Kinderrechte ins Grundgesetz Kinder besser schützen

von Eva-Maria Schleiffenbaum - 25.02.2009
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Sie lud Bürger und Bürgerinnen zur Debatte in den Reichstag. Die waren geteilter Meinung.

Kinder besitzen eigene Rechte. Sie haben Anspruch auf Förderung, Bildung, Partizipation und kindgerechte Lebensverhältnisse. Nur wenn diese Rechte durchgesetzt werden, können Kinder ihre Persönlichkeit entwickeln. Die SPD-Fraktion will genau diese Rechte im Grundgesetz festhalten.

Bisher sind Kinder nur im Rahmen der Elternrechte im Art. 6 des GG erwähnt. Die SPD-Fraktion möchte diesen Artikel ergänzen, weil sie davon ausgeht, dass Kinder sonst lediglich als Objekte elterlicher Pflege gelten, die keinen Anspruch auf eigene Grundrechte haben. Ein weiterer Beweggrund zur Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass Kinderrechte oft missachtet werden; alleine die mehrfachen Fälle verwahrloster Kinder zeugen davon. Die Ergänzung des Art. 6 beinhaltet das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche als eigenständige Menschen betrachtet werden, die ihre Rechte einklagen können.

Die Forderung ist nicht neu. Bereits im Dezember 2007 schlug die SPD einen „Sieben-Punkte-Plan“ vor. Die Ministerpräsidentin und die Kanzlerin haben alle Punkte akzeptiert - bis auf einen: die Aufnahme des Kinderrechts ins Grundgesetz. Davon lässt sich die SPD jedoch nicht abschrecken: Die Diskussion über die Gesetzesänderung wird fortgesetzt.

Reine Deklaration oder praktischer Nutzen?

Auf dem Podium im Reichstag debattierten die Bundestagsabgeordneten Swen Schulz, Brigitte Zypries, Klaus Uwe Benneter und Wolfgang Thierse. Zu Beginn erklärte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiges Zeichen setze, aber nicht ausreiche. „Alle Akteure müssen dazu beitragen, die Situation der Kinder konkret zu verbessern.“

Die anschließende Diskussion war sehr angeregt. Einige unter den Gästen erzählten von ihren schmerzhaften Erfahrungen als Kind. Sie argumentierten auf einer persönlichen Ebene für das Gesetz. Es gab jedoch auch die Befürchtung, dass die Verfassung überfrachtet werden könnte. Schließlich seien Kinder auch Menschen und könnten ohnehin alle Grundrechte genießen. Mehrere Personen hielten die Verfassungsänderung für eine reine Deklaration, die keine praktischen Auswirkungen hätte. Dem widersprach Brigitte Zypries vehement. Befürworter betonten, dass das Gesetz nicht nur eine Leitlinie, sondern ein Menschenrecht einführen würde.

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AutorIn: Eva-Maria Schleiffenbaum  

Kinderrechte

Bild von Anonymous

Kinder kann man überhaupt nicht grundlegend schützen, weil Kinder oftmals jahrelang schweigen, weil sie keine Worte haben für den Schmerz der innerlich tobt. Wer schützt die Kinder vor den eigenen Eltern? Insbesondere vor der Mutter, auch die Mutter kann häufig aus ihrer subjektiven Wirklichkeit kein schädigendes Verhalten erkennen und doch sind die Kinder die Opfer. Psychischer Missbrauch oder als Emotionaler Missbrauch verstanden gilt wissenschaftlich und psychotherapeutisch als nur wenig untersucht. Die Folgen für die Opfer und die Gesellschaft sind nachhaltig und gravierend, bei Jungen wie auch in den letzten Jahren bei Mädchen sprechen Aggressionen und Gewalt eine deutliche Sprache. Aber auch Symptome wie Fettleibigkeit, Schulversagen, Depressionen, Borderline Störungen oder/und Straftaten sind nur die Spitze des Eisberges. Da sich der emotionale Missbrauch überwiegend in hermetischen Familiensystemen abspielt, ist es schwer, objektiven Einblick in die genauen Abläufe zu bekommen. Zudem hinterlässt emotionaler Missbrauch im Gegensatz zu körperlichem Missbrauch keine sichtbaren und deutlichen Wunden.
Wie soll ein z.B. sechs jähriges Kind Hilfe erhalten? Lehrkräfte in den Schulen oder ErzieherInnen sind dazu nicht ausgebildet, zumal die Klassengrößen jeden persönlichen Schutz kaum zulassen. Falsche Verdächtigungen dürfen genauso wenig geschehen. Deswegen sind SchulpsychologInnen notwendig und Eltern, aber besonders Alleinerziehende zu unterstützen aber in Gesprächen mit den Kindern.
Eltern besitzen die Macht, zu lieben aber auch Kinder zu Opfern zu machen, falsch verstandene Liebe kann weh tun.

http://www.meinespd.net/gruppenforen/thema/6258

Bild von Wendula Strube

Der Gruppe "Kinderrechte ins GG" die u. o. g. Link zu finden ist, liegen folgende Punkte besonders am Herzen:

1. Dass die Ergänzung für Kinderrechte, die GG gebunden sein sollen, nicht als pure Aktionismuspolitik betrieben wird.

Die Kinder sind Deutschlands wichtigstes Zukunftsgut. Wir möchten anraten, das Grundgesetz nicht um mehrere komplizierte Paragraphen zu erweitern, sondern die Kinder an passenden Stellen wörtlich zu erwähnen.

2. Den Worten müssen Taten folgen.

Sicher ist die Änderung im Grundgesetz ein wichtiger Schritt, doch sind wir der Meinung, dass man auch Jugendämter gezielt finanziell und rechtlich stärken muss. Wir sind der Ansicht, dass in Teilen das Recht der Eltern hinter das Wohlergehen der Kinder zurücktreten muss.

3. Kinderrechte von der UNO gefordert

Wichtig bei diesem Thema ist, dass es bereits solche Rechte gibt bzw. dass sie in Statuten von UNICEF und weiteren Organisationen enthalten sind. Doch obwohl unzählige Menschen seit vielen Jahren dafür kämpfen, halten die meisten Staaten es nicht für nötig, die Regeln der Vereinten Nationen (UNO) durchzusetzen. Darum sollten im Grundgesetz die die Kinder betreffenden Forderungen der UNO zum Ausdruck gebracht werden. Damit kann Deutschland im Zeitalter der Globalisierung zum Vorreiter für Vernunft und Menschlichkeit werden.

Im Einzelnen ist für Kinder notwendig:

• Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
• Schutz vor Ausbeutung
• Recht auf Bildung
• Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
• Schutz der Familie
• Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
• Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
• Recht auf Fürsorge
• Recht auf Ernährung
• Recht auf freie Meinungsäußerung
• Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
• Recht auf Gesellschaft und Freunde jeglicher Art
• Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
• Recht auf Eigentum
• Recht auf Freiheit

Wir danken Dir für das Engagement in der SPD und hoffen auf Erfolg.

Mit sehr freundlichen Grüßen

Die Mitglieder der Gruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“
http://www.meinespd.net/gruppenforen/thema/6258

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