Der Fall John Demjanuk Verpasste Chance

von Heiner Lichtenstein - 12.05.2009
Der mutmaßliche Massenmörder John Demjanjuk hat sich nicht Kriegsverbrechen, sondern NS-Verbrechen schuldig gemacht. Am Dienstag ist er in Deutschland gelandet und soll sich demnächst in München vor Gericht verantworten. Das allerdings ist keineswegs sicher. Ein Kommentar von Heiner Lichtenstein.

Mit fast 90 Jahren ist kaum ein Mensch noch in der Lage, einer äußerst komplizierten Verhandlung zu folgen, bei der es um Ereignisse geht, die weit länger als 60 Jahre zurückliegen. Die Aufmerksamkeit, mit der die Entwicklung von Demjanjuk in den Medien verfolgt wird, ist allerdings zwiespältig. Er war im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Südostpolen in der langen Kette der Mörder und Mordgehilfen eines der letzten Glieder. Der ehemalige Rotarmist ist in dem deutschen Umerziehungslager Trawniki auf Nazikurs gebracht worden und wurde dann Teil der NS-Mordmaschinerie.

Als Demjanjuk den 50er Jahren in die USA einreisen wollte, hat niemand nach seiner Vergangenheit gefragt. Es genügte die Behauptung, von den Kommunisten verfolgt zu werden. So wurde er US-Staatsbürger mit allen Pflichten, aber auch Rechten. Als der israelische Geheimdienst ihm in den frühen 80er Jahren auf die Spur kam, konnte er seiner Auslieferung Jahre lang entkommen. Die US-Staatsbürgerschaft schützte ihn. Schließlich waren die Beweise so erdrückend, dass Washington grünes Licht gab wegen Demjanjuks Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka ebenfalls im unterjochten Polen. Alfred Spieß, Oberstaatsanwalt in Düsseldorf und Ankläger in vielen sehr, sehr wichtigen NS-Prozessen, hatte vor der Überstellung von Demjanjuk nach Israel dringend dazu geraten, die Auslieferung nicht nur wegen Treblinka, sondern auch wegen der Verbrechen im Vernichtungslager Sobibor südlich von Treblinka zu beantragen. Die israelische Justiz schlug den Rat in den Wind und bekam dafür die Quittung. Demjanjuk musste freigesprochen werden.

Das war vor 20 Jahren. Der mutmaßliche Massenmörder war damals Ende 60 – also bestimmt verhandlungsfähig. Schlagzeilen machte der Prozess seinerzeit nicht. Im Gegenteil: Er wurde wie fast alle NS-Prozesse öffentlich kaum wahrgenommen. Diesmal widmet die angesehene „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) Demjanjuk sogar einen langen Bericht in ihrer Prominentenreihe „ Profil“. Im Gegensatz zu vielen anderen Medien nennt die SZ Demjanjuk allerdings zutreffend NS-Verbrecher und nicht „Kriegsverbrecher“. Mit Krieg hatten seine Verbrechen nämlich nichts zu tun. Als er 1943 in Sobibor Männer, Frauen und Kinder ins Gas stieß, stand die Kriegsfront noch tief in der Sowjetunion. Außerdem: Kriegsverbrechen verjähren hierzulande nach 20 Jahren. In Zahlen: 1965.

Quelle: Der Artikel ist zu finden auf www.blicknachrechts.de

Foto: Christian Herrnbeck fotografiert Konzentrationslager, um eine „Topographie des NS-Lagersystems“ zu erstellen. Einen Beitrag über den Berliner Fotografen und seine Bidler finden Sie in der vorwärts-Zeitblende unter www.vorwaerts.de/der-faschismus-ae-teil-7 oder als pdf-Datei im Anhang.
 

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Channel: Gegen Rechts  
AutorIn: Heiner Lichtenstein  

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