Der Autor Ingo Nürnberger ist politischer Referent für Alterssicherung und Rehabilitation beim DGB-Bundesvorstand im Bereich Sozialpolitik.
Der Beitrag erschien im Info-Brief Nr. 4, Dezember 2009. Frau geht vor.
Thema: Kurs halten! - Gleichstellung
Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive
Mehr Informationen unter dgb-frauen.de
Ist das deutsche Rentenrecht ungerecht gegenüber Frauen? Die Frage liegt nahe, schließlich betrug die durchschnittliche Altersrente im Jahr 2008 bei den Neurentnerinnen 484 Euro, bei den Neurentnern 871 Euro. Auch bei den Erwerbsminderungsrenten für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig ausscheiden müssen, gibt es einen deutlichen Unterschied: 569 gegenüber 625 Euro. Die einzige Rentenart, bei der Frauen scheinbar bevorzugt sind, sind Hinterbliebenenrenten – Witwen erhalten durchschnittlich 553 Euro an Witwenrente, Witwer 225 Euro. Diese Renten werden von den Renten des Verstorbenen „abgeleitet“, eigene Einkommen werden darauf angerechnet. Frauen „profitieren“ bei dieser Rentenart davon, dass sie häufig nur geringe eigene Einkommen beziehen.
Rente spiegelt Erwerbsbiografie
Die gewaltigen Abstände bei den Alters- und Erwerbsminderungsrenten sind ein Spiegel der unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Männern und Frauen. Altersrentner können auf durchschnittlich 40,7 Versicherungsjahre zurückblicken, Altersrentnerinnen auf 29,3 Jahre. Dabei kann man auch deutliche Ost-West-Unterschiede erkennen: Ostdeutsche Neurentnerinnen haben noch 42,1 Jahre auf ihrem Konto stehen, ihre westdeutschen Kolleginnen nur 26,6 Jahre.
Hier sind deutlich die unterschiedlichen Erwartungen von Staat und Gesellschaft zu erkennen. Es ist aber eine Mär, dass Frauen in der ehemaligen DDR Erwerbschancen gehabt hätten, die den Männern vergleichbar gewesen wären. Der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen war wie im Westen beträchtlich. Im Osten erreichen Neurentnerinnen rund 80 Prozent der Durchschnittseinkommen, in Westdeutschland waren das – je nach Rentenzugangsjahr – zwischen ca. 65 und 75 Prozent. Im Ergebnis gibt es im Osten für Frauen im Jahr 2009 Renten von 667 Euro, für Männer von 902 Euro (im Westen: 449 zu 865 Euro).

Untersuchungen, die die Versicherungsbiografien von heute ca. 45-Jährigen analysieren (Altersvorsorge in Deutschland 2005), zeigen außerdem: Lohndiskriminierung und geringere Arbeitszeiten von Frauen führen auch in Zukunft zu niedrigeren Renten.
Gender Mainstreaming in der Rentenpolitik
Brauchen wir deswegen eine „frauenspezifische“ Rentenpolitik? Aus meiner Sicht ist klar, dass man rentenpolitische Entscheidungen unter Genderaspekten betrachten muss. Zu einem solchen Gender Mainstreaming ist die Bundesregierung verpflichtet, nimmt ihre Aufgabe aber nicht ernst.
Auch die neue konservativ-liberale Bundesregierung hat keinen besonders großen genderpolitischen Ehrgeiz. Zwar soll laut Koalitionsvertrag geprüft werden, ob die Anerkennung der Erziehungsarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden kann. Das Ganze steht aber unter Finanzierungsvorbehalt, und zudem besteht hier die Gefahr, dass Symbolpolitik an den rentenpolitischen Bedürfnissen von Frauen vorbei betrieben wird.
Anerkennung von Erziehungszeiten
Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die wesentlichen Entscheidungen bei der Anerkennung von Erziehungsarbeit schon getroffen worden: Für Kinder, die nach 1992 geboren worden sind, werden drei Versicherungsjahre mit Durchschnittsentgelt gutgeschrieben – das bringt immerhin eine Monatsrente von knapp 82 Euro. Genauso wichtig ist, dass während der Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes niedrige Einkommen der erziehenden Person hochgewertet werden.
Damit wird die Doppelbelastung von Familien- und Erwerbsarbeit anerkannt. Eine Ausweitung der rentenrechtlich anerkannten Erziehungszeiten von drei auf sechs Jahre, wie von der Union diskutiert, könnte falsche Anreize für die Erwerbsbeteiligung setzen. Eine sinnvolle Verbesserung könnte eine Ausweitung der Hochwertung von Erwerbseinkommen in den ersten zehn Lebensjahren des Kindes bringen. Von noch größerer Relevanz wäre aus unserer Sicht, die sehr magere rentenrechtliche Anerkennung von familiärer Pflegearbeit zu erhöhen.
Rente nach Mindesteinkommen Die Gefahr von Altersarmut steigt in den nächsten Jahren – nicht nur, aber besonders für Frauen. Dies ist Folge der Prekarisierung der Arbeitswelt und der individuellen Erwerbsverläufe. Es ist jetzt an der Zeit, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Statt Lohndumping und schlechte Arbeit zu bekämpfen, denkt Schwarz-Gelb über die Zurückdrängung von branchenspezifischen Mindestlöhnen, die Ausweitung von befristeten Beschäftigungen und die Erhöhung der Minijob-Grenze nach. Schlechte Löhne führen auch zu schlechten Renten. Deshalb fordern DGB und Gewerkschaften die Verlängerung der so genannten Rente nach Mindesteinkommen.
Bislang werden davon nur Versicherungszeiten bis 1992 erfasst – als hätte es danach keine Lohndiskriminierung mehr gegeben. Bei diesem Instrument werden niedrige Einkommen um das 1,5 fache auf maximal 75 Prozent des Durchschnittseinkommens angehoben – das bedeutet konkret: Eine Frau, die 35 Jahre lang nur 50 Prozent
des Durchschnittseinkommens verdient hat (zurzeit wären das ca.1.250 Euro monatlich), würde nach 35 Jahren nicht nur 476, sondern immerhin 714 Euro Rente bekommen. Die Daten der Rentenversicherung zeigen, dass dieses Instrument frauenpolitisch ins Schwarze trifft: 80 Prozent der durch dieses Instrument geförderten Personen sind Frauen, und damit werden die Lohnunterschiede zumindest teilweise in der Rentenphase ausgeglichen.
Die Regierungskoalition hat sich ins Hausaufgabenheft geschrieben, über die Bekämpfung der Altersarmut nachdenken zu wollen. Frau von der Leyen wechselt nun aus dem Frauenministerium ins Sozialministerium. Wir beraten sie gern, wie sie die Gleichstellung bei den Alterseinkünften vorantreiben kann: Anständige Löhne und die Rente nach Mindesteinkommen sind die Mittel der Wahl.
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