Prof. Dr. Lorenz JARASS ist Professor für Wirtschaftswissenschaften an der RheinMain University Wiesbaden. Er berät u.a. die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie den Deutschen Bundestag. Zahlreiche Vorträge bei nationalen und internationalen Fachkonferenzen.
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vorwärts.de: Herr Prof. Jarass, Sie und fordern eine Erbschaftssteuer von 15 Prozent. Wer soll die bezahlen?
Lorenz Jarass: Alle sollen das zahlen, auch Ehefrauen, Neffen, Nichten, Kinder – auch bei Wohnsitz im Ausland - und zwar z.B. 15 Prozent auf den jeweiligen Marktwert aller Vermögen inkl. Betriebsvermögen und Immobilien. Das würde 15 bis 20 Milliarden Steuereinnahmen im Jahr einbringen. Derzeit erfolgt die Besteuerung nach dem sehr viel niedrigeren Einheitswert mit hohen Freibeträgen. Betriebsvermögen und Ausländer mit Vermögen im Inland sind weitgehend steuerbefreit, und deshalb betragen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer bei geschätzten über 100 Milliarden Erbschaften pro Jahr gerade mal knapp 5 Milliarden Euro.
Ist das nicht ungerecht: Die Kleinen zahlen ebensoviel Steuern wie die Großen?
Erstens sind 15 Prozent von 5 Millionen Euro mehr als von 50 000 Euro. Außerdem: Wer in kleinen Verhältnissen lebt und 50 000 Euro erbt, sollte sich nicht mit den großen Erben vergleichen sondern mit denjenigen, die gar nichts erben.
Was ist, wenn die Witwe die Erbschaftssteuer nicht aufbringen kann und aus der Wohnung oder dem ausziehen muss? Ist das nicht hart und ungerecht?
Sie müsste nicht ausziehen, weil sie die Erbschaftssteuer als Hypothek auf das Haus legen kann. Um diese Hypothek würde sich dann das Erbe, z.B. der Kinder, reduzieren.
Was halten Sie von einer Erhöhung der Grundsteuern?
Grundsteuern sind die gerechtesten Steuern, die es gibt, soweit – im Gegensatz zu heute – die Grundsteuern auf den Marktwert der Immobilie erhoben würde. Wer in einem großen Haus mit großem Grundstück wohnt, ist grundsätzlich wohlhabender und würde dann zwingend mehr bezahlen als jemand, der in einer kleinen Wohnung in schlechter Gegend lebt. Grundsteuern sind in Deutschland im europäischen Vergleich sehr niedrig. Sie kommen den Kommunen zugute, die dringend eine eigene, konjunkturunabhängige Einkommensbasis brauchen.
Die Grundsteuer trifft die Armen relativ stärker als die Reichen, sagt Stefan Bach vom DIW. Sie sind trotzdem dafür?
Heute bezahlen die Armen, die in kleinen Wohnungen in schlechter Gegend wohnen, tatsächlich prozentual mehr Grundsteuer als die Reichen in Villenlagen. Das muss dringend geändert werden, wie auch das Bundesverfassungsgericht schon bei der Erbschaftsteuer gefordert hat.
Sie fordern außerdem eine allgemeine Vermögensbesteuerung. Was genau heißt das und was heißt für Sie Vermögen?
Auf jedes Vermögen: z.B. auf Aktien, Ersparnisse, Lebensversicherungen etc. sollte z.B. ein Prozent Vermögenssteuer erhoben werden. Die Vermögenssteuer sollte nicht nur auf das Privatvermögen erhoben werden, sondern auch auf alle in Deutschland gelegenen Vermögen inklusive Betriebsvermögen, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers, damit sich Steuerpflichtige nicht durch Wohnsitzwechsel der Vermögensteuer entledigen können. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollte die bezahlte Vermögenssteuer sollte auf die Kapitalertragssteuer angerechnet werden. Zudem sollte die auf Immobilien bezahlte Grundsteuer dabei angemessen berücksichtigt werden.
Aber das heißt wieder Steuererhöhungen!
Deshalb muss gleichzeitig die Belastung der Arbeitnehmer mit Steuern und Abgaben erheblich reduziert werden. Wer heute 1500 Euro verdient, muss auf jeden mehr verdienten Euro 2/3 Steuern und Abgaben zahlen. Wer dagegen Vermögen besitzt, kann einen großen Teil seiner Erträge steuerfrei stellen. Das ist krass ungerecht und hemmt Wachstum und Beschäftigung. Wer Vermögen hat, und derzeit schon angemessen Steuern bezahlt, sollte nicht nennenswert stärker belastet werden, wer aber derzeit keine Steuern bezahlt trotz erheblicher Vermögenswerte, sollte zukünftig deutlich stärker zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen werden.
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