Das war eine mächtige Phalanx der Ministerpräsidenten. Jenseits aller Interessengegensätze und über die Parteigrenzen hinweg waren sich bei der Föderalismusreform I an einem Punkt alle einig: Niemals wieder darf der Bund sich erdreisten, den Ländern in der Bildung zu helfen. Ein neues Ganztagsschulprogramm? Pfui! Unterstützung bei pädagogischen Konzepten? Frechheit! Gemeinsame Lösung von Problemen? Geht gar nicht!
Mit der rühmlichen Ausnahme von Harald Ringstorff aus Mecklenburg-Vorpommern wollten sich alle Länderregierungschefs vor einer „Einmischung“ des Bundes in der Bildungspolitik schützen. Über die sowieso schon im Grundgesetz verankerte Bildungshoheit der Länder hinaus formulierten sie darum ein Kooperationsverbot: Der Bund darf den Ländern nur dann Finanzhilfen gewähren soweit er Gesetzgebungsbefugnisse hat. Im Bereich Schule also nicht.
Über Geld regt sich niemand auf
In letzter Minute hatte die SPD-Bundestagsfraktion noch durchgesetzt, dass der Bund wenigstens in Wissenschaft und Forschung mit den Ländern zusammenarbeiten darf. Das wollten die Ministerpräsidenten ursprünglich auch nicht. Allerdings hinderte das die Länder dann nicht, direkt nach der Verabschiedung des reformierten Grundgesetzes dankbar auf den Bund zuzugehen und ambitionierte gemeinsame Programme zu verhandeln, etwa den Hochschulpakt.
Auch in der Familien- und Jugendpolitik läuft die Zusammenarbeit erfolgreich – und für die Länder einträglich: Mit dem Kinderfördergesetz gibt der Bund bis 2013 insgesamt vier Milliarden Euro aus, damit das vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebot ausgebaut und verbessert werden kann. Niemand regt sich über eine „Einmischung“ auf – warum auch, es werden doch gemeinsam Probleme gelöst!
Nur im Schulbereich sollte es das nicht geben. Bis die Finanz- und Wirtschaftskrise kam. Es gab viel Streit über die angemessene Reaktion. Doch in einem Punkt gab es ganz schnell Einigkeit: Bund und Länder müssen gemeinsam ordentlich in die Bildung investieren – auch und gerade in Schulen!
Unzumutbare Einschränkung der politischen Handlungsfähigkeit
Das Kooperationsverbot ist eine unzumutbare Einschränkung der politischen Handlungsfähigkeit. Das Konjunkturpaket hat zwar gezeigt, dass in der Krise trotzdem alles geht was sinnvoll erscheint. Doch was ist das für ein Umgang mit unserer Verfassung? Außerdem sollten wir nicht auf eine schlimme Krise warten müssen bis Bund und Länder gemeinsam Probleme anpacken. Es geht doch nicht an, dass die Länder sich Hilfe verbitten und dann die schlecht gebildeten Jugendlichen von der Schule direkt in die Arbeitslosigkeit schicken; dafür ist dann der Bund zuständig.
Darum ist vollkommen klar: Die Föderalismusreform II ist nur sinnvoll, wenn das Kooperationsverbot komplett aufgehoben wird! Wir müssen wenigstens zum Stand des Grundgesetzes vor der Föderalismusreform I zurückkehren, besser noch eine eigene, neue Kooperationsnorm formulieren, die übrigens nicht nur für die Bildung gelten sollte.
Den kooperativen Föderalismus zu stärken ist vor dem Hintergrund der angestrebten Schuldenreduzierung umso wichtiger. Ziel sind gute und überall im Land gleichwertige Lebensverhältnisse.
Eine Schuldenbremse lähmt Innovationen
Es kann darum nicht akzeptiert werden, wenn einige Länder sich bessere Schulen leisten können als andere. Lebenschancen dürfen nicht vom Wohnort abhängig sein.
Doch sind die aktuell durch die Föderalismuskommission vorgeschlagenen Schuldengrenzen sinnvoll? Ich sage: Nein! Sie sind unrealistisch, schädlich, strangulieren die Politik und müssten – wie auch das Kooperationsverbot – nach kurzer Zeit wieder einkassiert werden. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) soll der Bund künftig strukturelle Schulden machen dürfen, etwa sieben Milliarden Euro nach aktuellem Stand. Und die Bundesländer sage und schreibe: Null! Für harte Zeiten soll es Ausnahmen geben. Aber wir müssen auch in „normalen“ Jahren etwa in energetische Sanierung, in Infrastruktur, in Bildung und Forschung investieren.
Aus guten Gründen haben Bund und Länder im letzten Jahr beim ansonsten ergebnisarmen „Bildungsgipfel“ vereinbart, dass im Jahr 2015 insgesamt zehn Prozent des BIP für Bildung und Forschung ausgegeben werden sollen. 2007 lagen wir bei gut acht Prozent. Um das Klassenziel zu erreichen müssen– jährlich – über 50 Milliarden mehr ausgegeben werden als heute.
Nicht die Zukunft verfrühstücken
Das sind gute, notwendige Investitionen. Doch wie soll das ohne Schulden gehen? Schließlich müssen und sollen ja auch die Renten bezahlt, Gehälter von Polizisten überwiesen und Krankenhäuser finanziert werden. Ich plädiere nicht für Verschuldung auf Teufel komm raus, ganz im Gegenteil. Es sind Ausgaben zu reduzieren und vor allem Einnahmen durch eine gerechte Besteuerung zu erhöhen. Doch wenn wir beschließen, dass wir fast keine Schulden machen dürfen, dann sind wir schon heute gescheitert beim Versuch, Bildungsrepublik zu werden.
Ich bin Unterstützer des vorgeschlagenen „Generationengerechtigkeitsgesetzes“. Der Begriff der Generationengerechtigkeit wird zwar in Teilen der Partei als neoliberaler Kampfbegriff verstanden. Doch was darin vorgeschlagen wird, ist, dass in der Gesetzgebung die Belange künftiger Generationen berücksichtigt werden. In der Umwelt- und Energiepolitik, bei Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung, beim Umgang mit den öffentlichen Haushalten. Ja, es darf nicht sein, dass wir die Zukunft „verfrühstücken“. Doch wir dürfen der Politik gerade im Interesse künftiger Generationen nicht Ketten anlegen, die Investitionen verhindern. Darum: Weg mit dem Kooperationsverbot und Lockerung der geplanten Schuldenbremse!
Swen Schulz, MdB, ist Berichterstatter für Föderalismus der AG Bildung und Forschung in der SPD-Bundestagsfraktion
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