Koch hat für mediale Aufregung gesorgt, in dem er von Arbeitslosen verlangte, sie müssten zur Arbeit – auch gemeinnütziger Tätigkeiten – herangezogen werden, wenn sie Leistungen vom Staat beziehen. Prompt lief dies durch die Medien als „Arbeitspflicht“ oder noch schlimmer als „Zwangsarbeit“.
Nun ist dies nicht damit abzutun, dass gerne aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird, um höhere Aufmerksamkeit in dem harten Medienwettbewerb zu erlangen oder einmal wieder nicht sorgfältig recherchiert wurde, was Koch wirklich gesagt hat. Fakt ist, dass eine derartige Androhung schärferen Arbeitsdrucks und härterer Sanktionen gegenüber Arbeitslosen einfach nicht anders bewertet werden kann.
Der gesetzliche Druck ist massiv
Gerade Roland Koch müsste doch nur allzu genau wissen, dass bereits heute der gesetzliche Druck auf Arbeitslose massiv ist und eine weitere Verschärfung nur noch eine Arbeitspflicht sein kann, die im Übrigen nach unserem Grundgesetz gar nicht zulässig ist. Nach dem Gesetz zu Hartz IV müssen Langzeitarbeitslose seit 2005 jede Tätigkeit annehmen.
Die untere Grenze ist nur durch Sittenwidrigkeit gezogen, d.h. zumutbar sind Tätigkeiten bis zu 30 Prozent unter tariflichen und ortsüblichen Löhnen. Dies hat mit dazu beigetragen, dass wir in der Bundesrepublik bei Ausmaß und Entwicklung von Niedriglohnsektoren und Armut bei Arbeit gegenüber vergleichbaren europäischen Nachbarstaaten inzwischen die „Rote Laterne“ halten.
Diese gesetzliche Verschärfung ist in dem denkwürdigen nächtlichen Ringen der Rot-Grünen Bundestagsmehrheit mit der Bundesrats-Mehrheit von CDU/CSU im Vermittlungsausschuss um Hartz IV Mitte 2004 durchgesetzt worden. Roland Koch hat beim Verhandlungspoker eine maßgebliche Rolle gespielt. Geprägt haben ihn dabei sicherlich noch seine Erlebnisse aus einer vorherigen Reise nach Wisconsin, USA, wo Arbeitslose zu gemeinnützigen Tätigkeiten veranlasst wurden. Wie Recherchen in der Zwischenzeit ergaben, hat dieses Experiment zwar erheblichen Druck auf Arbeitslose ausgeübt, jedoch wenig Erfolge bei einer nachhaltigen Eingliederung in existenzsichernde Arbeit im Ersten Arbeitsmarkt erbringen können.
Kein Entkommen aus der Hartz IV-Falle
Nicht viel besser sieht es auch mit dem durch Hartz IV verschärften Druck auf Arbeitslose aus. Etwa 600 000 werden pro Jahr durch die sogenannten Ein-Euro-Maßnahmen geschleust. Für einen Teil der Betroffenen ist dies ein dringend notwendiges, wenn auch äußerst geringes Zubrot zu Hartz IV. Daneben ist es die Möglichkeit, wieder einer geregelten Tätigkeit nachgehen zu können und der „Tristesse“ des Alltags eines Langzeitarbeitslosen zumindest für einige Zeit zu entkommen.
Allerdings ist dies im Allgemeinen nicht von langer Dauer, da sie auch während ihrer Arbeit nicht aus der Hartz IV Falle entkommen und nach einem halben Jahr wieder vor den Toren der Job Center stehen. Wie der Bundesrechnungshof immer wieder eindringlich warnt, tragen diese Ein-Euro-Jobs zudem zur Streichung vollwertiger Vollzeit- und Teilzeitstellen bei. Die Eingliederung in nachhaltige Beschäftigung auf dem Ersten und Zweiten Arbeitsmarkt für die Betroffenen ist sehr gering.
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