Tage der Demokratie in Brandenburg
25. bis 27. Juni 2010 in Potsdam
Das europäische Parlament hat sich bereits gegen eine weitere Verwendung des Begriffs in Gesetzen der EU ausgesprochen. Die Diskussion steht aber gerade in Deutschland noch am Anfang, nicht zuletzt weil der Begriff 'Rasse' auch im Grundgesetz (Art. 3, Abs. 3) steht: "Niemand darf wegen … seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden".
Das Moses Mendelsohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (MMZ) diskutierte in Kooperation mit der Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" das Thema "'Rasse' in der Gesetzgebung und in Verwaltungstexten".
Geschichte einer immer schon umstrittenen Kategorie
"Wenn Sie nicht gerade über Ihren Pudel reden, würden Sie das nicht mehr sagen", stellt Julius H. Schoeps, Direktor des MMZ, fest. Zwar fände sich der Begriff 'Rasse' noch in historischen Dokumenten, biologisch, sozial sowie politisch sei er aber erledigt. Allerdings findet sich 'Rasse' als juristische Kategorie, etwa im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Schoeps weist darauf hin, dass der Begriff vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte besonders problematisch sei, man denke beispielsweise an die "Nürnberger Rassegesetze".
Christian Geulen von der Universität Koblenz-Landau zeichnete die historische Entwicklung des Begriffs nach. Ausgehend von "Blutsverwandtschaft" bzw. direkten Abstammungslinien hatte der Begriff 'Rasse' seinen Ursprung im Hochmittelalter, wo er eher der bewussten politischen Ab- und Ausgrenzung bestimmter Religionsgemeinschaften oder Bevölkerungsgruppen diente.
In der Wissenschaft fand von jeher eine rege Debatte zum Begriff der 'Rasse' statt. Herder und Hegel wiesen beispielsweise die Existenz von 'Menschenrassen' zurück.
Zusammenhang zwischen Rassimus und 'Rasse'?
In den 1970er Jahren entkoppelten sich in der wissenschaftlichen wie politischen Debatte die Begriffe Rassismus und 'Rasse', so Geulen. Vor allem deshalb, weil der 'Rasse'-Begriff biologistische Aus- und Abgrenzungsmechanismen fortschreibe. In der gegenwärtigen Soziologie würden rassistische Ausgrenzungsprozesse betrachtet. In der ethnologischen Forschung befasse man sich mit Ethnizität. Es wurde diskutiert, inwiefern es sinnvoll sei, den Begriff der 'Rasse' in Gesetzestexten mit der Kategroie Ethnie auszutauschen.
Hendrik Cremer, vom Deutschen Institut für Menschenrechte, setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Begriff 'Rasse' aus Gesetzestexten entfernt wird. Für ihn handelt es sich um einen Begriff, der "vergiftet ist". Dieses "biologistische Konzept" verweise auch auf die jahrhundertelange Ausbeutung von Menschen im Kolonialismus. Für Cremer geht es vor allem darum, die praktischen und politischen Fallstricke zu thematisieren. In Schweden, Österreich und Finnland sei die Debatte längst geführt und der Begriff ersetzt worden.
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