Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll jetzt gesetzlich klargestellt werden, dass jedes Vermögen, das erst zum Renteneintritt und dann in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird, nicht aufgebraucht werden muss, bevor Grundsicherung gezahlt wird. „Wer etwas zur Seite gelegt hat, um später klarzukommen, muss sich keine Sorgen machen. Wir kümmern uns mit der Neuregelung darum, dass nicht bestraft wird, wer beizeiten vorgesorgt hat“, sagt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz.
Angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise soll die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach zwölf Monaten aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage noch keine neue Stelle gefunden haben, nicht gefährdet werden. Die Krise begann im September 2008 mit der Pleite der Bank Lehman Brothers. Wer gleich zu Beginn der bis heute anhaltenden Turbulenzen arbeitslos geworden ist und noch keinen neuen Job gefunden hat, der erhält bald statt Arbeitslosengeld die Grundsicherung und muss dann seine Vermögensverhältnisse offen legen.
Eine Einigung muss möglich sein
„Wenn Politik verhindern will, dass Altersvorsorgevermögen verloren geht, muss sie jetzt handeln. Die Gelegenheit ist da“, so Olaf Scholz. Der Bundestag komme ohnehin im August und September zu Sondersitzungen zusammen. Da sich in ihrem Regierungsprogramm auch die Union für höhere Freibeträge beim Schonvermögen ausspreche, müsste eine Einigung möglich sein. Olaf Scholz: „Ein Gesetzentwurf ist fertig. Wir können das noch in dieser Legislaturperiode beschließen und so ein paar zehntausend Arbeitslosen mehr Sicherheit geben als bisher.“
Gegenwärtig kann pro Lebensjahr 250 Euro als Schonvermögen für die Altersvorsorge angespart werden, hinzu kommen 150 Euro sonstiges Vermögen pro Lebensjahr. Die erreichte Summe bleibt anrechnungsfrei bei der Gewährung der Grundsicherung. Darüber hinaus ist Geld, das in Form einer Riester- oder Rürup-Rente beseite gelegt wurde, ebenfalls vor der Anrechnung geschützt.



