Debatte um Hartz IV Eine unendliche Geschichte

von Ursula Engelen-Kefer - 01.01.2010
Der politische Streit um die Neuordnung der Job Center zur Betreuung Langzeitarbeitsloser ist in eine neue Runde getreten. Leidtragende sind sieben Millionen Menschen, die zum Leben auf Hartz IV angewiesen sind sowie die etwa 50 000 Mitarbeiter in den Job Centern. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 – vor 15 Monaten- die derzeitige Mischform der Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Lösung bis 2010 gefordert.

Jetzt rächt sich für Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass ihre Bundestagsfraktion von CDU/CSU Ende 2008 ausgerechnet hierbei ein Exempel gegen den ungeliebten Koalitionspartner und Rivalen SPD ein Dreivierteljahr vor den Bundestagswahlen  statuierte. Dabei hatten noch wenige Wochen zuvor der Ministerpräsident von Nordrhein Westfalen Jürgen Rüttgers (CDU)  im Auftrag der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) im Auftrag vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Kompromiss für die Neuorganisation der ARGEN gesucht und gefunden.

Dieser lief darauf hinaus, durch eine Änderung des Grundgesetzes die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen mit ihren jeweils selbständigen Verantwortlichkeiten in einer neuen gemeinsamen Organisation „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ rechtlich abzusichern. Hierfür hatte er die Zustimmung der Arbeits- und Sozialminister der Länder mobilisieren können, war jedoch an der Blockade durch die CDU/CSU Bundestagsfraktion gescheitert.

Freiwillige Zusammenarbeit birgt Probleme

Nach den jüngsten Vorschlägen von Bundesarbeitsministerium Ursula von der Leyen droht das Damoklesschwert der Auflösung dieser 2005 neu geschaffenen Ämtern aus Arbeitsagenturen und Kommunen. Beide sollen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt und auch der Koalitionsvertrag vorsieht, ihre jeweiligen Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Grundsätzlich gewähren die Arbeitsagenturen die Leistung des Arbeitslosengeldes II sowie die Maßnahmen zur Integration der Langzeitarbeitslosen, die Kommunen die flankierenden sozialen Maßnahmen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung. Beide Seiten sollen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten.

Dazu soll die Bundesagentur Vorschläge vorlegen und die Bundesregierung Musterverträge ausarbeiten. Darüber hinaus sollen wechselseitig Beauftragungen an die jeweils andere Seite für die Durchführung einzelner Aufgaben möglich sein. Für die Kommunen ist ein größerer Einfluss bei der Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit einzelner Hilfesuchender vorgesehen. Zur Konfliktlösung könnte der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.

Bereits diese Eckpunkte zur Neuorganisation von Hartz IV weisen auf erhebliche Ungereimtheiten und Reibungsverluste bei der Umsetzung: Schon die Zusammenarbeit beider Behördenstränge in den Argen mit gesetzlicher Verpflichtung zur Zusammenarbeit hat auch nach drei Jahren der Anpassung erhebliche Schwachstellen aufgewiesen. Wie soll dies dann bei freiwilliger Zusammenarbeit der beiden eigenständigen Behördenstränge überwunden werden.  Und: die Beschäftigten aus beiden Ämtern, die sich mühselig –mehr oder weniger erfolgreich- zusammengerauft haben, werden wieder auseinander gerissen.

Hohe Kosten und Reibungsverluste

Schon in der ursprünglichen Gesetzgebung war das politische „Experiment“ von Argen und Optionskommunen  zeitlich begrenzt.

- Bereits diese Ungewissheit hat dazu geführt, dass viele Mitarbeiter in den Argen nur befristet eingestellt wurden.

- Die  politischen Ränkespiele über die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes  haben dazu geführt, dass Mitarbeiter nach beruflichen Alternativen suchen. Dieser insbesondere qualitative personelle Aderlass in den Job Centern gefährdet den mühseligen Aufbau einer wirksamen Arbeit für die Hilfe suchenden Menschen.

