Arbeitnehmerdatenschutz Kritik an "Elena"

von Vera Rosigkeit - 04.01.2010

Broschüre: Arbeitnehmerdatenschutz

Die bislang zielgerichtete Überwachung von Arbeitnehmern wird zunehmend entgrenzt und zeitlich und räumlich allgegenwärtig. Hintergrund dieser Überwachung ist nicht immer der böse Wille der Arbeitgeber, vielmehr stecken dahinter in der Regel vielfältige andere Zwecke und – ganz banal – die technische Entwicklung. Der Einsatz von IT für Kontrollzwecke wird immer billiger, einfacher in der Anwendung, komplexer, intelligenter und immer stärker vernetzt. Das technologisch bedingt immer umfangreichere Datenaufkommen trifft auf die Begehrlichkeit nach immer umfassenderer Überwachung.
Broschüre DIN A4, 52 Seiten, DGB Bundesvorstand, Bereich Arbeits- und Sozialrecht

Gerichtsentscheidungen

Der DGB pflegt eine Datenbank wichtiger Entscheidungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Sie enthält derzeit über 190 Gerichtsentscheidungen. Allein diese Zahl zeigt, wie unübersichtlich und schwer durchschaubar der Arbeitnehmerdatenschutz geworden ist. Häufig sind Urteile - unterinstanzliche wie auch höchstrichterliche - widersprüchlich. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes löst die Probleme nicht, die Beschäftigten werden nicht ausreichend geschützt. Das kann nur ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz leisten. Download der PDF Entscheidungen zum Arbeitnehmerdatenschutz unter dgb.de

 

Die Broschüre zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz kann beim DGB heruntergeladen oder bestellt werden:

https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/auswahl.php?volltext=DGB31098

 

Datensätze von 40 Millionen Beschäftigten werden ab dem 1. Januar im so genannten Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gespeichert. Der DGB warnt vor Datenmissbrauch und Grundrechtsverletzungen, der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix vor immensen Kosten, die dadurch entstehen, den zentralen Datenspeicher zu sichern.

Seit dem 1. Januar müssen alle Arbeitgeber sensible Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Der so genannte Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll  Bürokratiekosten abbauen. Doch das Speichern der Datensätze von 40 Millionen Beschäftigten stößt zunehmend auf Kritik. So bezeichnete der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix im ARD-Morgenmagazin das Datenerfassungsprogramm als „unverhältnismäßig“, weil nur ein Bruchteil der Beschäftigten Sozialleistungen, Wohn- und Elterngeld beziehen würden.

Es sei nichts dagegen einzuwenden, Kosten einzusparen und Bürokratie abzubauen, sagte Dix. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass die grundrechtlichen Kosten, die dadurch entstehen, nicht bedacht worden sind. So entstehe ein „immenser zentraler Datenspeicher, der nur mit großem Aufwand überhaupt zu sichern sein wird“, gab er zu Bedenken. Weiterhin kritisierte Dix, dass unter den personenbezogenen Daten auch “sensible Informationen" seien, darunter Abmahnungen, die Beteiligung an Streiks und Kündigungsgründe.

Auch der DGB äußerte erhebliche Bedenken. "Angesichts des Datenmissbrauchs, der in den letzten Monaten offen gelegt worden ist, braucht es nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, was für Begehrlichkeiten solche Datenmengen wecken", erklärte die Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock. Zudem wachse die Gefahr von Grundrechtsverletzungen, wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Polizeidaten angelegt würden und der Staat darauf den Zugriff einräume, so Sehrbrock.

 

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epetition gegen Elena

Bild von Anonymous

Gegen die Datenkrake ELENA gibt es jetzt eine Online-Petition, von Peter Casper. Die E-Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010

Bitte mitzeichenen und weitersagen!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;pe...

Der Kritik des DGB kann ich nur mich anschließen.

Bild von Anonymous

Das ELENA-Verfahren basiert auf Vorschlägen der Hartz-Kommission (JobCard) und wurde von der damaligen Bundesregierung am 21. August 2002 beschlossen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz äußerte sich bereits 2003 zur JobCard. Er wies darauf hin, dass das geplante JobCard-Verfahren und die mit ihm verbundene Datenspeicherung auf Vorrat noch datenschutzrechtlich geprüft werden müssten.

http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren

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