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Soll und Haben

Joachim Wagner • 10. April 2010

CDs mit Folgen: Über die Behandlung von geständigen Steuerhinterziehern wird heiß diskutiert. Foto:pixelio.de/frugola
CDs mit Folgen: Über die Behandlung von geständigen Steuerhinterziehern wird heiß diskutiert. Foto:pixelio.de/frugola

Nicht eine Welle, sondern eine wahre Flut von Selbstanzeigen erlebt die Kölner Anwaltskanzlei Streck-Mack-Schwedhelm seit dem Beginn der öffentlichen Diskussion über den Ankauf mehrerer Steuersünder-CDs und der damit verbundenen Amnestie der Bundesregierung. "Die zwölf Partner haben bis vor kurzem rund um die Uhr nur an Selbstanzeigen gearbeitet", berichtet Steueranwalt Michael Streck erfreut. Mittlerweile ist die Flut auf über 11 000 Selbstanzeigen angestiegen ­- alles Steuerflüchtlinge, die das Schweizer Bankgeheimnis inzwischen so löchrig finden wie einen Schweizer Käse. Sie wollen sich durch Nacherklärung von Schwarzgeld, Spekulationsgewinnen oder Kapitalerträgen Straffreiheit verschaffen.

Obwohl die Selbstanzeigen Hunderte von Millionen Euro in die leeren Bundes- und Länderkassen spülen, will die SPD dieses Instrument "im Interesse der Steuergerechtigkeit" abschaffen. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Joachim Poß ist die strafbefreiende Selbstanzeige ein "nicht mehr zeitgemäßes Symbol für die Privilegierung Weißer-Kragen-Kriminalität". In einem Gesetzentwurf stellt die SPD-Fraktion fest, dass die Selbstanzeige "keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern nur den Täter vor Strafe bewahrt". Dies verletzte "zunehmend das Rechtsempfinden der steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger."

Steuergewerkschaft: Straffreiheit ist "falsches Signal"

Der stärkste Verbündete der Sozialdemokraten in dieser Frage ist die Deutsche Steuergewerkschaft. Für ihren Vorsitzenden Dieter Ondracek hat die Selbstanzeige "nichts mit Gerechtigkeit zu tun". Während der kleine Ladendieb auch dann bestraft werde, wenn er die gestohlenen Waren zurückgibt, könnten sich Steuerstraftäter selbst bei Millionen hinterzogenen Steuern strafffrei stellen. "Dieses Privileg sendet das falsche Signal aus, nämlich dass Steuerhinterziehung keine Straftat sei, sondern ein Kavaliersdelikt."

Auch die Linke will sich von der Selbstanzeige verabschieden. Ihr rechtspolitischer Sprecher Wolfgang Neskovic bezeichnet sie als einen "Fremdkörper im deutschen Strafrecht", ein "unnötiges Dankeschön" für die "Verantwortungslosigkeit der Steuerkriminellen".

Statt auf die Selbstanzeige zu setzen, wollen SPD, Linkspartei und Steuergewerkschaft den Fahndungsdruck bei der Steuerhinterziehung verstärken und dadurch das Entdeckungsrisiko erhöhen ­- nicht zuletzt mithilfe von mehr Personal und leistungsgerechterer Bezahlung. Für Klaus Herrmann, Referatsleiter für Steuerfahndung und Strafsachen bei der Oberfinanzdirektion Koblenz, führt dieser Weg jedoch bei Ländern wie Liechtenstein, der Schweiz oder anderen Steueroasen keinen Schritt weiter. "Uns fehlen die Informationen, um den Steuerflüchtlingen überhaupt auf die Spur zu kommen." Die abgeschlossenen oder gerade verhandelten Rechtshilfe- und Doppelbesteuerungsabkommen gelten zum einen nur für die Zukunft. Zum anderen wollten Länder wie Liechtenstein oder die Schweiz nur in Fällen mit einem konkreten Verdacht Auskunft geben. "Und den können wir bisher meistens nicht begründen, auch nicht mit mehr Personal", so Herrmann.

Rechtstradition der Selbstanzeige bis ins 19. Jahrhundert

Der Wirtschaftskriminologe Hans See meint hingegen, eine ganz andere Achillesferse der Selbstanzeige ausgemacht zu haben: "Ohne ihre strafbefreiende Wirkung würden 90 Prozent der Steuersünder ihr Geld gar nicht im Ausland verstecken, weil sie im Falle einer Bestrafung ihr bürgerliches Ansehen verlieren würden." Praktiker halten diese Prognose für realitätsfern. Nach den Erfahrungen von Klaus Herrmann trieben "Gier, Unzufriedenheit mit dem Staat und dem Steuersystem oder Zukunftsängste Steuersünder nach Genf oder Zürich". Sie gingen davon aus, dass sie nicht erwischt würden. "An die Möglichkeit einer Selbstanzeige denken nur ganz wenige." Für Wolfgang Bornheim, den Präsidenten des Bundes der Steuerberater, spielt die Selbstanzeige beim Geldtransfer ins Ausland "überhaupt keine Rolle".


