Durchlässigkeit zwischen den Studienstufen herstellen Den Übergang gestalten

von Julian Zado - 10.12.2009
Durch den Bologna-Prozess wurde die gestufte Studienstruktur eingeführt, das heißt die Einführung zweier unterschiedlicher, zum Teil aufeinander aufbauender Studiengänge, Bachelor und Master. Die Umsetzung dieses Prozesses ist mit vielen sehr unterschiedlichen Problemen verbunden. Wie die Durchlässigkeit verbessert werden kann, diskutiert Julian Zado.

Ein Aspekt des Bologna-Prozess ist die Einführung der gestuften Studienstruktur, das heißt die Einführung zweier unterschiedlicher, zum Teil aufeinander aufbauender Studiengänge, Bachelor und Master. Die Umsetzung dieses Prozesses ist mit vielen sehr unterschiedlichen Problemen verbunden. Thema dieses Beitrags ist die Durchlässigkeit zwischen den neuen Studienstufen.

In der hochschulpolitischen Diskussion vor Beginn des Bologna-Prozesses war das Thema der Zulassung zum Hochschulstudium völlig auf den Übergang zwischen Abitur/Fachhochschulreife und Beginn des Studiums konzentriert. Diese Problematik ist auch heute noch genauso aktuell. Durch die Einführung unterschiedlicher Studienstufen wurde aber auch ein neuer Übergang eingeführt, nämlich der zwischen Bachelor und Master.

Welche Ziele werden mit dem Bologna-Prozess verfolgt?

Wie jede Reform, ist auch der Bologna-Prozess eine Reform, die von unterschiedlichen Akteuren diskutiert, beschlossen und umgesetzt wird, die damit jeweils ganz unterschiedliche Interessen verbinden. Während es zum Beispiel einigen wirklich darum geht, die Flexibilität des Studiums zu erhöhen und somit die Ausbildung zu verbessern, geht es anderen nur darum, Studienzeiten zu verkürzen und Studierendenzahlen zu reduzieren, um so Kosten zu sparen. Peer Pasternack identifiziert somit auch eine Reihe völlig unterschiedlicher Ziele, die mit dem Bologna-Prozess verfolgt werden.[1]

  • Die gestuften Studiengänge und die Möglichkeit, mit dem Bachelor-Abschluss die Hochschule zu verlassen, führen zu einer Verkürzung der Studienzeiten, die wiederum zu einer Kostensenkung führt.
  • Studienabschlüsse werden vergleichbarer, sodass die Mobilität der Studierenden erhöht wird und das Studium eine neue internationale Perspektive erhält.
  • Gestufte Studiengänge werden zum Teil als Antwort auf steigende Studiennachfrage und damit höhere StudienanfängerInnenzahlen gesehen (vgl. Kostensenkung).
  • Die Neuorganisation der Studiengänge soll mit einer besseren Übersichtlichkeit verbunden werden.
  • Die Erhöhung der Selektionsquote.
  • Insbesondere Bachelor-Studiengänge sollten stärker berufsorientiert ausgestaltet sein.
  • Fachhochschulen sollen aufgewertet werden.
  • Die Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten soll erhöht werden.
  • Die Reduzierung der Anforderungen in Bachelor-Studiengängen, um mehr Studieninteressierte zu gewinnen.
  • Qualitative Verbesserung der Weiterbildung durch die Möglichkeit zusätzliche (nicht-konsekutive) Masterstudiengänge zu absolvieren.

Diese unterschiedlichen Ziele müssen beachtet werden, wenn man die Ausgestaltung des Übergangs von Bachelor zum Master bewerten will, denn die Intention eines Instruments verrät viel über seine (geplante) Wirkung.

 

Wozu gibt es die neuen Studiengänge?

Hauptfunktion der Einführung der unterschiedlichen Studienstufen ist es, Studiengänge zu schaffen, die im Vergleich zu den traditionellen Studiengängen (Diplom – Magister – Staatsexamen) für sich genommen jeweils deutlich kürzere Studienzeiten aufweisen. Es entstehen Studiengänge, die eine eigene abgeschlossene Einheit bilden und somit nicht mehr zwangsläufig nacheinander absolviert werden müssen, wie es vor Einführung der neuen Studiengänge bei Grund- und Hauptstudium der Fall war.

