Gestern fand die 3. öffentliche Sitzung der Enquete-Komission „Internet und digitale Gesellschaft“ (EIDG) des Bundestags statt. Es war die erste reguläre Arbeitssitzung der Kommission. Im Mittelpunkt stand die Diskussion über die Netzneutralität .
Netzneutralität
Der Begriff Netzneutralität ist schwer zu definieren. Grundsätzlich bezeichnet er die neutrale, unveränderte und gleichberechtigte Datenübermittlung vom Zugangsanbieter zum Nutzer. Umstritten ist, wie die genaue Ausgestaltung aussieht – allein deshalb, weil der Begriff weit oder kurz gefasst werden kann. "Nur wenn man eine Definition hat, kann die Enquete-Kommission zielgerichtet zu diesem Thema arbeiten", stellte Dr. Peter Tauber (CDU) fest.
Kontrovers wurde diskutiert, wie die Netzneutralität geschützt werden sollte. Ein direkter Eingriff des Staates ins Netz sei auch ein Verstoß gegen die Netzneutralität, meinten Vertreter der FDP. Der Markt solle sich selbst regulieren. Den Nutzern solle frei stehen, aus welchem Angebot der Zugangsanbieter sie wählen, selbst wenn sie für sich ein eingeschränktes Information- oder Dienstleistungsangebot entschieden.
Cornelia Tausch, Sachverständige und Vertreterin der Verbraucherzentralen, widersprach. Die Nutzer würden an Verträge gebunden, die lange Laufzeiten vorschreiben. Somit könnten diese sehr schlecht "mit den Füßen abstimmen" und einen besseren Vertragspartner suchen. Außerdem könnten die Nutzer gar nicht feststellen, welche Seiten oder Dienste durch ihren Zugangsanbieter gefiltert werden.
Dies sahen auch andere Mitglieder so, zum Beispiel Alvar Freude, Sachverständiger der EIDG und Mitgründer des AK Zensur. Er sprach sich für eine breite Definition der Netzneutralität aus, die den freien Zugang zum Internet für jeden gewährleistet und für Transparenz bei den Zugangsanbietern sorgt, um etwaige Verstöße gegen die Netzneutralität zu erkennen.
Diskriminierungsfreiheit
Bei der Durchsetzung der Diskriminierungsfreiheit, so Freude weiter, würden weder die Nutzer noch die Informations- und Diensteanbieter durch die Zugangsanbieter benachteiligt oder sogar ausgesperrt. Ähnlich sah es auch der Sachverständige und Blogger Markus Beckedahl. Er forderte darüber hinaus in einem eigenen Definitions-Entwurf ein Netzneutralitäts-Siegel, damit für den Nutzer erkennbar wird, dass er einen freien Zugang zum Netz erhält.
Die Diskussion über die Netzneutralität in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat begonnen. Um viele Einzelheiten und Perspektiven muss noch gerungen werden. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Netzneutralität steht ein langer Weg bevor. Sie dabei zu unterstützen und kritisch zu begleiten, ist im Übrigen im eigenen Enquete-Forum möglich.
Eine gute Übersicht zur Netzneutralität und zur Debatte im Netz hat Jan Mönikes zusammengestellt.
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