- Die  in einem „Husarenritt“ aus dem Boden gestampfte und dann mühselig angepasste gemeinsame EDV müsste wieder getrennt werden, sofern die Kommunen nicht entscheiden, dass sie auch weiterhin die IT der BA einsetzen.

Abgesehen von den hohen Kosten und Reibungsverlusten: Auch bei allen Bemühungen zur Zusammenarbeit,  werden Reibungsverluste und Schnittstellen zwischen den beiden Behördensträngen  nicht zu verhindern sein. Dies wird letztlich auf dem Rücken der betroffenen Menschen und damit der „Ärmsten der Armen“ ausgetragen. Genau dies zu überwinden, war die erklärte Zielsetzung der ungeliebten Hartz IV Reform.

Druck auf Langzeitarbeitslose

Völlig unklar ist zudem was in Zukunft mit den Optionskommunen geschehen soll. Der missglückte Gesetzeskompromiss für Hartz IV 2005  hat 69 Optionskommunen zugelassen, in denen die Kommunen alleine für die gesamte Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind.  Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass die Erfolge der alleinigen Verantwortlichkeit der Kommunen bei der nachhaltigen Eingliederung Langzeitarbeitsloser noch geringer sind als die der gemeinsamen Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Argen. Was für die betroffenen Menschen von Hartz IV als „größte Sozialreform“ gepriesen übrig bleibt,  ist vor allem der unerträgliche Druck auf Langzeitarbeitslose mit der unwürdigen Abdrängung in Ein- und 400-Euro-Jobs sowie „Armut bei Arbeit“.

Niedriglöhne und Armut wachsen

Gerade hat uns das Statistische Bundesamt den weiteren Anstieg von Niedriglöhnen und Armut bei Arbeit mit erschreckender Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Zahl der Vollzeitjobs ist in den vergangenen 10 Jahren um 1,4 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig gestiegen sind die Teilzeittätigkeiten um 36 Prozent. Der Skandal ist aber der erneute Anstieg der geringfügigen Teilzeitjobs auf über 7 Millionen. Zwei Drittel der Minijobber sind Frauen. Als Alleinerziehende, als Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase oder in der zusätzlichen Verantwortung für Pflegeleistungen in der Familie kommen sie damit nicht aus der Niedriglohn- und Armutsfalle heraus.  Hierfür müssen wir alle aus unseren Steuern auch noch 50 Mrd. Euro im Jahr aufbringen- mit steigender Tendenz, da ein Entkommen aus der „Hartz IV Falle“ höchst unwahrscheinlich ist. Dies gilt noch mehr in Zeiten erneut steigender Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit.

Es wäre daher wirtschaftlich, sozial und politisch unverantwortlich, die politischen Ränkespiele bei der Organisation von Hartz IV auf dem Rücken von Millionen leidtragender Menschen fortzuführen. An Stelle erneuter langwieriger  Befassung mit der eigenen Organisation müssten in der gegenwärtigen Beschäftigungskrise alle Kräfte bei den Job Centern auf die Integration der Arbeitslosen gerichtet werden. Es muss schnellstmöglich ein Lösung gefunden und durchgesetzt werden. Fatal wäre, wenn der Gesetzesvorschlag von Olaf Scholz - eigenständige Verantwortlichkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen unter einem gemeinsamen Dach mit der Änderung des Grundgesetzes - schon allein deshalb keine Berücksichtigung bei der Konsenssuche findet, weil er jetzt erneut von der SPD eingebracht wird.

 

Verlinken Sie auf diesen Beitrag:

http://www.vorwaerts.de/trackback/9427

Channel: Inland  

Eine unendliche Geschichte

Bild von Anonymous_1

Und dann noch die Trennung der Leistungsträger. Ja, wo sind denn die Angelegenheiten für Wohnraumkostenübernahme gelandet - natürlich beim Sozialamt. Der Betroffene hat mit zwei Behörden Krieg zu führen - wobei die eine nichts von der anderen weiß. Hartz IV ist ein "Fulltime-Job". Leidtragende sind vor allem alleinerziehende Mütter. Früher zu Sozialhilfezeiten wurden Mütter erst auf Arbeitssuche geschickt, wenn das jüngste Kind zwölf Jahre alt war. Seit dem Hartz-IV-Gesetz nur noch bis zum Alter von drei Jahren . . Die Arbeitsagenturen gaugeln den Müttern vor, es wäre "ganz einfach, Arbeit und Kleinkinderbetreuung" unter einen Hut zu bekommen. Welcher Arbeitgeber geht das Risiko ein, eine Mutter mit einem zu versorgenden Kleinkind einzustellen? Alles staatlich angeordnete Tierquälerei.