Ein Bachelor ist eine abgeschlossene Einheit mit einem eigenständigen Abschluss und damit mehr als eine ‚Zugangsberechtigung zum Hauptstudium’, wie es zum Beispiel das Vordiplom ist. Der Bachelor hat eine eigene Bedeutung. Er wird als eigener berufsqualifizierender Abschluss gedacht, mit dem (bisher muss man wohl sagen: zumindest theoretisch) der Eintritt in die Arbeitswelt erfolgen kann. Die Absolvierung eines Masterstudiengangs ist nicht mehr Voraussetzung, um im Arbeitsleben ein(e) Akademiker(in) zu sein.

Die Dauer eines Bachelor-Studiengangs ist auf drei bis vier Jahre begrenzt. Vermittelt wird in ihm das Grundwissen eines Fachs. Eine Spezialisierung ist auch möglich, allerdings nur in einem begrenzten Umfang. Master-Studiengänge haben, je nach spezifischer Ausrichtung, unterschiedliche Funktionen. Einige Masterstudiengänge sind eher wissenschaftlich orientiert. Das bedeutet, dass sie sowohl eine Vertiefung des Stoffs des jeweiligen Fachs bis hin zum aktuellen Forschungsstand beinhalten, als auch bereits an das wissenschaftliche Arbeiten heranführen.

Außerdem gibt es Studiengänge, die eher praxisorientiert sind und Praxiszeiten (Praktika) in den Studiengang integrieren, also stark auf Berufsqualifizierung ausgerichtet sind. Eine weitere Funktion der ‚Portionierung’ der Studiengänge durch gestuften Abschlüsse ist es, flexible Bildungsbiographien zu ermöglichen. Eine hochschulische Gesamtqualifikation muss nicht mehr ‚am Stück’ erfolgen, sondern kann unterbrochen werden durch eine Zeit der Berufstätigkeit. Nach einer Weile kehrt man zwecks Vertiefung des Studiums mit vorhandener Berufserfahrung an die Universität bzw. an die Fachhochschule zurück und absolviert einen Masterstudiengang.

Wer studiert eigentlich einen Master, wenn der Bachelor schon für einen Beruf qualifiziert?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, solange die Umstellung der Studiengänge noch nicht abgeschlossen und das neue System nicht einigermaßen erprobt ist. Vieles wird sich noch zeigen. Insbesondere die Akzeptanz der neuen Studiengänge bei den ArbeitgeberInnen dürfte noch recht unklar sein.

Diese ist aber zweifellos ein Faktor für die Entscheidung der BA-AbsolventInnen, ob sie einen Master machen möchten oder nicht. Es ist jedenfalls zu hoffen, dass dieses Kriterium nur ein Faktor  sein wird. Wie schon die mit dem Bologna-Prozess verfolgten Ziele verdeutlichen, geht es vielen AkteurInnen darum, einen Prozess in Gang zu setzen, an dessen Ende das Studium eine Berufsausbildung ist, also die Berufsqualifikation einziges (oder wenigstens hauptsächliches) Ziel eines Studium ist. Danach müssen sich alle Regelungen zur Ausgestaltung der Studienstruktur und der Studieninhalte diesem Ziel unterordnen.

Die Bewertung der unterschiedlichen Regelungen zur Durchlässigkeit zwischen den Studienstufen in diesem Beitrag wird von der Überzeugung ausgehen, dass ein solcher Prozess falsch wäre. Ein Studium muss mehr sein als die Qualifikation für einen Beruf. Es geht in einem Studium in erster Linie auch darum, die eigene Disziplin kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Es geht also auch darum, forschen zu lernen. Dies geht nicht mit bloßem Auswendiglernen von vorgesetztem Wissen für die nächsten Prüfungen und in das Curriculum integrierten ‚training-on-the-job’-Phasen, vielmehr beinhaltet eine wissenschaftliche Ausbildung auch, Strukturen in Frage zu stellen, Alternativen zu entwickeln und entsprechende Impulse in der Gesellschaft zu setzen. Auch eine stärkere Praxisorientierung muss zum Ziel haben, später immer wieder im Arbeitsleben bestehende Prozesse und Strukturen zu hinterfragen und zu verbessern.

