Die Münsteraner Richter erklärten, die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl sei „mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar und nichtig“. In ihrer Entscheidung kritisierten sie die lange Zeitspanne zwischen Wahl und Konstituierung der neu gewählten Kommunalparlamente. Diese hätte nach den Plänen von Schwarz-Gelb mindestens vier Monate und 14 Tage betragen. Die Verfassung erlaubt eine maximale Länge von drei Monaten.
Mit dem Urteil gab das Verfassungsgericht den Klagen der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen statt, die sich gegen den Termin gerichtet hatten, weil die Amtszeit der Bürgermeister und Stadträte erst im Oktober endet. Sie wollten eine Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl am 27. September erreichen. Dieser Forderung erteilte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) jedoch eine Absage. Er legte den neuen Wahltermin auf den 30. August.
Kraft spricht von „Wahltrickserei“
Die nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft kritisierte die Entscheidung. „Die unverschämte Wahltrickserei der Regierung Rüttgers geht weiter“, sagte sie und warf dem Ministerpräsidenten „Angst vor der Demokratie“ vor. Anders sei nicht zu erklären, warum den Bürgern ein zusätzlicher Wahltermin aufgebürdet werde. Dieser verursache zudem Mehrkosten in Höhe von 42 Millionen Euro. Mit einer elektronischen Unterschriftenaktion will die NRW-SPD weiter Druck auf die Landesregierung ausüben, damit sie ihre Entscheidung überdenkt.
Der Solinger SPD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Kucharczyk begrüßte in einer ersten Reaktion den Beschluss des Landesverfassungsgerichts. Ein monatelanges Nebeneinander von Gewählten und Abgewählten sei finanzpolitisch unsinnig, so Kucharczyk. Er bezeichnete die nordrhein-westfälische Planung der Wahlen als eine Blamage für Ministerpräsident Rüttgers.
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