2008 gab es in Deutschland 30 Millionen Online-Käufer, die dabei fast 20 Milliarden Euro ausgaben. Einkauf per Internet ist heute genauso selbstverständlich wie Kontaktsuche über StudiVZ oder ähnliche Plattformen. Die meisten Kunden haben Bonuskarten unterschiedlicher Anbieter. Um diese zu erhalten, mussten sie einen Fragebogen ausfüllen. Der Weitergabe ihrer Angaben zu Werbezwecken haben die Kunden dabei zugestimmt. Oft arglos werden dabei nicht nur Datenspuren hinterlassen, es wird auch sehr Persönliches preisgegeben. Unsere erhobenen Daten bedürfen eines besseren Schutzes.
Derzeit stehen zwei Gesetzentwürfe zu Datenschutzfragen zur Beratung an. Zum einen ist es das Gesetz zum sogenannten Scoring. Dabei handelt es sich um ein mathematisches Verfahren, mit dem – kurz gesagt – berechnet wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kreditnehmer den Kredit auch zurückzahlen kann. Dieses Scorings bedienen sich Banken, die Schufa, aber auch Betreiber von Online-Geschäften oder Verkäufer hochpreisiger Ware auf Ratenzahlung. In die Berechnung fließen zahlreiche Faktoren ein, die zusammengenommen objektiver sind als das Wohlwollen und die subjektive Einschätzung eines Bankangestellten. Ein solcher Scorewert muss aber für die Verbraucher nachvollziehbar und weitgehend transparent sein. Der Betroffene muss erfahren können, welche Kriterien zur Beurteilung von Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Auf keinen Fall darf der Wohnort dabei eine Rolle spielen.
Konsequenzen aus den Datenskandalen
Im Dezember 2008 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Damit werden Konsequenzen aus den zurückliegenden Datenschutzskandalen gezogen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verarbeitung und Nutzung von Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden möglich ist. Vorhandene Daten dürfen für eine Übergangszeit weiter verwendet werden, für die Zukunft muss jedoch die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Ausgenommen ist die Weitergabe zum Zweck der Spendenwerbung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll durch einen besonderen Kündigungsschutz gestärkt werden.
Mit der anstehenden Novelle wird eine zentrale, schon lange erhobene Forderung der SPD in den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums übernommen: das Datenschutzaudit. Unternehmen und Institutionen, die Daten verarbeiten, bekommen die Möglichkeit, sich auditieren zu lassen. Erfüllen sie die Bedingungen, erhalten sie ein Gütesiegel, ähnlich dem „Blauen Engel“ aus dem Bereich des Umweltschutzes. Mit diesem Gütesiegel darf geworben werden. Bei Verstößen wird es jedoch wieder entzogen. So bekommen Verbraucher die Sicherheit, dass ihre Daten bei so ausgezeichneten Unternehmen oder Institutionen gut aufgehoben sind.
Datenschutz kann nur wirksam sein, wenn auch der Vollzug, also auch die Kontrolle, gut funktioniert. Deshalb müssen die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern gut ausgestattet sein.
Fritz Rudolf Körper ist stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
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