Ebenfalls erforderlich ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte und der gesellschaftlichen Rolle der eigenen Disziplin. In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass es eine große Nachfrage nach Masterstudiengängen gibt und immer geben wird. Daneben gibt es in einigen Studienfächern natürlich auch noch einen anderen Grund für den Wunsch, ein Master-Studium zu belegen. In den Fächern, die bisher das Studium mit dem Staatsexamen abschließen, ist eine Umstellung der Studienstruktur besonders komplex.

Zum Beispiel findet die Ausbildung zum Lehramt in immer mehr Fakultäten ausschließlich im Master statt. Das bedeutet, man muss zunächst einen Bachelor absolvieren, in der die späteren Unterrichtsfächer inhaltlich studiert werden. Die pädagogischen und methodischen Aspekte kommen dann im Master hinzu. Somit ist der Erwerb eines Masterabschluss’ beispielsweise für den LehrerInnenberuf weiterhin Voraussetzung.

Ein weiterer Hinweis ist für die Bewertung der Verfahren wesentlich: Ziel der Internationalisierung des Studiums steht eigenen (nationalstaatlichen) Regelungen der Durchlässigkeit nicht im Weg. Um Mobilität und eine internationale Attraktivität der Studiengänge herzustellen, bedarf es einheitlicher Regelungen für Studienabschlüsse und für Studienleistungen, damit man zwischen verschiedenen Ländern wechseln kann, was aber nicht eine Ausgestaltung des Übergangs zwischen zwei Studienstufen betrifft.

 

Wie kann der Zugang zu Masterstudiengängen geregelt werden?

Zunächst sollen alle bekannten und praktizierten Zugangsvoraussetzungen beschrieben werden:

Bei den Masterstudiengängen muss zunächst zwischen solchen Studiengängen, die zusammen mit einem zugehörigen Bachelor-Studiengang konzipiert wurden und diesen fortführen (konsekutiver Master), und eigenständigen Masterstudiengängen (nicht-konsekutiv) unterschieden werden. Bei beiden Typen ist für die Aufnahme in der Regel der Erwerb eines Bachelor-Abschlusses in derselben oder einer verwandten Studienrichtung erforderlich, allerdings deutlich häufiger bei den konsekutiven Studiengängen (jeweils 81 %, bei nicht-konsekutiven Studiengängen 64% (verwandte Studienrichtung) bzw. 28 % (derselbe Studiengang). Viele eigenständige Masterstudiengänge setzen auch einen anderen Hochschulabschluss (z.B. 1. Staatsexamen für einen ‚Master-of-Law’-Studiengang, 29%) voraus. Selten kommt es vor, dass ein Bachelor bzw. ein anderer Hochschulabschluss einer beliebigen Fachrichtung formale Zugangsvoraussetzung ist (9 % bzw. 13%).

Weitere formale Zugangsvoraussetzungen sind Fremdsprachenkenntnisse, einschlägige Praktika bzw. Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Nur in wenigen Studiengängen (23 %), sind – neben den schulischen Voraussetzungen (allgemein Hochschulreife o.ä.) – keine weiteren Voraussetzungen zum Zugang zu einem Masterstudiengang notwendig.[2]

Die bisherigen Voraussetzungen bestimmen nur die Gruppe der potentiellen Studierenden eines Masterstudiengangs, also diejenigen, die grundsätzlich die Erlaubnis besitzen, das jeweilige Studium aufzunehmen. Aus dem Kreis der Interessierten für einen Studiengang, wird dann in der Regel eine Auswahl getroffen. Dies ist politisch gewollt und keineswegs Resultat von Haushaltsengpässen oder sonstigen sogenannten „Sachzwängen“: Bereits im Jahr 2003 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen: „Als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Bachelor der Regelabschluss eines Hochschulstudiums und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung.

Der Zugang zu den Masterstudiengängen des zweiten Zyklus setzt zwingend einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen äquivalenten Abschluss voraus und soll darüber hinaus von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden.“[3]

 

Diese besonderen Zugangsvoraussetzungen können sein[4]:

  • ein interner Numerus clausus bzgl. der BA-Abschlussnote,
  • Einzelgespräche mit den BewerberInnen,
  • schriftliche Tests,
  • schriftliche Bewerbungen,
  • Gruppengespräche, Assessment Center (vereinzelt),
  • obligatorische Studienberatung,
  • Festsetzung von Quoten,
  • eine Kombination dieser Instrumente.

