Am 10. Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet und an alle Landesparlamente weitergeleitet. Die Neuauflage des JMStV führt dabei die ‚regulierte Selbstregulierung’ für alle Inhalteanbieter im Internet ein, so wie man es bisher für das Fernsehen, Radio und die Print-Medien kannte. Dabei ist es den Anbietern selbst überlassen ob sie alle ihre Inhalte mit jeweils passenden Altereinstufung (0, 12, 16 oder 18 Jahre) versehen oder nur noch zu den passenden Uhrzeiten ihre Seite verfügbar machen. Es ist auch möglich seine Inhalte mit keinen Altersangaben zu versehen, dann werden die Inhalte von den Filtersystemen ausgeschlossen.
Die Befürworter des neuen Systems sehen das Prinzip der ‚regulierten Selbstregulierung’ als bewehrt an. Sie möchten den Eltern in Deutschland ermöglichen, zu entscheiden was ihre Kinder im Internet konsumieren. Kritiker hingegen sehen die technische Umsetzbarkeit sowie die selbstständige Altersbeschränkung von jeder Privatperson, die im Internet Inhalte veröffentlicht, als schwierig an, wie zum Beispiel der Gesprächskreis Netzpolitik des SPD-Bundesparteivorstandes.
Dieser Diskurs wird auch in den SPD-Fraktionen der Landparlamente geführt. vorwärts.de hat medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen zum JMStV befragt. Wir wollten wissen, wie die Landesparlamente nun mit der Ratifizierung des Staatsvertrags verfahren, ob es Anhörungen gibt und welche Position sie zum Gesetz einnehmen.
Heribert Heinrich aus Rheinland-Pfalz erklärte, „dass wir dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allem gewaltverherrlichenden und pornografischen Angeboten schuldig“ sind und die Schaffung eines effizienten Jugendmedienschutzes eine zentrale politische Aufgabe ist.
Für Rainer Hamann aus Bremen sind die Motive für den JMStV nachvollziehbar, doch ist der „Versuch die Regelungen der ‚klassischen Medien’ auf das Internet übertragen zu wollen nicht zielführend.“ Nach seiner Meinung wird man daran scheitern, unerwünschte bzw. jugendgefährdende Inhalte im Internet zu verhindern.
Andere Bundesländer stehen zwischen diesen beiden Meinungen. So hat sich zum Beispiel Ulrich Commerçon aus dem saarländischen Landtag sehr ernsthaft mit der Kritik auseinandergesetzt. Seines Erachtens ist der Ausbau der Medienkompetenzvermittlung für Kinder und Jugendliche vordringlich, was aber der JMStV vielfach nicht voranbringen wird. Im Kern seien die Vorwürfe gegenüber dem JMStV aber nicht gegeben.
Nachtrag 12. August 2010: Thüringen
Auf der nächsten Seite lesen Sie die Stellungnahmen von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Bremen.
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