Scoring Kreditkunde im Visier

von Gero Fischer - 10.12.2009
Ob bei einer Kontoeröffnung, bei einem neuen Mobilfunkvertrag oder beim Einkauf im Internet, Unternehmen prüfen regelmäßig die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Das Verfahren, mit dem Unternehmen die Kreditwürdigkeit prüfen – "Scoring" genannt –, wird transparenter.

In einem undurchsichtigen mathematischen Verfahren, dem „Scoring“, lassen Banken oder Mobilfunkanbieter von Auskunfteien für jeden Kunden einen Punktwert ermitteln. Der entscheidet darüber, ob ein Kunde kreditwürdig ist, welchen Zinssatz er bekommt oder ob er beim Versandhaus auf Rechnung bestellen darf.

Problematisch dabei: Verbraucher erfahren nicht, aus welchen Daten sich ihre Scoring-Werte zusammensetzen und warum ein beantragter Kredit möglicherweise abgelehnt wird. Fehlerhafte Daten können sie nicht korrigieren, Missverständnisse nicht aufklären.

Die SPD hat sich daher in der letzten Legislaturperiode erfolgreich für die gesetzliche Neuregelung des Verfahrens eingesetzt. Sie tritt am 1. April 2010 in Kraft. Betroffene haben dann Auskunftsrechte über die gespeicherten Informationen und können eine Korrektur von falschen Daten verlangen. Die ausschließliche Nutzung der Anschriftdaten für die Bewertung wird verboten.
 

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