Gemeinsam ist diesen Zugangsvoraussetzungen, dass jeweils eine Auswahl unter den Studieninteressierten vorgenommen wird. Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss und im Übrigen der Regelstudienabschluss. Die Folge dieser Prämisse ist, dass die, die weiter studieren wollen, besondere Voraussetzungen erfüllen müssen. Unterscheiden lassen sich die Instrumente nach dem Ansatzpunkt. Quoten legen im Vorfeld fest, wie viele Studierende in einem Masterstudiengang studieren dürfen, und diese Anzahl an Studierenden muss sich dann in einem der verschiedenen Auswahlverfahren durchsetzen, sie sind also kapazitätsbezogen.

Instrumente wie ein interner N.C. setzen dagegen an den subjektiven Voraussetzungen des Studieninteressierten an und definieren, welche „Qualifikationen“ notwendig sind. Alle, die diese Qualifikation (z.B. Abschlussnote 2,0 oder besser) erfüllen, erhalten einen Studienplatz. Faktisch verfolgen beide Ansätze jedoch dasselbe Ziel, nämlich die Limitierung der Studienplätze, weshalb auch solche subjektiven Voraussetzungen letztlich nur Ausfluss von Übergangsquoten sind, denn die subjektive Voraussetzung wird genau so definiert werden, dass die gewünschte Anzahl an Studierenden sie erreichen kann.[5]

Ein anderer Ansatz ist die „Freigabe“ des Masterstudiengangs und damit der Verzicht auf „besondere Zulassungsvoraussetzungen“. Voraussetzung wäre nur der Bachelor-Erwerb (bzw. der Erwerb eines anderen Studienabschlusses). Ziel dieses Ansatzes ist es, allen Studierenden, die möchten, einen Master-Studienplatz zu gewähren. Ein solcher Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz hat sich bisher nicht durchgesetzt, wird aber insbesondere von Studierendenverbänden, wie z.B. den Juso-Hochschulgruppen[6], dem Studierendenverband der SPD, und dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften (dem Dachverband der Studierenden)[7] gefordert.

 

Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Ansätze

Bei der Zusammenstellung der Vor- und Nachteile, die sicherlich nicht abschließend erfolgen kann, soll es vor allem um die Frage gehen, ob eine Auswahl der Studieninteressierten sinnvoll ist oder nicht. Die Frage, welches Auswahlverfahren die besten Ergebnisse liefert, wenn man sich für eine solche Auswahl entscheidet, soll hier weniger Beachtung finden.

 

Quoten und Auswahlverfahren

Die Festlegung einer starren Quote bedeutet, dass bestimmt wird, wie viele Kapazitäten in einem Studiengang oder in einem Studienbereich für Masterstudienplätze reserviert werden. Das führt dazu, dass im Voraus feststeht, wie viele Studierende für ein Studium zugelassen werden können. Grundsätzlich kann man sicherlich Quoten und Auswahlverfahren deshalb abzulehnen, weil möglichst viele junge Menschen selbstbestimmt studieren sollen und es somit keinen Grund für eine ‚künstliche Einschränkung’ ihrer Entscheidungsfreiheit gibt.

Allerdings verfolgen Übergangsquoten durchaus einen differenzierten Zweck. Es gibt sicher Konservative, die eine Beschränkung der Master-Studiengänge deshalb befürworten, weil sie die Zahl der Hochqualifizierten möglichst gering halten wollen. Aber gerade in sozialdemokratischen Kreisen geht es BefürworterInnen von Quoten sicher nicht darum, den Zugang zum Masterstudium nur einer ‚auserwählten Elite’ vorzubehalten. Auswahlverfahren haben vielmehr den Vorteil, dass sie vorhandene Kapazitäten steuern können. Da eine Hochschule von dem ihr zur Verfügung stehenden Budget nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen finanzieren kann, stellt sich die Frage, ob sie eher viele Bachelor- und damit weniger Masterstudienplätze schafft oder eher die Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudienplätze senkt, aber deshalb zwangsläufig eine Reduzierung der Bachelorstudienplätze in Kauf nimmt.

