Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik Existenzsichernde Renten sind finanzierbar

von Ursula Engelen-Kefer - 13.04.2010
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer kürzlich veröffentlichten Studie erneut Alarm geschlagen: In Ostdeutschland droht künftigen Rentnern nach dem Jahr 2020 massenhaft Altersarmut. „Armut im Alter“ ist ohne eine drastische Trendwende in der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik nicht mehr abzuwenden; für die mittlere und jüngere Generation ist sie drohende Realität.

Für die sog. jüngeren Jahrgänge 1962 bis 1971, also die heute zwischen 40 –und 50-Jährigen, ist laut DIW-Studie zu erwarten, dass die durchschnittlichen Altersrenten von heute zwischen 900 und 1000 Euro auf dann nur noch bis zu 600 Euro im Monat fallen. Noch dramatischer sieht es für die Frauen aus: Für die ab 1951 geborenen Frauen fallen die monatlichen gesetzlichen Renten von heute 800 Euro auf bis zu 500 Euro, d.h. noch unter die Grundsicherung.     

Sinkende Renten auch im Westen

Auch im Westen muss sich die Generation der heute 46 bis 50-jährigen Männer in Zukunft auf deutlich niedrigere Renten einstellen. Erwartet wird eine gegenläufige Entwicklung bei den Renten der Frauen im Westen, da sie ihre Erwerbstätigkeit steigern konnten und die von ihnen vor allem besetzten Dienstleistungsberufe weniger stark von der Krise betroffen sind. Dies schlägt sich auch in einer erheblich geringeren Dauer der Arbeitslosigkeit nieder, sowohl gegenüber den Männern im Westen wie auch den Frauen im Osten. Allerdings ist dies wenig tröstlich: Die Erwerbstätigkeit der Frauen im Westen und die damit erworbenen Rentenansprüche liegen nach wie vor auf äußerst niedrigem Niveau: Gerade in den Dienstleistungsberufen sind Teilzeitarbeit, niedrige Löhne und die prekären 400 Euro Jobs stark ausgeprägt. 

Auch die heutigen Rentner müssen die sozial ungerechte Sparpolitik, unabhängig von der politischen Farbe der jeweiligen Regierungskoalitionen, bitter spüren. Jahrelange Nullrunden, lediglich unterbrochen zu Zeiten der Bundestagwahlen, die sich jetzt fortsetzen, und gleichzeitig steigende Ausgaben für die Gesundheitsversorgung sowie Pflege schmälern ihr Einkommen. Ohne die gesetzliche Sicherungsklausel, ebenfalls vor den letzten Bundestagswahlen durchgesetzt, würden die Rentenleistungen jetzt infolge des starken Anstiegs der Kurzarbeit zur Bekämpfung der Beschäftigungskrise, sogar ins Minus rutschen.

 

An dieser dramatischen Verschlechterung der Altersrenten haben auch die sog. Rentenreformen ihren Anteil- vor allem die Absenkungen des Rentenniveaus durch: (1) die vom Arbeitnehmer allein anzusparenden kapitalgedeckten Zusatzrenten (Riesterrente), die vom Einkommen zur Bemessung für die Rentenansprüche abgezogen werden- unabhängig davon, ob sie tatsächlich angespart werden oder nicht: (2) die demographischen Veränderungen der abnehmenden Zahl der Erwerbstätigen zu der steigenden Zahl der Rentner (Nachhaltigkeitsfaktor) sowie (3) die Rente mit 67, die für viele ältere Arbeitnehmer nichts anderes bedeutet als zusätzliche Abschläge von der gesetzlichen Altersrente beim vorzeitigen Eintritt in die Altersrente. Dies gilt für den Osten Deutschlands infolge der höheren Arbeitslosigkeit noch mehr als für den Westen. Hinzu kommt die drastische Absenkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Langzeitarbeitslose mit minimalen Rentenansprüchen.

Arbeit und Rente armutsfest machen

Wenn jetzt über die Korrekturen an den Hartz Gesetzen politisch gefeilscht wird, sollte auch das drohende Risiko millionenfacher Altersarmut  berücksichtigt werden. Dazu müssten zuerst die explosionsartig sprudelnden Quellen bei der Ausbreitung der Niedriglohnsektoren verschlossen werden. Voraussetzung hierzu sind existenzsichernde tarifliche und gesetzliche Mindestlöhne. Ebenfalls sind wirksame gesetzliche Riegel zur Verhinderung der Missbräuche bei Leiharbeit sowie den Ein- und 400- Eurojobs vorzuschieben.

Es ist ebenfalls höchste Zeit, eine Rentenpolitik einzuleiten, die sich an der Wirklichkeit der Menschen orientiert und nicht Finanzdienstleistern aus dem In- und Ausland zusätzliche Einnahmequellen verschafft. Dabei müssen auch die so genannten Rentenreformen der vergangenen Jahre, die zum Abfall des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen, auf den Prüfstand. Es darf weder die Verschlechterung der Rentenformel durch die Riesterrente noch die Absenkung der Rentenniveaus durch Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor ein „Tabu’“ sein.Ebenso muss die pauschale Heraufsetzung des Rentenalters spätestens 2010 auf ihre arbeitsmarktliche Realisierbarkeit hin „ohne Tricks“ überprüft werden – wie im Übrigen auch gesetzlich vorgesehen. Wenn dies tatsächlich geschieht, kann keine Entscheidung für den Beginn der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 gefällt werden. Erforderlich ist vielmehr durch Altersteilzeit kombiniert mit Teilrenten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichende Flexibilität - nach ihren  Erfordernissen- für den Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente zu ermöglichen.

Notwendig ist weiterhin, den gesundheitlich eingeschränkten Arbeitnehmern den Übergang in eine existenzsichernde Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge und ungerechtfertigt hohe Hürden zu ermöglichen. Für alle langjährig Versicherten (35 Beitragsjahre) ist eine Mindestsicherung einzuführen, wonach die Rentenleistungen deutlich über der Grundsicherung liegen müssen.

Finanzierung möglich

Wenig überzeugend sind die ständigen Hinweise, dies sei nicht finanzierbar. Existenzsichernde Renten können für die große Mehrzahl der Arbeitnehmer ohne zusätzliche Steigerung der Beiträge geleistet werden. Dazu würde ausreichen, nur einen Teil der massiven steuerlichen Subventionierung der privaten Zusatzversicherung von über 12 Mrd. Euro im Jahr der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung zu stellen- gar nicht zu reden von der überdimensionierten öffentlichen und privaten Werbung. Darüber hinaus ist es wirtschaftlich und sozial überfällig, alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen und nicht- wie heute- nur die Arbeiter und Angestellten.
 

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Besser bedingungsloses Grundeinkommen

Bild von Anonymous

Durch das BVG-Urteil zu HARTZ IV wurde ein neues Grundrecht geschaffen: das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum.

Deshalb ist es nicht mehr erforderlich sich für existenzsichernde Renten zu verkämpfen.

Wirklich vorwärts ginge es mit einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Dieses würde nur 20 Milliarden mehr kosten als HARTZ IV und ist mit zwei zusätzlichen Prozentpunkten bei der MwSt finanzierbar.

Mehr dazu in der Studie von Dr. André Presse von der Universität Karlsruhe. Die Studie ist Online unter dem Suchbegriff

GRUNDEINKOMMEN - Idee und Vorschläge zu seiner Realisierung

erhältlich.

Dr. Ludwig Paul Häußner, Karlsruhe

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