Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag die Ausbildungszugangsvoraussetzungen für angehende Alten- und KrankenpflegerInnen gelockert. Warum?
Der Bedarf an Fachkräften im Pflegebereich wird, mit Blick auf die demographische Entwicklung, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten enorm ansteigen. Wir haben mit der Festlegung des Zugangs zu den Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren oder einer gleichwertigen Schulausbildung darauf reagiert. Der Zugang zu diesen Berufen wird für mehr Interessentinnen und Interessenten als bisher geöffnet. Auch vor dem Hintergrund der notwendigen und gesellschaftspolitisch wünschenswerten Einbindung von BewerberInnen mit Migrationshintergrund ist eine solche Öffnung letztlich alternativlos. Die Qualität der Ausbildung wird nicht leiden.
Künftig soll ein zehnjähriger Hauptschulabschluss ausreichen, um eine Berufsausbildung in der Pflege anzutreten. Reicht der aus?
Es ist doch so: Wer nach zehn Jahren die Hauptschule verlässt, muss fähig sein, eine Berufsausbildung anzutreten. Um diese Befähigung zu erreichen, tut die SPD in der Bildungspolitik in Berlin eine Menge.
Was mir in diesem Zusammenhang aber noch wichtig ist: Es kommt neben den Noten auch auf die Motivation der Bewerberinnen und Bewerber an, einen Ausbildungsberuf zu ergreifen. In der Pflege ist dies bekanntlich mit hohen psychischen Belastungen und schwierigen Arbeitsbedingungen verbunden. Gerade in Berlin ist die Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen auch eine große Chance für junge Erwachsene schneller im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Der Deutsche Pflegerat hat in diesem Zusammenhang allerdings von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen gesprochen, weil deren Ausbildung herabgesetzt werde. Können Sie die Kritik verstehen?
Die Befürchtungen und geäußerten Vorbehalte nehme ich sehr ernst. Wichtig bleibt in diesem Zusammenhang aber festzuhalten: Die hohen deutschen Ausbildungsstandards bleiben auch mit der neuen gesetzlichen Regelung erhalten. Die Form und die Inhalte der Ausbildung werden und wurden auch nicht verändert. Noch einmal: Die Qualität der Ausbildung wird nicht leiden.
Außerdem haben viele der heute auch in gehobenen Positionen arbeitenden Beschäftigten in der Krankenpflege seinerzeit ihren Weg über die Hauptschule in ihren heutigen Beruf gefunden. Zudem entspricht es den Grundforderungen sozialdemokratischer Bildungspolitik, Zugangsmöglichkeiten und Durchlässigkeit der Berufsbildungsangebote sowie deren Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Ich fordere auch weiterhin mehr Studienplätze an den Universitäten, bspw. im Pflegemanagement.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen. Was muss getan werden, um diese Menschen gut zu versorgen?
Wir müssen generell zu einer Aufwertung der sozialen Berufe in Deutschland kommen; das gilt nicht nur für den Pflege- und Gesundheitsbereich. Ich sage immer: Diese kompetenten Dienstleistungsberufe helfen uns den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu sichern. Was wir vor allem schaffen müssen, ist die Bedingungen für die professionell Pflegenden zu verbessern. Ich denke da an eine, schon erwähnte, viel stärkere gesellschaftliche Anerkennung und natürlich eine bessere Entlohnung. Wir haben da mit der Ausweitung des Entsendegesetzes und der Einführung von Mindestlöhnen in der Pflege einen Anfang gemacht. Das halte ich für enorm wichtig, um auch die Fachkräfte wieder „zurückzuholen“, die, gut ausgebildet, dem Berufsbild den Rücken gekehrt haben.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und der Einführung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben wir als SPD in der laufenden Legislaturperiode schon einen großen Schritt getan. Dem müssen und werden in den nächsten Jahren weitere Meilensteine für Pflegende und zu Pflegende folgen. Dafür werde ich mich weiter mit aller Kraft einsetzen.
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