„Der Lissabon-Vertrag als Ganzes verstößt nicht gegen die tschechische Verfassungsordnung", sagte der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky bei der Verkündung des Urteils in Brno. Zu einer endgültigen Ratifizierung des Vertrages fehlt jetzt noch die Unterschrift des Staatspräsidenten Vaclav Klaus.
Klaus hat jedoch schon im Vorfeld angekündigt, den Vertrag im Falle eines positiven Urteils des Gerichts zu unterschreiben. Beim EU-Gipfel vergangene Woche in Brüssel hatte sich der tschechische Präsident sich noch eine Ausnahme im Vertrag garantieren lassen, um sein Land gegen mögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen zu schützen.
Der tschechische Ministerpräsident Jan Fischer begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Die letzte Hürde ist überwunden, und dem Abschluss der Ratifizierung steht nichts mehr im Wege", sagte Fischer in Prag.
Der EU-Vertrag muss von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Tschechien ist unter den 27 Ländern das Einzige, das dem Reformwerk bisher nicht zugestimmt hat. Das neue europäische Grundlagenabkommen kann in Kraft treten, sobald alle 27 Ratifizierungsurkunden in Rom hinterlegt sind, die EU hofft, dass dies bis zum 1. Dezember geschehen wird.
Quellen: spiegel.de, süddeutsche.de
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