Die Rente mit 67 ist meilenweit entfernt von der Lebenswirklichkeit, kritisiert der Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Sie will die Rente mit 67 ohne Ausnahme für alle Berufsgruppen, doch nur jeder Zehnte schafft es bis zum 65. Lebensjahr.
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In diesem Jahr muss die Bundesregierung prüfen, ob die arbeitsmarkt- und gesundheitlichen Voraussetzungen zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 bis 2029 vorliegen. 80 Prozent der Bundesbürger lehnen die Rente mit 67 ab und haben dafür gute Gründe: Über 60-Jährige sind nur zu einem Drittel überhaupt noch erwerbstätig, Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer sind überdurchschnittlich hoch. Für die heute über 50-Jährigen und die nachkommenden Generationen, vor allem in den neuen Bundesländern, wird das Schicksal der Armutsrenten dramatisch steigen.
Demographisch bedingte Veränderungen
Die gesetzliche Altersrente, wie im Übrigen das gesamte System der gesetzlichen umlagefinanzierten Sozialversicherung, basiert auf dem gesellschaftlich akzeptierten Generationenvertrag mit einem Solidarausgleich zwischen Stärkeren und Schwächeren auf Seiten der Beitragszahler und Rentner.
Dieses gesetzliche Solidarsystem finanziert etwa 80 Prozent der gesamten Rentenleistungen in Deutschland. Bei einem Bevölkerungsanteil der Rentner von 25 Prozent mit steigender Tendenz (33 Prozent in 2030) wird die soziale, wirtschaftliche und politische Brisanz der Anhebung des Rentenalters deutlich. Um dieses Solidarsystem zukunftsfähig zu halten, muss es an die Veränderungen in Demographie, Wirtschaft und Gesellschaft angepasst werden.
Zum Ausgleich der demographisch bedingten Veränderungen - Zunahme der Zahl der Rentner pro Beitragszahler - sind mit der großen Rentenreform 1989 (in Kraft getreten 1991) bereits erhebliche Anpassungen durch die Absenkung des Rentenniveaus und damit sowohl der Rentenleistungen wie auch der Beitragsbelastung vorgenommen worden.
Im Schnitt mit 63 in Rente
So ist das tatsächliche Rentenzugangsalter mehrfach erhöht worden, durch Abbau der Möglichkeiten des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand, insbesondere für Frauen und Arbeitslose. Damit sollte das erheblich niedrigere faktische Rentenzugangsalter (lange Zeit lag dies etwa bei 60 Jahre) an das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren angenähert werden. Dies ist gelungen. Derzeit wird das durchschnittliche Rentenzugangsalter mit etwa 63 Jahren angegeben.
Allerdings heißt das nicht, dass die Arbeitnehmer mit 63 Jahren aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand gehen. Ältere Arbeitnehmer gehen oft aus Langzeitarbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung in die Rente. Analysen der noch erwerbstätigen älteren Arbeitnehmer zeigen hohe Anteile in prekärer Beschäftigung mit niedrigen bzw. Armutseinkommen: geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, Niedriglohnsektoren, prekäre Selbständigkeit. Beim Übergang von Langzeitarbeitslosigkeit in die Rente, im Osten Deutschlands besonders stark für die heute über 45-Jährigen ausgeprägt, sind ab dem Jahre 2020 Renten unterhalb der Grundsicherung zu erwarten.
Die Riesterrente ändert das nicht. Im Gegenteil: Mit ihrer Einführung als private kapitalgedeckte Zusatzrente wurde durch Absenkungen des Rentenniveaus ab 2001 die gesetzlichen Altersrente abgebaut. Während vor allem jüngere besser Verdienende von der staatlichen Förderung der Riesterrente profitieren, müssen die geringer Verdienenden die Absenkungen bei der gesetzlichen Altersrente hinnehmen und zur steuerlichen Förderung der kapitalgedeckten Altersrente beitragen.
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