Eine unendliche Geschichte

Bild von Anonymous_1

Seit 1975 bin ich Mitglied der SPD. Jetzt bin ich über 50 und arbeitslos. Als studierter Diplom-Kaufmann habe ich so gut wie keine Chance, auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Dies ist das Ergebnis der "Juppie-Welle" vor 10 Jahren. Nur noch die "Jungen" sind geeignet für Führungspositionen. Schon zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe wurde mir gesagt, daß mein Arbeitsleben vorbei sei. Mit hunderten von Bewerbungen kann ich das bestätigen. Wobei ich als früherer Personalverantwortlicher weiß, wie Bewerbungen "ankommen". Und jetzt diese Demütigungen. Ich mußte alles verkaufen. Meine gesamte Altersicherung aufgeben. Was da Münte, Schröder und Hartz in einer "Saunarunde" initialisiert haben, endete mit staatlich genehmigter Tierquälerei. Anders ist die Arbeitsmarkt-Reform -genannt Hartz I - IV - nicht zu verstehen. Die Betroffenen werden durch ungeschultes Personal falsch beraten und noch zusätzlich in die Not getrieben. Falsche Bescheide, welche auch sofort zu Kürzungen - oder - noch schlimmer zur gänzlichen Einstellung der Zahlungen - führen ohne gerichtliche Überprüfung - ich kann es nicht verstehen. Der erste Rechtszug vor den Sozialgerichten dauert ein Jahr. Bis dahin kann der Betroffene betteln gehen, die Wohnung velieren.. . selbst einstweiliger Rechtschutz dauert mehrere Monate wegen Übelastung der Sozialgerichte. Wieviel Not hat diese Arbeitsmarktreform den Betroffenen verursacht. Und dies alles aus einer "Saunarunde" . . .

SGB II-Reform

Bild von Juergen Kuehl

Im Koalitionsvertrag ist immerhin die Zahl der Optionskommunen bei 69 fixiert worden, zwar nun entfristet,aber keine weiteren.Die BA sehe ich eher gestärkt statt abgeschafft (wie der entwicklungsbedürftige Niebel wollte). Vor 2005 gab es einen konstruktiven Leitfaden zur freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Kommunen nund BA, an dem das neue Modell/der Mustervertrag anknüpfen kann. Das Grundgesetz sollte uns heiliger sein statt es rasch zu ändern, um dem Verfassungsgericht zu genügen. Praktikabel sind konkrete Leistungsbeschreibungen und -vereinbarungen zwischen beiden Partnern.Eine Anlaufstelle, ein Antrag, der dann getrennt nach BA- und Kommuneleistungen bearbeitet und schließlich in einem Bescheid wieder zusammengeführt wird, sind doch machbar. Die Begleitforschung des IAB hat immerhin gezeigt, wie überaus heterogen die Klientel ist, welche Sozialdynamik dahintersteckt und welche Grundsicherung trotz aller Kritik geleistet wird.Was fehlt sind sozialversicherte Beschäftigung einschl. Beitrag zur Arbeitsförderung der BA und Mindestlöhne zur Überwindung der aufzustockenden Geringverdienste. Dann wären wir bei sizialstaatlicher Beschäftigungspolitik, die diesen Namen verdient.

Hartz IV Monster

Bild von Anonymous

Das Hartz IV Monster ist euer Kind, vergeßt das nicht!

Mit Kachingle und Flattr können Sie den Online-Journalismus auf vorwaerts.de unterstützen (wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel).

Das Aktuellste aus der Sozialdemokratie - der vorwaerts-Newsletter

Advertising