Würde der Bundestag die Selbstanzeige abschaffen, bräche er mit einer langen Rechtstradition, die bis ins Ende der 19. Jahrhundert zurückreicht. Schon das Badische KapitalrentenStG von 1874 sah vor: "Wird die unterbliebene oder zu niedrig abgegebene Erklärung später nachgetragen oder berichtigt, bevor das Vergehen angezeigt worden ist, so fällt jede Strafe weg." Ähnliche Vorschriften gab es in Preußen, Bayern und Sachsen .Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige hat mehrere Verfassungsbrüche überstanden, eine Monarchie, eine Diktatur sowie zwei demokratische Verfassungen. Nach Ansicht des Steuerstrafrechtlers Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald hatte die Vorschrift schon bei ihrer Entstehung denselben Hintergrund wie heute: die "Erschließung bisher verborgener Steuerquellen", einen "Appell zu Steuerehrlichkeit" und die "Hilflosigkeit der Finanzbehörden bei der Aufdeckung der Steuerhinterziehung".

Superrendite für den Fiskus

Dieselben Gründe sprechen für Steuerberaterpräsident Wolfgang Bornheim auch heute noch für die Selbstanzeige: "90 Prozent all derjenigen, die sich derzeit bei ihren Finanzämtern offenbaren, haben ihr Geld im Ausland versteckt." In Deutschland kehren Steuersünder vor Scheidungen oder Konflikten in der Firma, vor Betriebsprüfungen oder bei zu niedrigen Umsatzsteuervoranmeldungen auf den Pfad der Steuerehrlichkeit zurück.

Selbstanzeigen sind in bestimmten Jahren ein Massenphänomen. In Nordrhein-Westfallen gab es im Jahr 2000 noch 13 686 Selbstanzeigen. Diese Zahl sinkt allerdings seit Jahren. 2008 waren es nur noch 3609.Ein kleines Land wie Rheinland-Pfalz profitiert dagegen nur von durchschnittlich 200 bis 300 Selbstanzeigen pro Jahr. Und die bescheren dem Fiskus eine Superrendite. Allein die 220 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der Liechtensteiner LGT-Bank haben bisher 49,5 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen gebracht. "In der Zeit, in der ein Prüfer einen normal großen Fall ermittelt, schafft er 50 Selbstanzeigen", rechnet Regierungsdirektor Klaus Herrmann vor.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will deshalb an der Selbstanzeige festhalten - aus fiskalischen Gründen, aber auch wegen der Steuergerechtigkeit. Ohne Selbstanzeige blieben viele Täter mit Geld in Steueroasen im Zweifel unerkannt und behielten ihr hinterzogenes Vermögen, so das Kalkül. "Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige würde eine Gerechtigkeitslücke schaffen, statt sie zu schließen", folgert das Bundesfinanzministeriums in einem Positionspapier. Außerdem folge die Selbstanzeige der Logik moderner Kriminalpolitik - nämlich die Einsicht des Täters und die völlige Wiedergutmachung des Schades durch das Nachzahlen der Steuern nebst Zinsen zu honorieren. Auch sei die strafbefreiende Selbstanzeige keinesfalls ein "Fremdkörper" im Strafrecht. Es gäbe sie - so das Positionspapier - nicht nur bei der Steuerhinterziehung, sondern auch bei der Geldwäsche und der fahrlässigen Brandstiftung.

Volle Kassen statt volle Gefängnisse

Die meisten Länderfinanzminister unterstützen Schäubles Position - von Georg Fahrenschon (CSU, Bayern) bis Ulrich Nussbaum (parteilos, Berlin), von Helmut Linssen (CDU, Nordrhein-Westfalen) bis Carsten Kühl (SPD, Rheinland-Pfalz). Werner Wittmann, Leiter der Steuerabteilung in Mainz, formuliert offen, was die Minister denken: "Wir haben kein Interesse an vollen Gefängnissen, sondern an vollen Kassen." Bayerns oberster Kassenwart verweist zudem darauf, dass die Selbstanzeige keine deutsche Besonderheit sei, sondern auch in anderen OECD-Ländern angewandt werde, zum Beispiel in den USA, Großbritannien, Österreich, der Schweiz und Australien.

Für den SPD-Antrag wird die Linke stimmen, dagegen wohl die Grünen. Die Koalitionsfraktionen werden ihn wahrscheinlich ebenfalls ablehnen. Für den finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und den zuständigen Berichterstatter Manfred Kolbe hat sich die strafbefreiende Selbstanzeige "bewährt". Es wäre ihrer Ansicht nach "absolut verantwortungslos", auf Hunderte von Millionen Euro Steuereinnahmen "auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler zu verzichten".

Stattdessen wollen sie durch einige Verschärfungen der Selbstanzeige verhindern, dass sie als Teil einer "Hinterziehungsstrategie" missbraucht wird, zum Beispiel durch hohe Hinterziehungszinsen. Auch der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, will die Selbstanzeige nicht abschaffen, weil solch eine "Radikallösung nur Populismus" wäre.

Angesichts der Milliardenschulden wird die schwarz-gelbe Koalition wohl an derSelbstanzeige festhalten, die Hürden für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit aber möglichweise erhöhen. Die Koalition würde damit den Leiter des Finanzamts Stuttgart II, Thomas Eigenthaler, bestätigen: "Die rechtsgeschichtliche Kontinuität spricht für einen gewisse Sinnhaftigkeit der Selbstanzeige."

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