Gerichtsentscheidung in Hannover Soli auf dem Prüfstand

von Kai Doering - 26.11.2009
Der bundesweit erhobene Solidaritätszuschlag ist möglicherweise verfassungswidrig. Am Mittwoch gab das Niedersächsische Finanzgericht einem Kläger Recht, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Wie das Finanzgericht in Hannover mitteilte, habe der Solidaritätszuschlag spätestens seit 2007 keine verfassungsrechtliche Berechtigung mehr. Als Grund gaben die Richter die Vorgabe an, dass der „Soli“ nach Vorstellung des Gesetzgebers eine „Ergänzungsabgabe zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen“ sei. Da mit dem Zuschlag allerdings die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden sollen, bestehe ein langfristiger Bedarf, der mit der Erhebung einer Ergänzungsabgabe nicht gedeckt werden könne.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun zunächst entscheiden, ob es den Fall zu Prüfung annimmt. Sollte dies so sein, rechnen Rechtsexperten mit einem Urteil in den kommenden zwei Jahren. Entscheidet Karlsruhe gegen den „Soli“, drohen dem Bund Ausfälle von derzeit 12 Milliarden Euro pro Jahr sowie die Rückzahlung des Zuschlags für mehrere Jahre. Zurzeit beläuft sich die Abgabe auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer.

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