Die Bundesregierung hat das größte Sparpaket ihrer Geschichte vorgelegt: 80 Mrd. Euro bis 2016 - allein über 11 Mrd. Euro im kommenden Jahr. Von vielen Seiten ist auf die soziale Schieflage und die „Luftnummern“ bei der Heranziehung des Finanz- und Energiesektors hingewiesen worden. Die wird auch nicht dadurch geringer , dass die Ausgaben für Forschung, Bildung und Entwicklung erhöht werden sollen, zumal hierfür vorwiegend die Bundesländer zuständig sind.
Luftnummern schaffen keinen Sozialausgleich
Selbst in den Reihen des Wirtschaftsflügels der CDU wird auf die Notwendigkeit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommenssteuer hingewiesen. Auch mehren sich Stimmen, welche die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz eingeführte ermäßigte Umsatzsteuer für Hotelbetriebe abschaffen wollen. Es gäbe mithin genügend Möglichkeiten für die Rückführung der hohen öffentlichen Schulden, ohne in den Sozialbereich – und hierbei wieder vor allem bei Hartz IV - einzuschneiden. Sollten diese Sparprogramme vor allem zu Lasten der Arbeitslosen durchgesetzt werden, drohen noch höhere Arbeitslosigkeit und am Ende auch höhere öffentliche Schulden. Gewerkschaften und Opposition haben bereits massive Proteste angekündigt.
Sparen am falschen Ende
Mit 29,5 Mrd. Euro sollen mehr als ein Drittel des Sparvolumens die Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitslosenversicherung – und damit vor allem Arbeitslose und Langzeitarbeitslose erbringen. Wie damit die Beschäftigung verbessert sowie Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit verringert werden sollen, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung.
Mit dem Kürzen des Zuschlages für diejenigen Arbeitslosen, die aus ALG I in ALGII fallen, wird wieder einmal bei denjenigen gespart, die das Geld am dringendsten brauchen. Zudem waren diese Zuschläge (160 Euro im ersten und 80 Euro im zweiten Jahr für Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete) ein Mindestmaß an Ausgleich für die Verschlechterung der ALG II Leistungen gegenüber der vorherigen Arbeitslosenhilfe für diejenigen, die vorher oft jahrzehntelang gearbeitet und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie Steuern gezahlt haben.
Die Bundesregierung kann sicher sein, dass sie damit –abgesehen von dem sozialen Schaden -die wirtschaftliche Nachfrage unmittelbar einschränkt. Verstärkt wird dies noch dadurch, dass für ALGII Bezieher das Elterngeld abgeschafft und die Heizkostenpauschale gestrichen wird.
Streichen der Rentenbeiträge belastet Kommunen und Gesetzliche Rentenversicherung
Die vorgesehene Streichung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für ALG II Empfänger ist nichts anderes als ein erneuter Verschiebebahnhof zu Lasten der betroffenen Menschen sowie der gesetzlichen Rentenversicherung und ihrer Beitragszahler.
Die bereits auf ein Minimum von 40, 80 Euro abgesenkten Beiträge für Langzeitarbeitslose erbringen zwar nur wenig mehr als zwei Euro im Monat an Rentenleistungen. Doch würde ihre Streichung zu jährlichen Beitragsausfällen bei der gesetzlichen Rentenversicherung von 1,8 Mrd. Euro führen, die dann durch höhere Beiträge ausgeglichen werden müssen. Ebenfalls belastet werden die Kommunen mit den dann höheren Grundsicherungsleistungen für die Rentner. Dabei sind die Kommunen von der Krise und den einbrechenden Steuereinnahmen bereits hart getroffen. Die Logik einer Regierungspolitik ist schwer nachzuvollziehen, wenn einerseits eine Kommission zur Gemeindefinanzreform für eine stabile Finanzgrundlage der Kommunen eingerichtet wurde und andererseits den Kommunen weitere finanzielle Lasten aufgebürdet werden.
Arbeitsmarktpolitik: Bessere Vermittlung mit weniger Geld?
Wenig überzeugend sind die Begründungen für die massive Streichung der finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik. Sie gleichen eher einer Quadratur des Kreises: Auf der einen Seite soll die Autonomie der „Bundesagentur für Arbeit“ gestärkt werden, Arbeitsvermittler mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme erhalten, indem Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden.
Gleichzeitig sollen die finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik jedoch erheblich zusammengestrichen werden, um 16 Mrd. Euro bis 2014, davon bereits 6 Mrd. Euro in den nächsten beiden Jahren. Die größere Flexibilität für die Arbeitsverwaltungen wird sich somit schnell als Danaergeschenke erweisen. Ihre Mitarbeiter werden vor allem den Mangel bei der Arbeitsmarktpolitik verwalten und gegenüber den Arbeitslosen begründen müssen.
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