemacht hat.
Ist die Regelung, die jetzt fürs Abgeordnetenhaus gefunden wurde, ausreichend?
Die jetzige Regelung reicht bestimmt nicht. Aber ich nehme lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Die Diskussion mit der Senatsverwaltung war schwierig zu führen, da
erstaunlicherweise von dort Argumente kommen, wie man sie sonst nur von Unternehmern hört.
Welche sind das?
Zum Beispiel, dass Praktikanten nicht so viel leisten wie eine reguläre Arbeitskraft. Der Einwand ist nicht überzeugend. Auch Auszubildende leisten weniger und werden trotzdem bezahlt. Es
geht um eine Wertschätzung ihrer Arbeit und nicht um eine Vergütung ihrer Leistung. Ich bin sehr froh, dass eine Regelung gefunden wurde, die von allen Fraktionen außer der FDP mitgetragen wird.
Was wäre denn eine wünschenswerte Regelung?
Ich möchte in den Aushandlungsprozeß zwischen Unternehmer und Praktikant nicht eingreifen. Ein Praktikant, der nach dem Studium eingesetzt wird, ist kein Praktikant sondern ein Berufsanfänger.
Dessen Arbeit muss vergütet werden. Ich kann mir sehr gut vorstellen, im Arbeitsrecht festzuschreiben, wer Praktikant ist.
Ist eine Begrenzung der Dauer von Praktika oder eine vorgeschriebene Vergütung notwendig?
Ich glaube, dass man eine Mindestvergütung durchaus festlegen kann. Dafür wäre dann aber eine bundesgesetzliche Regelung notwendig, weil das Arbeitsrecht betroffen ist. Bezüglich der Dauer
halte ich eine Begrenzung auf drei Monate für angebracht. Alles andere ist eine Beschäftigung. Praktikanten sollten in jedem Fall aber so viel bekommen, dass sie ihre Aufwendungen, also in erster
Linie Fahrtkosten, ersetzt bekommen. Ich halte in diesem Zusammenhang eine Bezahlung von 300 bis 500 Euro für angemessen.
Sie haben in Berlin eine Regelung erwirkt. Werden Sie sich auch weiter für das Thema einsetzen?
Der nächste Schritt ist jetzt, zu schauen ob der Senat das entsprechend umsetzt und natürlich stehe ich im Kontakt mit den Arbeitsmarktexperten der Bundestagsfraktion, um auszuloten,
inwieweit eine bundeseinheitliche Gesetzesregelung möglich ist.
Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zählte 600 000 Praktikanten. Eine DGB-Studie ermittelte, dass mittlerweile 40 Prozent der Hochschulabsolventen den Berufseinstieg über Praktika suchen. Ein Überblick über die Zahlen findet sich auf den Internetseiten der DGB-Jugend: www.dgb-jugend.de/themen/generation_praktikum/die_zahlen







