Am Donnerstag forderte der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler eine Versachlichung der aktuellen Debatte zu den Hartz VI Reformen. Stadler sagte: "Fordern und Fördern, wurde das Herzstück der Reformen genannt - fünf Jahre später muss jetzt endlich die Förderung betont werden!" Die Probleme der Arbeitsvermittlung lägen nicht darin, dass nicht konsequent sanktioniert werde, betonte er. Tatsächlich gebe es mehr als genug Sanktionsmöglichkeiten - und in Wahrheit sehr wenige Arbeitslose, die gegen die Regeln verstoßen, fügte er hinzu.
Die Forderungen der AWO finden Sie unter: Reform muß endlich Förderung der Jobchancen betonen
Wir stellen fest, dass die politische und mediale Gemengelage zur Korrektur von Hartz IV immer lauter und unübersichtlicher wird, je näher der Termin für die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen rückt. Zum fünften Jahrestag dieses Paradigmenwechsels im deutschen Sozialstaat ist zunächst der mehrstimmige Bewertungschor aus der Wissenschaft zu hören, in der bekannten Schlachtordnung.
Lob und Warnung
Als erstes die Belobigung für das Beschäftigungswunder am deutschen Arbeitsmarkt während des wirtschaftlichen Booms und auch in der Krisenphase. Dabei kamen die lautesten Töne von Professor Dr. Klaus F. Zimmermann, Leiter des einst renommierten und jetzt in negative Schlagzeilen geratenen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie des 1998 mit Beginn der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder neu geschaffenen Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. Zimmermanns fast tägliche Belobigung der Hartz Gesetze sind noch in guter Erinnerung. Inzwischen macht der besonders medienwirksame Agenda-Professor allerdings Schlagzeilen wegen seiner Auseinandersetzungen mit dem Bundesrechnungshof und der Berliner Finanzverwaltung wegen fragwürdiger Ausgaben.
Am anderen Ende des wissenschaftlichen Meinungsspektrums steht das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen mit seinen deutlichen Warnungen über den explosionsartigen Anstieg von Niedriglohnsektoren und Armut bei Arbeit. Nicht zu vergessen ist, dass die wissenschaftliche Begleitung immanenter Teil des Paradigmenwechsels in der Arbeitsmarktpolitik war und dafür massive öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden.
Jetzt ist die Politik am Zuge: Nach eher vorsichtigen Tönen von Bundespolitikern der vorherigen Großkoalition kommen jetzt die Rufe nach grundsätzlicher Revision vor allem von der Spitze der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus CDU und FDP mit deutlicher Unterstützung der Bundesarbeitsministerin: So, als ob die CDU nicht vor fünf Jahren mit von der Partie gewesen wäre, die ursprünglichen Vorschläge der Hartz Kommission im Vermittlungsverfahren des Bundesrates erheblich zu verschärfen.
Jürgen Ruttgers und Hartz IV, späte Einsicht oder Wahlkampfmanöver?
Dabei muss Bundeskanzlerin Angela Merkel neidlos zugestanden werden: Sie hat es meisterhaft geschafft, den Schwarzen Peter für die missglückten Teile der Hartz Gesetze im Lager der SPD zu deponieren. Die deutliche Verbesserung der Beschäftigung und entsprechend der Rückgang der Arbeitslosigkeit in der wirtschaftlichen Boomphase sowie die auch international viel bestaunte und teilweise übernommene Bewältigung der Beschäftigungskrise hat sich die Bundeskanzlerin gekonnt selbst auf die Fahnen geschrieben.
Genauso ungeniert hat ihr Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, jetzt zugeschlagen und den Hartz IV Landtagswahlkampf in NRW eingeläutet. Er fordert höhere ALG II Zahlungen für diejenigen, die vorher lange gearbeitet und Beiträge sowie Steuern gezahlt haben; höhere Zuschläge für Kinder in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften; höhere Zuverdienstmöglichkeiten für erwerbsfähige Hartz IV Empfänger und höhere Freibeträge bei der Anrechnung von Vermögen zur Alterssicherung.
Fragt sich nur, warum sich Jürgen Rüttgers nicht bereits früher für diese berechtigten und von den Gewerkschaften sowie Sozialverbänden immer wieder geforderten Korrekturen eingesetzt hat? Zu vermissen ist vor allem sein politischer Einsatz für die Durchsetzung tariflicher und gesetzlicher Mindestlöhne, um den Durchmarsch in den Niedriglohnsektor aufzuhalten.
