Hamburg ist der einsame Spitzenreiter. Knapp alle drei Jahre gibt es in der Hansestadt einen Volksentscheid. Der jüngste über die Schulreform des schwarz-grünen Senats am 18. Juli war der folgenschwerste. 39 Prozent der 1,3 Millionen Wahlberechtigten beteiligten sich an der Abstimmung, deren Ergebnis zum ersten Mal verbindlich war. Frühere Entscheidungen – wie etwa über den Verkauf der städtischen Krankenhäuser 2004 – hatten lediglich meinungsbildenden Charakter.
„In keinem anderen Bundesland gab es so viele Volksbegehren und Volksentscheide in so kurzer Zeit“, freut sich Michael Efler, Vorstandssprecher von „Mehr Demokratie“. Der gemeinnützige Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Recht der Bürger auf Volksabstimmungen durchzusetzen. Denn auch wenn das Hamburger Beispiel Mut mache, gebe es in Sachen direkte Demokratie in Deutschland noch großen Nachholbedarf.
Hohe Hürden in Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland
„Die Volksabstimmungsetze sind in vielen Bundesländern reformbedürftig“, kritisiert Efler. So mussten in Hamburg die Mitglieder der Initiative „Wir wollen lernen!“ 20 Prozent der Wahlberechtigten zur Stimmabgabe bewegen, ansonsten wäre das Volksbegehren – unabhängig vom Ausgang – ungültig gewesen. Für Michael Efler ist daher klar: „Volksbegehren und Volksentscheide müssen so geregelt sein, dass die Bürgerinnen und Bürger das Instrument auch nutzen können.“
Dass dies in vielen Bundesländern nicht gewährleistet ist, zeigt das Beispiel des bayerischen Volksentscheids zum Nichtraucherschutz. Mit 61 Prozent wurde dort am 4. Juli ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen beschlossen. Hätte der Volksentscheid dagegen in Berlin, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein stattgefunden, wäre er mit demselben Ergebnis am Zustimmungsquorum gescheitert, kritisiert Mehr Demokratie. „In Baden-Württemberg, Hessen und im Saarland hätte die Nichtraucher-Initiative mit knapp 1,3 Millionen gesammelten Unterschriften aller Wahrscheinlichkeit nicht einmal den Volksentscheid erreicht, da die Unterschriftenquoren für ein Volksbegehren dort zu hoch sind.“
Anzahl der Volksentscheide steigt kontinuierlich
Vor dem eigentlichen Volksentscheid steht nämlich das so genannte Volksbegehren. Dieses müssen die Bürger mit einer ausreichenden, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Anzahl von Unterschriften unterstützen. Erst wenn hier genügend Unterstützer zusammengekommen sind, gelangt das Volksbegehren zur letzten Stufe, dem Volksentscheid.
Trotz dieser teilweise recht hohen Hürden steigt die Anzahl der Volksentscheide seit den Neunzigerjahren rasant. Wurden bis 1989 nur 28 Verfahren gestartet, gab es in den letzten 20 Jahren 252. Nach Informationen von Mehr Demokratie fanden im vergangenen Jahr bundesweit 35 direktdemokratische Verfahren statt. Eines der Begehren, „Pro Reli“ für Religionsunterricht in Berlin, kam sogar zum Volksentscheid und wurde schließlich abgelehnt.
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