Nicht eine Welle, sondern eine wahre Flut von Selbstanzeigen erlebt die Kölner Anwaltskanzlei Streck-Mack-Schwedhelm seit dem Beginn der öffentlichen Diskussion über den Ankauf mehrerer
Steuersünder-CDs und der damit verbundenen Amnestie der Bundesregierung. "Die zwölf Partner haben bis vor kurzem rund um die Uhr nur an Selbstanzeigen gearbeitet", berichtet Steueranwalt Michael
Streck erfreut. Mittlerweile ist die Flut auf über 11 000 Selbstanzeigen angestiegen - alles Steuerflüchtlinge, die das Schweizer Bankgeheimnis inzwischen so löchrig finden wie einen Schweizer
Käse. Sie wollen sich durch Nacherklärung von Schwarzgeld, Spekulationsgewinnen oder Kapitalerträgen Straffreiheit verschaffen.
Obwohl die Selbstanzeigen Hunderte von Millionen Euro in die leeren Bundes- und Länderkassen spülen, will die SPD dieses Instrument "im Interesse der Steuergerechtigkeit" abschaffen. Für
den stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Joachim Poß ist die strafbefreiende Selbstanzeige ein "nicht mehr zeitgemäßes Symbol für die Privilegierung Weißer-Kragen-Kriminalität".
In einem Gesetzentwurf stellt die SPD-Fraktion fest, dass die Selbstanzeige "keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern nur den Täter vor Strafe bewahrt". Dies verletzte "zunehmend
das Rechtsempfinden der steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger."
Steuergewerkschaft: Straffreiheit ist "falsches Signal"
Der stärkste Verbündete der Sozialdemokraten in dieser Frage ist die Deutsche Steuergewerkschaft. Für ihren Vorsitzenden Dieter Ondracek hat die Selbstanzeige "nichts mit Gerechtigkeit zu
tun". Während der kleine Ladendieb auch dann bestraft werde, wenn er die gestohlenen Waren zurückgibt, könnten sich Steuerstraftäter selbst bei Millionen hinterzogenen Steuern strafffrei
stellen. "Dieses Privileg sendet das falsche Signal aus, nämlich dass Steuerhinterziehung keine Straftat sei, sondern ein Kavaliersdelikt."
Auch die Linke will sich von der Selbstanzeige verabschieden. Ihr rechtspolitischer Sprecher Wolfgang Neskovic bezeichnet sie als einen "Fremdkörper im deutschen Strafrecht", ein
"unnötiges Dankeschön" für die "Verantwortungslosigkeit der Steuerkriminellen".
Statt auf die Selbstanzeige zu setzen, wollen SPD, Linkspartei und Steuergewerkschaft den Fahndungsdruck bei der Steuerhinterziehung verstärken und dadurch das Entdeckungsrisiko erhöhen -
nicht zuletzt mithilfe von mehr Personal und leistungsgerechterer Bezahlung. Für Klaus Herrmann, Referatsleiter für Steuerfahndung und Strafsachen bei der Oberfinanzdirektion Koblenz, führt
dieser Weg jedoch bei Ländern wie Liechtenstein, der Schweiz oder anderen Steueroasen keinen Schritt weiter. "Uns fehlen die Informationen, um den Steuerflüchtlingen überhaupt auf die Spur zu
kommen." Die abgeschlossenen oder gerade verhandelten Rechtshilfe- und Doppelbesteuerungsabkommen gelten zum einen nur für die Zukunft. Zum anderen wollten Länder wie Liechtenstein oder die
Schweiz nur in Fällen mit einem konkreten Verdacht Auskunft geben. "Und den können wir bisher meistens nicht begründen, auch nicht mit mehr Personal", so Herrmann.
Rechtstradition der Selbstanzeige bis ins 19. Jahrhundert
Der Wirtschaftskriminologe Hans See meint hingegen, eine ganz andere Achillesferse der Selbstanzeige ausgemacht zu haben: "Ohne ihre strafbefreiende Wirkung würden 90 Prozent der
Steuersünder ihr Geld gar nicht im Ausland verstecken, weil sie im Falle einer Bestrafung ihr bürgerliches Ansehen verlieren würden." Praktiker halten diese Prognose für realitätsfern. Nach den
Erfahrungen von Klaus Herrmann trieben "Gier, Unzufriedenheit mit dem Staat und dem Steuersystem oder Zukunftsängste Steuersünder nach Genf oder Zürich". Sie gingen davon aus, dass sie nicht
erwischt würden. "An die Möglichkeit einer Selbstanzeige denken nur ganz wenige." Für Wolfgang Bornheim, den Präsidenten des Bundes der Steuerberater, spielt die Selbstanzeige beim Geldtransfer
ins Ausland "überhaupt keine Rolle".