Allerdings muss ihm gerechterweise zugutegehalten werden, dass er bereits vor Jahren als erster CDU-Ministerpräsident die verheerenden Auswirkungen von Hartz IV und die drastischen Kürzungen von ALG I politisch aufgegriffen hat. Unabhängig von jedweder politischen Motivforschung ist ihm jedenfalls nicht abzusprechen, dass er politischer „Spiritus Rektor“ für eine moderate Verlängerung von ALG I für ältere Arbeitnehmer war. Durchgesetzt wurde sie allerdings erst in der Großen Regierungskoalition in der Verantwortung des SPD Bundesarbeitsministers Olaf Scholz.
Bloße Forderungen, nichts dahinter?
Jetzt bleibt abzuwarten, was er von seinen Vorstellungen in der schwarz-gelben Regierungskoalition tatsächlich umsetzen kann. Dabei dürfte er sich bei den Forderungen leicht tun, die bereits von der Regierungskoalition beschlossen sind: Die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen sowie der Freibeträge beim Vermögen für die Alterssicherung. Erhebliche Probleme zeichnen sich ab, geignete Regelungen für die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen zu finden, ohne die Zahl der Hartz IV Empfänger weiter zu erhöhen und den Abstand zu den gering verdienenden Erwerbstätigen zu verringern. Die Überlegungen, die Anrechnungsfreiheit erst ab einer Einkommensgrenze von 200 Euro zu beginnen, scheinen hierbei ein sinnvoller Weg zu sein. Ansonsten wird es dabei bleiben, dass ALG II Empfänger in der Armutsfalle gefangen sind und kaum herauskommen können.
Die Verbesserung der Kinderzuschläge wird von dem in Kürze zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sowieso erforderlich werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wäre gut beraten, nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu warten. Seit Mitte des vergangenen Jahres liegt das diesbezügliche Urteil des Bundessozialgerichtes vor. Danach müssen die Kinderzuschläge, die bislang als prozentualer Anteil der Leistungen für Erwachsene berechnet werden, auf eine Bedarfs- und kindergerechte Bewertung umgestellt werden. Nach Untersuchungen im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes würde dies bedeuten, dass erheblich höhere Leistungen zu zahlen wären. Auch dürfte in gleicher Richtung das ebenfalls anhängige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe und Struktur der Grundsicherung für die Bundesregierung neues Handeln erfordern.
Die FDP in NRW setzt sich mit an die Spitze der Bewegung und will den selbst für Experten schwer durchschaubaren Dschungel von ALG II und damit verbundener Transferleistungen in ein einheitliches Bürgergeld umwandeln. Oberflächlich betrachtet ist dies in seiner Simplizität so einleuchtend wie der propagierte Stufentarif im Steuersystem auf einem Bierdeckel, aber weder praktikabel, geschweige denn wirtschaftlich und sozial vertretbar. Bleibt zu hoffen, dass sich die FDP Propaganda des einheitlichen Bürgergeldes nach den Nordrhein-Westfalen Wahlen bald wieder verflüchtigt.
Die wirklichen Schwachstellen von Hartz IV: Fordern und Fördern
Was bei dem vielstimmigen Chor der Hartz- Korrekturen fehlt, ist jedoch ein Paradigmenwechsel von Hartz IV zu mehr Förderung und nachhaltiger Eingliederung in Arbeit. Dies ist eine der größten Schwachstellen von Hartz IV und lässt das als große Sozialreform propagierte Agenda-Projekt mit einem Jahresbudget von knapp 50 Mrd. Euro zu einem Fass ohne Boden werden. Dazu gehört zuallererst eine umgehende Lösung für die Organisationsform der Job Center nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007.
Hierbei ist das Kunststück zu vollbringen, die eigenständige Verantwortung von Arbeitsagenturen und Kommunen sicher zu stellen und andererseits ihre Zusammenarbeit bei der Betreuung und beruflichen Eingliederung der Hartz IV Empfänger zu gewährleisten. Dies ist eine der entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass der Grundsatz und damit auch die Rechtfertigung von Hartz IV „Fordern und Fördern“ überhaupt umgesetzt werden kann, ohne dass die sieben Millionen betroffenen Menschen wie auch die etwa 50 000 Mitarbeiter in den Job Centern im Dschungel der Bürokratie hin- und hergeschoben werden.
