Die bislang zielgerichtete Überwachung von Arbeitnehmern wird zunehmend entgrenzt und zeitlich und räumlich allgegenwärtig. Hintergrund dieser Überwachung ist nicht immer der böse Wille der Arbeitgeber, vielmehr stecken dahinter in der Regel vielfältige andere Zwecke und – ganz banal – die technische Entwicklung. Der Einsatz von IT für Kontrollzwecke wird immer billiger, einfacher in der Anwendung, komplexer, intelligenter und immer stärker vernetzt. Das technologisch bedingt immer umfangreichere Datenaufkommen trifft auf die Begehrlichkeit nach immer umfassenderer Überwachung.
Der DGB pflegt eine Datenbank wichtiger Entscheidungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Sie enthält derzeit über 190 Gerichtsentscheidungen. Allein diese Zahl zeigt, wie unübersichtlich und schwer durchschaubar der Arbeitnehmerdatenschutz geworden ist. Häufig sind Urteile - unterinstanzliche wie auch höchstrichterliche - widersprüchlich. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes löst die Probleme nicht, die Beschäftigten werden nicht ausreichend geschützt. Das kann nur ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz leisten. Download der PDF Entscheidungen zum Arbeitnehmerdatenschutz unter dgb.de
Broschüre: Arbeitnehmerdatenschutz
Broschüre DIN A4, 52 Seiten, DGB Bundesvorstand, Bereich Arbeits- und SozialrechtGerichtsentscheidungen
Die Broschüre zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz kann beim DGB heruntergeladen oder bestellt werden:
https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/auswahl.php?volltext=DGB31098
Seit dem 1. Januar müssen alle Arbeitgeber sensible Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Der so genannte Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll Bürokratiekosten abbauen. Doch das Speichern der Datensätze von 40 Millionen Beschäftigten stößt zunehmend auf Kritik. So bezeichnete der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix im ARD-Morgenmagazin das Datenerfassungsprogramm als „unverhältnismäßig“, weil nur ein Bruchteil der Beschäftigten Sozialleistungen, Wohn- und Elterngeld beziehen würden.
Es sei nichts dagegen einzuwenden, Kosten einzusparen und Bürokratie abzubauen, sagte Dix. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass die grundrechtlichen Kosten, die dadurch entstehen, nicht bedacht worden sind. So entstehe ein „immenser zentraler Datenspeicher, der nur mit großem Aufwand überhaupt zu sichern sein wird“, gab er zu Bedenken. Weiterhin kritisierte Dix, dass unter den personenbezogenen Daten auch “sensible Informationen" seien, darunter Abmahnungen, die Beteiligung an Streiks und Kündigungsgründe.
Auch der DGB äußerte erhebliche Bedenken. "Angesichts des Datenmissbrauchs, der in den letzten Monaten offen gelegt worden ist, braucht es nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, was für Begehrlichkeiten solche Datenmengen wecken", erklärte die Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock. Zudem wachse die Gefahr von Grundrechtsverletzungen, wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Polizeidaten angelegt würden und der Staat darauf den Zugriff einräume, so Sehrbrock.
Verlinken Sie auf diesen Beitrag:
- 1171 Aufrufe
Druckversion
Artikel verschicken