Erhöht man also die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudienplätze bzw. reduziert die Anzahl solcher Studienplätze, ermöglicht dies die Schaffung zusätzlicher Bachelorstudienplätze. Die Folge wäre, dass mehr Studieninteressierten ein Studienplatz angeboten werden könnte, insbesondere solchen aus eher ‚bildungsfernen’ Schichten, die an einem Master-Studium im Anschluss an den Bachelor vielleicht weniger interessiert sind, sondern – aus welchen Gründen auch immer – so schnell wie möglich einen Beruf ergreifen möchten. Gleichzeitig kann über Quoten bzw. Auswahlverfahren eine Kapazitätenfehlsteuerung nahezu vermieden werden. Reduziert man die Anzahl der Studienplätze so, dass eine Auswahl unter den Interessierten stattfinden muss, ist sichergestellt, dass auch wirklich alle Studienplätze belegt sind.[8].

Andernfalls könnte es zu Situationen kommen, in denen Masterstudienplätze vorgehalten, aber dann aufgrund mangelnder Nachrage nicht abgerufen werden. Als weiteres Argument für eine Auswahl, spezieller für subjektive Zulassungsvoraussetzungen, wird angeführt, dass manche BA-AbsolventInnen schlicht nicht geeignet seien, den jeweiligen MA-Studiengang zu studieren und nur durch mangelnde berufliche Perspektiven in den Studiengang getrieben werden. Diese Studierenden könnte man durch Eignungstests o.ä. vom Studium ausschließen.

 

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz bedeutet, alle Bachelor-AbsolventInnen eines Studiengangs erhalten einen einklagbaren Anspruch auf einen Masterstudienplatz. Dies hätte den Vorteil, dass alle einen Masterstudiengang studieren können, die das wollen. Eine Auslese würde nicht stattfinden. Das Studium wäre insgesamt mehr auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten, denn natürlich könnten auch weiterhin alle, die das möchten, nach dem Bachelor die Hochschule verlassen. Der Bachelor würde ein eigenständiger Studiengang mit vollwertigem Abschluss bleiben.

Das bedeutet, dass alle bisherigen Vorteile des neuen Studiensystems (kürzere Studiengänge für die, die sonst gar nicht studieren würden, Kombination mit Weiterbildung, Durchlässigkeit zwischen Fachhochschule und Universität, flexible Bildungsbiographien, usw.) beibehalten werden könnten. Es würde nur sichergestellt, dass  die Umstellung der Studiengänge nicht gegen den Willen der Studierenden dazu missbraucht wird, Studienzeiten zu verkürzen. Ein Bachelor-Studiengang, der in der Regel auf drei Jahre begrenzt ist, kann nicht die oben genannten Kriterien an ein emanzipatorisches Studium erfüllen. Dafür ist die Zeit einfach zu knapp. Ein solches wissenschaftlich orientiertes, kritisches Studium kann nur eine Kombination von BA und MA-Studiengang darstellen. Will man diesen Ansatz also beibehalten und die Hochschulausbildung nicht zur reinen Berufsqualifizierung degradieren, darf die Möglichkeit, einen Masterstudiengang zu absolvieren, nicht begrenzt werden.

Gleichzeitig würde der enorme Leistungsdruck eines Auswahlverfahrens reduziert. Wenn klar ist, dass nur eine Auswahl der Studierenden eines Studiengangs (die sich ja in der Regel alle persönlich kennen dürften) einen der begehrten MA-Studienplätze erhält, ist die psychische Belastung enorm und sicherlich dazu geeignet, insgesamt Studierende von einem Hochschulstudium abzuhalten bzw. sie zum Abbruch zu bewegen. Die Möglichkeit, unabhängig von Leistungen etc. zum Masterstudium zugelassen zu werden, würde zudem zu einer höheren Akzeptanz des neuen Studiensystems beitragen, denn fragwürdige Ziele, wie eben Studienzeitverkürzungen als Sparmaßnahme, könnten nicht mehr verfolgt werden.

