Bei den sozial- und arbeitsmarktpolitische Koalitionsvereinbarungen geben die häufig wiederholten Bekenntnis zu einer „solidarischen Gesellschaft“ Hoffnung und Mut. Bei genauerer Analyse der Vereinbarungen sind jedoch die Widersprüche kaum zu übersehen:
Hoffnung gibt die erklärte Bereitschaft, die gestiegenen Lasten der gesetzlichen Sozialversicherung infolge der Finanz-, Wirtschafts- und Beschäftigungskrise nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer abzuladen und hierfür aus Steuern den Defizitausgleich für den Gesundheitsfonds und die Bundesagentur für Arbeit als Zuschuss zu leisten.
Positiv ist das klare Eintreten für Prävention in der Arbeitsmarktpolitik. Allerdings wird nicht konkretisiert, was darunter zu verstehen ist. Ermutigend für die betroffenen Langzeitarbeitslosen sind die Beschlüsse zur Erhöhung des Schonvermögens für die Alterssicherung sowie der Zuverdienstgrenzen. Zu begrüßen ist das klare Bekenntnis in der Koalitionsvereinbarung zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Kündigungsschutzes.
Keine Mindestlöhne, Aushöhlung beim Kündigungsschutz
Höchst problematisch ist allerdings, dass die von der vorherigen Großen Koalition begonnene Durchsetzung der Allgemeinverbindlichkeit tariflich ausgehandelter Mindestlöhne auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls nicht fortgesetzt werden soll. Dabei wird offensichtlich auch die Blockade von CDU/CSU und FDP gegen die seit über zweieinhalb Jahren ausgehandelten Mindestlöhne der DGB Gewerkschaften für die Leiharbeit fortgeführt werden. Die Einführung einheitlicher gesetzlicher Mindestlöhne lehnt die Schwarz-Gelbe Bundesregierung strikt ab. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Lockerung bei der befristeten Beschäftigung bedeutet eine faktische weitere Aushöhlung des Kündigungschutzes. Niedriglohnsektor und Armut bei Arbeit werden ausgedehnt und zementiert.
Die konkreten Vorschläge zur Privatisierung der gesetzlichen Kranken- und Pflege- und Alterssicherung bedeuten eine Auflösung der Solidarität zu Lasten der unteren Einkommensbezieher sowie der Rentner. (Ausführlich unter Zwei- oder Dreiklassenmedizin)
Bei der Frauen- und Familienpolitik geht es zu wie bei der Echternacher Springprozession: ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück. Nach vorne weisen die Ausdehnung des Elterngeldes und die Verbesserung der Kinderbetreuung. Eine Festschreibung der Benachteiligung von Frauen bedeutet die Einführung eines Betreuungsgeldes von 150 Euro, wenn Kinder bis zu drei Jahren zu Hause bleiben und keine Betreuungseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Erhöhung von Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibeträgen bevorteilt die höheren Einkommensbezieher erheblich und schmälert die finanziellen Spielräume für Betreuungseinrichtungen.
Steuerentlastungen für höhere Einkommen geht zu Lasten künftiger Generationen
Ein nicht auflösbarer Widerspruch zu den vorgesehenen Leistungsausweitungen bedeuten die gleichzeitigen Versprechungen genereller Steuersenkungen bis zu 24 Mrd. Euro im Jahr zusätzlich zu den schon beschlossenen Steuererleichterungen der Großen Koalition ab 2010 von 14 Mrd. Euro (Erhöhung der Kinderfreibeträge und volle Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung). Die zusätzlichen steuerlichen Entlastungen begünstigen vor allem die höheren Einkommen sowie die Unternehmen. Sie schränken die Handlungsfähigkeit des Staates gerade in der schwersten Wirtschaftskrise unverantwortlich ein und verschieben die unvorstellbar hohen Schulden noch mehr auf die zukünftigen Generationen. Die Städte und Bundesländer haben bereits zu Recht Alarm geschlagen, dass die im Zuge der Krise bereits erfolgenden Steuereinbrüche durch die Koalitionsvereinbarungen massiv verschärft würden und sie ihrer politischen Verantwortung für die Bürger nicht mehr nachkommen könnten.
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