Weg mit den Ein-Euro-Jobs und mehr Qualifizierung
Genauso wichtig ist der Ersatz der gesetzlich und politisch explosionsartig ausgeweiteten Ein-Euro-Jobs durch öffentliche Beschäftigungsprojekte durch existenzsichernde Löhne mit ausreichender sozialer Sicherung. Nach wie vor ist das kurzfristige Abdrängen Langzeitarbeitsloser in derartige öffentliche Tätigkeiten zumeist ohne Zukunftsperspektive der „Renner“ unter den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für ALG II-Empfänger. Für die betroffenen Menschen haben sie den großen Nachteil, dass sie nicht aus der ALG II-Falle entkommen und zumeist nach einem halben Jahr wieder vor den Türen der Jobcenter stehen.
Zu verbessern ist auch die praktische Umsetzung der Qualifizierung als wesentliche Voraussetzung für die berufliche Eingliederung. Während bisher Langzeitarbeitslose vor allem in kurzfristige Trainingsmaßnahmen eingegliedert wurden, wäre die Stärkung mittel- und längerfristiger Qualifizierungsmaßnahmen dringend notwendig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat erst kürzlich dargestellt, dass umfassende berufliche Qualifizierungsmaßnahmen auch nachhaltigere Eingliederungserfolge haben und sich damit durchaus rechnen.
Hier ist gerade in der Bundesrepublik noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit auf beiden Seiten zu leisten, bei Arbeitgebern wie bei Arbeitnehmern: Lebenslanges Lernen muss zu einem selbstverständlichen Anliegen auch in mittleren und kleinen Betrieben sowie für Arbeitnehmer aller Altersstufen und sonstiger persönlicher Merkmale werden.
Missbrauch durch Leiharbeit und Minijaobs gesetzlich unterbinden
Gerade hat uns der Fall Schlecker und die Leiharbeit mit aller Brutalität erneut vor Augen geführt, welche Missbräuche zu Lasten der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Schleusenöffnung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetze im Zuge des Hartz Paradigmenwechsels 2003 möglich wird. Hier müssen auch gesetzlich die Scheunentore für die Leiharbeitsagenturen sofort geschlossen werden. Unerlässlich ist die gesetzliche Verankerung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sowie die Verpflichtung der Leiharbeitgeber, ihrer arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit nachkommen zu müssen.
Nicht viel besser steht es um die gesetzlich ebenfalls unter dem Markenzeichen Hartz hervorgerufene Explosion der geringfügigen Beschäftigung. Zwei Drittel dieser Minijobber sind Frauen, viele sind Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer/innen. Betroffen sind schon längst nicht mehr nur gering qualifizierte Tätigkeiten. Diese prekäre Beschäftigung geht inzwischen bis in den akademischen Bereich. Nur wenige kommen aus dieser Armutsfalle wieder heraus. Der Anteil an Vollzeitbeschäftigung in Deutschland ist einer neuen internationalen Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge inzwischen auf 60 Prozent gesunken.
Das sogenannte Jobwunder der vergangenen Boomperiode hat eine bittere Kehrseite: der Rückgang von Arbeitsvolumen und natürlich entsprechend auch der Entlohnung. Dies hat sich in der Krisenphase verschärft durch die starke Ausweitung der Kurzarbeit fortgesetzt. Zwar konnten hierdurch Entlassungen und Arbeitslosigkeit verhindert werden. Gleichzeitig sind jedoch die Löhne erheblich gesunken. Auch hier besteht dringender gesetzlicher Nachbesserungsbedarf: die geringfügige Teilzeitarbeit muss drastisch eingeschränkt werden. Es gibt überhaupt keine Rechtfertigung dafür, dass inzwischen sieben Mio. Menschen in Deutschland in derartige Hungerjobs abgedrängt werden.
Bleibt zu hoffen, dass die derzeitige politische Diskussion der ganz Großen Koalition der politischen Parteien einen erneuten Paradigmenwechsel schafft und endlich die Eingliederung in Existenz sichernde Arbeit in den Mittelpunkt der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik gestellt wird. Vielleicht helfen dabei nicht nur die Landtagswahlen von Nordrhein-Westfalen, sondern auch die Demographie: Wir können es uns in Zukunft noch weniger leisten, auf die Qualifikationen von Millionen Menschen in unserem Lande zu verzichten.
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