Ein Rechtsanspruch könnte zudem verhindern, dass das Phänomen der sogenannten ‚Gläsernen Decke’ weiter verschärft wird. Es ist erwiesen, dass sich der Anteil der Frauen eines Jahrgangs mit jeder Studienstufe reduziert. Sind beispielsweise noch über die Hälfte der StudienanfängerInnen Frauen, beträgt ihr Anteil bei den Promotionen nur noch bei 40 %. Im Wintersemester 2005/2006 wurden ebenfalls nur 40% der Master-Studienplätze von Frauen belegt, während es bei den Bachelor-Studiengängen noch 46,6% waren.[9] Es besteht also eine konkrete Gefahr, dass bei der Einführung eines weiteren Auswahlverfahren der Frauenanteil in der Wissenschaft weiter abnimmt.

Zwingend ist die Einführung eines Rechtsanspruchs dann, wenn für einen bestimmten Beruf (z.B. LehrerIn) ein Master-Abschluss Voraussetzung ist und eine vernünftige Perspektive nur mit einem Bachelor-Abschluss komplett fehlt. Es ist absolut unzumutbar, Studierende, die bereits ein klares Berufsziel haben, drei Jahre lang ein Studium studieren zu lassen, ohne zu gewährleisten, dass sie ihre Ausbildung auch abschließen dürfen. Der Druck, dem diese Studierenden schon jetzt zum Teil ausgesetzt sind, ist unglaublich hoch und lässt die Lebensqualität stark sinken, denn sie müssen nicht nur sehr viel Stoff aufnehmen, sondern dann auch noch in den Prüfungsleistungen überdurchschnittlich gut abscheiden. Allerdings lässt sich diese Situation auch auf Studiengänge übertragen, in denen sich das Berufsbild nicht so klar definieren lässt. Auch in anderen Fächern gibt es viele, die wissen, dass sie einen Beruf ergreifen wollen, für den ein Master-Abschluss erforderlich ist. Auch sie werden ohne Anspruch auf einen Master-Studienplatz dem Risiko ausgesetzt, trotz Abschluss quasi mit leeren Händen dazustehen.

 

Gesamtbetrachtung

Zusammengefasst ergeben sich damit folgende Argumente für einen Rechtsanspruch: Die Studierende erhalten Wahlfreiheit, die erforderlich ist, damit das eigentlich erst vertiefende Masterstudium keine Randerscheinung bleibt. Junge Menschen können zudem selbstbestimmt über ihre Bildungsbiographie entscheiden, wenn sie kein zusätzliches Bewerbungsverfahren durchlaufen müssen. Zudem wird der psychologische Druck auf die Studierenden reduziert und die Akzeptanz der gestuften Abschlüsse erhöht.

Als Argumente für Auswahlverfahren/Quoten werden damit hauptsächlich genannt, dass sich durch Quoten die Kapazitäten effizienter steuern lassen, mehr Bachelor-Studienplätze geschaffen und damit mehr junge Menschen an die Hochschule gebracht werden und dass Studierende, die nicht den Anforderungen an ein Masterstudium gerecht werden können, vorher identifiziert werden, sodass sie anderen Studierenden keine Studienplätze wegnehmen.

Gerade das letzte Argument ist bei näherer Betrachtung wenig stichhaltig. Insbesondere in konsekutiven Master-Studiengängen soll ja gerade der Bachelor auf den Master hinführen und darauf vorbereiten. Erbringt nun jemand die Anforderungen an ein Bachelor-Studium und erhält daraufhin einen Abschluss, dann muss das auch bedeuten, dass er für den darauf aufbauenden Studienabschluss qualifiziert ist. Ist dies aber nicht gegeben, dann ist das eher ein Indiz dafür, dass die Studiengänge falsch konzipiert sind.

An dieser Stelle sollte man dann auch ansetzen und Defizite bei der Ausgestaltung der Studiengänge dadurch ausgleichen, dass viele Bachelor-AbsolventInnen nachträglich über zusätzliche Auswahlverfahren „rausgesiebt“ werden. In nicht-konsekutiven Masterstudiengängen wird sich das Problem ebenfalls nicht stellen. Selbst in der schlechtesten Arbeitsmarktsituation wird kein Studierender ein Interesse daran haben, einen Studiengang zu studieren, dessen Anforderungen er bzw. sie nicht erfüllen kann. Sie sind für eine solche Selbsteinschätzung inzwischen alt genug und besitzen auch die nötige Erfahrung, denn sie haben ja bereits einen Hochschulabschluss. Richtig ist aber, dass alles getan werden muss, um (potentielle) Studierende in die Lage zu versetzen, eine solche Entscheidung verantwortlich zu treffen. Statt strenge Zulassungsvoraussetzungen zu diskutieren, sollte Ansatzpunkt hier aber vielmehr der Ausbau und die Verbesserung von Studienberatungen sein.

