BAG-Urteil gegen einheitliche Tarifregelungen Welcher Tarifvertrag zählt?

von Ursula Engelen-Kefer - 05.07.2010
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit erheblichen Wirbel verursacht: „Ein Betrieb - eine Gewerkschaft“, dieser bisher geltende Grundsatz gilt nicht mehr.

Mit dem Urteil des BAG vom 23. Juni wurde das bisherige Prinzip, dass in einem Betrieb für vergleichbare Arbeitsverhältnisse nur einheitliche Tarifverträge angewendet werden können, aufgehoben. Gegen seinen Arbeitgeber geklagt hatte ein Krankenhausarzt. Er wollte eine bessere Urlaubsregelung nach den Vereinbarungen mit dem Marburger Bund durchsetzen. Das kommunale Krankenhaus hatte ihm lediglich die weniger günstigen Urlaubsbedingungen aus dem Verdi-Vertrag gewährt. Mit der Entscheidung des BAG wurde dem Arzt Recht gegeben.

Nun kann ein Arbeitgeber unterschiedliche Tarifverträge auch für vergleichbare Tätigkeiten aushandeln und anwenden. Umgekehrt gilt jedoch für den Arbeitnehmer nur ein Tarifvertrag  seiner Gewerkschaft.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben nach Kenntnis der mutmaßlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in einem gemeinsamen Apell vorgeschlagen, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Dabei weisen sie darauf hin, dass die Tarifeinheit eine unverzichtbare Säule der Tarifautonomie darstelle. „Sie verhindert eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte.“
 
Ausnahmen: Tarifeinheit  und Spartengewerkschaften
Es gibt Betriebe, in denen für einzelne Berufs- und Tätigkeits-Sparten auch unterschiedliche Tarifverträge gelten: Für Piloten bei der Lufthansa gelten die Tarifregelungen der Vereinigung Cockpit, während der größte Teil des übrigen Personals einschließlich eines geringeren Anteils der Piloten in den Tarifbereich von Verdi fallen; für Lokführer bei der Deutschen Bahn gelten vorwiegend die Regelungen der Gewerkschaft der Lokführer, während für die meisten übrigen Beschäftigten die Tarifverträge der Gewerkschaft Transnet gelten; für den größten Teil der organisierten Krankenhausärzte handelt der Marburger Bund Tarifverträge aus, während die meisten Mitarbeiter in den Kliniken unter die Tarifverträge von Verdi fallen.

In diesen Fällen gibt es jedoch wenig unmittelbare Konkurrenz und Überschneidung, da es sich in der Gewichtung der  Gewerkschaftsvertretung  und ihrer jeweiligen Tarifverträge um unterschiedliche Berufs-bzw. Tätigkeitsbereiche handelt.

Allerdings haben die jeweils erheblich höheren Tarifforderungen der kleinen Spartengewerkschaften Druck auf die größeren DGB Gewerkschaften, Verdi und Transnet, ausgeübt. Erschwert wird ihnen vor allem der Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Berufsbereichen.

Ein prägnantes Beispiel hierfür waren die übertrieben hohen Lohnforderungen der Vereinigung Cockpit für die Lufthansa-Piloten, ein anderes die hohen Forderungen des Marburger Bundes für die Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern. Dem gegenüber standen die vergleichsweise niedrigen Löhne und moderaten Lohnsteigerungen für das übrige Personal der Lufthansa bzw. in den Krankenhäusern.

Derartige Aktionen kleinerer Spartengewerkschaften für bessere Tarifbedingungen zu kämpfen sind jedoch nicht „per se“ zu verdammen. Der Grundsatz „Konkurrenz belebt das Geschäft“ gilt auch hier, allerdings muss dabei die Fairness für alle Beschäftigten aufrecht erhalten bleiben. Bei den ursprünglichen Forderungen des Marburger Bundes für die Krankenhausärzte war dies beispielsweise nicht der Fall. Die dringende Notwendigkeit zur Verbesserung der Gehaltsstrukturen und Arbeitszeitregelungen galt nicht nur für die Ärzte, sondern auch für das übrige Krankenhauspersonal. Und je höher der Anteil ist, der von den knappen kommunalen Krankenhausbudgets für die Ärzte ausgegeben wird, desto geringer ist der Anteil für die übrigen Beschäftigten in den Krankenhäusern.


Channel: Inland  Wirtschaft  

Mit Kachingle und Flattr können Sie den Online-Journalismus auf vorwaerts.de unterstützen (wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel).

Das Aktuellste aus der Sozialdemokratie - der vorwaerts-Newsletter

Advertising