Würde der Bundestag die Selbstanzeige abschaffen, bräche er mit einer langen Rechtstradition, die bis ins Ende der 19. Jahrhundert zurückreicht. Schon das Badische KapitalrentenStG von 1874
sah vor: "Wird die unterbliebene oder zu niedrig abgegebene Erklärung später nachgetragen oder berichtigt, bevor das Vergehen angezeigt worden ist, so fällt jede Strafe weg." Ähnliche
Vorschriften gab es in Preußen, Bayern und Sachsen .Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige hat mehrere Verfassungsbrüche überstanden, eine Monarchie, eine Diktatur sowie zwei
demokratische Verfassungen. Nach Ansicht des Steuerstrafrechtlers Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald hatte die Vorschrift schon bei ihrer Entstehung denselben Hintergrund wie heute:
die "Erschließung bisher verborgener Steuerquellen", einen "Appell zu Steuerehrlichkeit" und die "Hilflosigkeit der Finanzbehörden bei der Aufdeckung der Steuerhinterziehung".
Superrendite für den Fiskus
Dieselben Gründe sprechen für Steuerberaterpräsident Wolfgang Bornheim auch heute noch für die Selbstanzeige: "90 Prozent all derjenigen, die sich derzeit bei ihren Finanzämtern offenbaren,
haben ihr Geld im Ausland versteckt." In Deutschland kehren Steuersünder vor Scheidungen oder Konflikten in der Firma, vor Betriebsprüfungen oder bei zu niedrigen Umsatzsteuervoranmeldungen auf
den Pfad der Steuerehrlichkeit zurück.
Selbstanzeigen sind in bestimmten Jahren ein Massenphänomen. In Nordrhein-Westfallen gab es im Jahr 2000 noch 13 686 Selbstanzeigen. Diese Zahl sinkt allerdings seit Jahren. 2008 waren es
nur noch 3609.Ein kleines Land wie Rheinland-Pfalz profitiert dagegen nur von durchschnittlich 200 bis 300 Selbstanzeigen pro Jahr. Und die bescheren dem Fiskus eine Superrendite. Allein die 220
Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der Liechtensteiner LGT-Bank haben bisher 49,5 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen gebracht. "In der Zeit, in der ein Prüfer einen normal großen Fall
ermittelt, schafft er 50 Selbstanzeigen", rechnet Regierungsdirektor Klaus Herrmann vor.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will deshalb an der Selbstanzeige festhalten - aus fiskalischen Gründen, aber auch wegen der Steuergerechtigkeit. Ohne Selbstanzeige blieben viele
Täter mit Geld in Steueroasen im Zweifel unerkannt und behielten ihr hinterzogenes Vermögen, so das Kalkül. "Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige würde eine Gerechtigkeitslücke
schaffen, statt sie zu schließen", folgert das Bundesfinanzministeriums in einem Positionspapier. Außerdem folge die Selbstanzeige der Logik moderner Kriminalpolitik - nämlich die Einsicht des
Täters und die völlige Wiedergutmachung des Schades durch das Nachzahlen der Steuern nebst Zinsen zu honorieren. Auch sei die strafbefreiende Selbstanzeige keinesfalls ein "Fremdkörper" im
Strafrecht. Es gäbe sie - so das Positionspapier - nicht nur bei der Steuerhinterziehung, sondern auch bei der Geldwäsche und der fahrlässigen Brandstiftung.
Volle Kassen statt volle Gefängnisse
Die meisten Länderfinanzminister unterstützen Schäubles Position - von Georg Fahrenschon (CSU, Bayern) bis Ulrich Nussbaum (parteilos, Berlin), von Helmut Linssen (CDU, Nordrhein-Westfalen)
bis Carsten Kühl (SPD, Rheinland-Pfalz). Werner Wittmann, Leiter der Steuerabteilung in Mainz, formuliert offen, was die Minister denken: "Wir haben kein Interesse an vollen Gefängnissen, sondern
an vollen Kassen." Bayerns oberster Kassenwart verweist zudem darauf, dass die Selbstanzeige keine deutsche Besonderheit sei, sondern auch in anderen OECD-Ländern angewandt werde, zum Beispiel
in den USA, Großbritannien, Österreich, der Schweiz und Australien.
Für den SPD-Antrag wird die Linke stimmen, dagegen wohl die Grünen. Die Koalitionsfraktionen werden ihn wahrscheinlich ebenfalls ablehnen. Für den finanzpolitischen Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und den zuständigen Berichterstatter Manfred Kolbe hat sich die strafbefreiende Selbstanzeige "bewährt". Es wäre ihrer Ansicht nach "absolut
verantwortungslos", auf Hunderte von Millionen Euro Steuereinnahmen "auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler zu verzichten".
Stattdessen wollen sie durch einige Verschärfungen der Selbstanzeige verhindern, dass sie als Teil einer "Hinterziehungsstrategie" missbraucht wird, zum Beispiel durch hohe
Hinterziehungszinsen. Auch der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, will die Selbstanzeige nicht abschaffen, weil solch eine "Radikallösung nur Populismus" wäre.
Angesichts der Milliardenschulden wird die schwarz-gelbe Koalition wohl an derSelbstanzeige festhalten, die Hürden für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit aber möglichweise erhöhen. Die
Koalition würde damit den Leiter des Finanzamts Stuttgart II, Thomas Eigenthaler, bestätigen: "Die rechtsgeschichtliche Kontinuität spricht für einen gewisse Sinnhaftigkeit der
Selbstanzeige."







