vorwärts.de: Gibt es ein Sonderrecht für junge Erwachsene?
Anette Kramme: In der Tat wird in der Grundsicherung für Arbeitsuchende danach unterschieden, ob der Arbeitsuchende das 25. Lebensjahr vollendet hat oder nicht. Junge
Arbeitsuchende sind mit härteren Sanktionen konfrontiert als ältere. Das Gesetz sieht für die Jüngeren weniger Differenzierungsmöglichkeiten vor. Während beispielsweise bei Ablehnung einer
zumutbaren Arbeit das Arbeitslosengeld II eines 35-Jährigen um 30 Prozent und bei einer weiteren Ablehnung um 60 Prozent gekürzt wird, entfällt bei einem 20-Jährigen bis auf die Leistungen für
Unterkunft und Heizung das Arbeitslosengeld II komplett und bei einer weiteren Ablehnung werden sogar die Leistungen für Unterkunft und Heizung gestrichen.
Warum werden Jugendliche so stark sanktioniert?
Der Grundgedanke für diese Unterscheidung war, dass es bei Jugendlichen noch entscheidender ist, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Gerade deshalb auch ist für junge Menschen eine
intensivere Betreuung durch Fallmanager vorgesehen. Der Fallmanager soll sich noch intensiver um diese Menschen als sonst üblich kümmern, weil diese noch das ganze Berufsleben vor sich haben. Für
junge Menschen sind die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit ganz besonders fatal.
Sind diese Sanktionen gerechtfertigt?
Viel spricht dafür, dass die Bedeutung von Sanktionen für eine erfolgreiche Integration in Arbeit stark überschätzt wird. CDU/CSU und FDP sind auf dem Holzweg, wenn sie ständig nach mehr
und schärferen Sanktionen rufen. Die ganz große Mehrheit der Arbeitsuchenden will arbeiten und wäre froh, wenn ein passender Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Zahlreiche Experten sagen es
deutlich: Die Möglichkeit zu Sanktionen mag ja prinzipiell sinnvoll sein, die bestehenden Regelungen für unter 25-Jährige werden jedoch als zu hart angesehen. Es muss individueller auf den
Einzelfall eingegangen werden können. Und Sanktionen müssen auch besser zurückgenommen werden können als bisher. CDU/CSU und FDP beschreiten übrigens gerade einen ganz anderen Weg. Sie haben in
einem Entwurf zur JobCenter-Reform formuliert, dass die Sanktionsfolgen kraft Gesetzes eintreten. Damit würden die Rechte der Arbeitsuchenden massiv beschnitten und sowohl das Verwaltungs- als
auch das Widerspruchsverfahren vollständig auf die Gerichte verlagert.
Steht die SPD für Änderungen?
Wir müssen viel stärker als bisher denjenigen, die in den Arbeitsmarkt zurück wollen, durch geeignete Förderangebote unterstützen. Hierfür sind genügend Fallmanager und entsprechende
Finanzmittel für z. B. Weiterbildung notwendig. Die Koalition geht den umgekehrten Weg und hat im Haushaltsausschuss veranlasst, dass 900 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und
Personal gesperrt werden. Das ist eine große Katastrophe und führt dazu, dass in vielen JobCentern ab Mitte des Jahres die Arbeit eingestellt werden muss. Hier muss sich die Bundesregierung
möglichst zügig korrigieren. Diese Forderung haben wir übrigens in die Gespräche zur JobCentern-Reform so eingebracht. Darüber hinaus müssen wir uns die bestehenden Regelungen zu den Sanktionen
ganz genau anschauen. Nicht nur bei den unter 25-Jährigen besteht Handlungsbedarf. Hier müssen wir ran.
Anette Kramme ist Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der
SPD-Bundestagsfraktion.
R
und 50 Prozent der Auszubildenden werden von den Betrieben nicht übernommen. Der größte Teil von ihnen wird arbeitslos. Insgesamt ist in der Gruppe der 15- bis 24-jährigen die
Erwerbslosenquote mit 14,9 Prozent fast doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Das ist ein Skandal, sagen die Gewerkschaften. Mehr Infos zum Thema und zur Kampagne der IG-Metall-Jugend:
www.operationuebernahme.de







