Es ging um zwei Pfandbons im Wert vom 48 Cent und 82 Cent, die ein Kunde im Supermarkt liegen ließ. Die Kassiererin Emmely soll diese Bons zu ihren eigenen Gunsten eingelöst haben. Nachdem sie 31 Jahre gearbeitet hat, für zuletzt 1800 Euro brutto im Monat bei einer 33-Stunden-Woche, wurde Emmely fristlos entlassen und in die Arbeitslosigkeit geschickt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung für rechtens und ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zu. Doch Emmely und ihr Anwalt Benedikt Hopmann legten Beschwerde ein. Mit Erfolg. Am Dienstag entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Nichtzulassungsbeschwerde zu zulassen.
„Ich bin sehr froh, dass das Bundesarbeitsgericht meine Revision zulässt“, sagte die Kassiererin Emmely, als sie von der Entscheidung des BAG erfuhr. „Nun kann ich weiter um mein Recht kämpfen“, fügte sie hinzu und versicherte, dass sie keine Pfandbons unterschlagen habe. Sie will ihren Arbeitsplatz und ihre Existenzgrundlage wieder. Emmely: „Dazu habe ich nun wieder eine Chance in der Revision.“
„Die Kündigung war unverhältnismäßig“, erklärte ihr Anwalt am Mittwoch. „Der Arbeitgeber konnte sich auf keine einzige Abmahnung wegen irgendeiner Vertrags - oder Pflichtverletzung berufen.“ Es sei nicht nachvollziehbar, so Hopmann, dass das Vertrauensverhältnis wegen dieser beiden Bons unwiederherstellbar zerstört worden sein soll. „Selbst man von dem Sachverhalt ausgeht, den das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg seinem Urteil zugrunde legt, bleibt die Frage: Hätte eine Abmahnung nicht ausgereicht?“
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