Viele Korrekturen in diesem Programm sind richtig:
Überfällig ist es, die befristete Beschäftigung wieder zur Ausnahme und die dauerhafte Beschäftigung zum Regelfall zu machen. Die diesbezüglichen gesetzlichen Lockerungen der befristeten
Beschäftigung und damit letztendlich des Kündigungsschutzes -begonnen bereits 1985 von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) haben Arbeitgebern einen Freibrief erteilt, Arbeitnehmer nur noch
befristet einzustellen. Die dramatischen Konsequenzen: Dies betrifft heute etwa die Hälfte aller Einstellungen und ist vor allem für jüngere Menschen verheerend, die nicht mehr in der Lage
sind, eine Lebensplanung vorzunehmen.
Mehr ALG I und Reregulierung von Leiharbeit
Ein richtiger Schritt ist die Verlängerung des Bezuges von ALG I mit höherem Lebensalter. Viele Menschen sind zu Recht empört, dass sie auch nach vielen Jahrzehnten harter Arbeit, hoher
Beiträge und Steuern nach einem Jahr Bezug von ALGI in die Hartz IV Armutsfalle gezwungen werden.
Überfällig ist auch die Reregulierung bei der Leiharbeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und die Verpflichtung der Verleihagenturen, Leiharbeitnehmer auch nach Beendigung ihres
Auftrages beim Entleiher weiter zu beschäftigen. Durch die Abschaffung dieser selbstverständlichen Verantwortung der Arbeitgeber sind Leiharbeitnehmer buchstäblich zum "Freiwild" geworden mit
Niedrigstlöhnen und hoher Arbeitslosigkeit.
Verleihagenturen konnten sich eine goldene Nase verdienen und schossen wie Pilze aus dem Boden.
Schluss mit 1-Euro-Jobs und gesetzlich verordneter Armut
Bei einigen Vorschlägen wäre jedoch mehr Mut notwendig: So ist bei der Schaffung gemeinnütziger Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose die Abkehr von den ausufernden Ein-Euro-Jobs
unabdingbar. Solange nicht klar geregelt ist, dass gemeinnützige Tätigkeiten nur mit tariflichen oder ortsüblichen Löhnen sowie sozialer Sicherung gefördert werden, bleibt dem Missbrauch mit
Ein-Euro-Jobs weiterhin Tür und Tor geöffnet.
Dringend erforderlich ist, dass die entwürdigenden Regelungen bei der Zumutbarkeit der von Langzeitarbeitslosen anzunehmenden Tätigkeiten in die Korrekturen einbezogen werden. Nach Hartz
IV müssen Langzeitarbeitslose jede Arbeit annehmen, die bis zu einem Drittel unterhalb der tariflichen und ortsüblichen Entlohnung, liegt. Dies ist gesetzlich verordnete Armut sowie Lohndumping
für Millionen Menschen. Auch Langzeitarbeitslose müssen das Recht auf tariflich oder ortsüblich entlohnte Arbeit haben. Zwar wird in dem Programm der SPD zu Recht die Forderung des DGB nach
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro unterstützt. Allerdings hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition bereits sonnenklar gemacht, dass sie hierzu in keinem Fall bereit
sein wird.
"Fairness auf dem Arbeitsmarkt" erfordert weiterhin eine Eingrenzung der geringfügigen Teilzeitarbeit. Die Deregulierung durch die Hartz Gesetze haben zu einer Explosion der Minijobs auf
inzwischen sieben Millionen geführt, zwei Drittelder Minijobber sind Frauen. Diejenigen, die erst einmal darin gefangen sind, kommen nicht mehr heraus. Das Mindesterfordernis ist die gesetzliche
Wiedereinführung einer Höchststundenzahl sowie die Zusammenrechnung von Stammarbeitsverhältnis und Minijob für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge.
Richtig ist die Freistellung des Schonvermögens für die Alterssicherung von der Anrechnung auf die Hartz IV Leistungen. Zu überdenken ist aber der Vorstoß der SPD Spitze, alle
Vermögensbestände anrechnungsfrei zu stellen. Zum einen sind nur wenige Hartz IV Empfänger davon betroffen; zum anderen kann dies leicht als Symbol für gesetzlich zulässigen Missbrauch
öffentlicher Transferleistungen gebrandmarkt werden.
Den Beschluss des SPD-Präsidiums vom 15. März 2010: "Fairness auf dem Arbeitsmarkt"
Begrenzung der Leiharbeit - Mehr Mitbestimmung -Mindestlöhne - Sozialer Arbeitsmarkt finden Sie als PDF-Datei im Anhang des Beitrags.