Die weitere Argumentation ‚pro Quoten’ konzentriert sich auf die Steuerung der Lehrkapazitäten einer Hochschule und spricht sich für eine Reduzierung von Masterstudienplätzen zugunsten von Bachelor-Studienplätzen aus. Dies würde zudem die Zahl der Studieninteressierten erhöhen. Allerdings wird die Aussicht, vermutlich nach einem dreijährigen Bachelor-Abschluss die Hochschule verlassen zu müssen und dann womöglich noch schlechtere Berufsaussichten zu haben als nach Abschluss einer dreijährigen Ausbildung (die obendrein noch bezahlt wird), auch viele potentielle BewerberInnen von der Aufnahme eines Studiums abschrecken.

Die Aussicht auf Entscheidungsfreiheit bezüglich des Masters würde die Anzahl der Studieninteressierten wiederum eher ansteigen lassen. Welche Auswirkungen Übergangsregelungen auf die Studierneigung haben, ist natürlich spekulativ und kann hier nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Klar ist aber, dass es äußerst zweifelhaft ist, ob die Studierneigung erhöht werden kann. Nichtsdestotrotz bleibt das Anliegen, die Anzahl der Bachelor-Studienplätze zu erhöhen, berechtigt und notwendig. Die Forderung, deshalb den Zugang zum Master tendenziell zu beschränken, geht aber dabei davon aus, dass die derzeitigen Studienkapazitäten unveränderbar sind. Auf Grundlage dieser Prämisse wird überlegt, wie diese bestehenden Kapazitäten sinnvoll verteilt werden können. Allerdings ist es inzwischen – parteiübergreifend und mit unterschiedlichen Begründungen – Konsens, dass die Studierendenquote in Deutschland dringend erhöht werden muss. Langfristig benötigen wir mehr Akademikerinnen und Akademiker.

Und was noch wichtiger ist: Es darf nicht sein, dass in einem Land, in dem grundsätzlich genügend Geld vorhanden ist, einige von einer umfassenden Bildung ausgeschlossen werden, weil Ressourcen ungerecht verteilt sind. Alle Menschen müssen das Recht haben, eine umfassende Bildung zu erhalten. Ziel muss es deshalb sein, Bildungsbarrieren abzubauen. Bildungsbarrieren nutzen nur Akteuren, die wollen, dass die bestehenden Gesellschaftsstrukturen und Eliten unverändert bleiben. Wer sozialen Aufstieg ermöglichen will, muss deshalb alles dafür tun, dass bestehende Hindernisse auf dem Weg zu einer umfassenden Bildung beseitigt werden.  Höhere Kapazitäten sind deshalb notwendig. Hochschulen müssen besser ausgestattet werden, damit sie mehr Studierende aufnehmen können. So kann erreicht werden, dass allen BA-AbsolventInnen die Aufnahme eines Masterstudiums ermöglicht wird und gleichzeitig (!) die Anzahl der Bachelor-Studienplätze erhöht wird.

Ein anderes Argument der BefürworterInnen von Auswahlverfahren ist ebenfalls nicht stichhaltig. Keineswegs führt ein Rechtsanspruch zu einer Ressourcenfehlsteuerung, weil Master-Studienplätze vorgehalten werden müssten, die dann nicht abgerufen werden. Besonders beliebt ist hier die Verstärkung dieses Arguments dahingehend, dass in einem solchen Fall angeblich für alle BA-AbsolventInnen jedes Jahr ein Masterstudienplatz vorgehalten werden muss, auch wenn in der Regel viele gar keinen Master machen wollen, allein deshalb, weil ja theoretisch alle Studierenden ihren Anspruch auf einen solchen Studienplatz geltend machen könnten.

Das ist jedoch falsch, denn zum einen würde sich nach kurzer Zeit die Anzahl derjenigen, die überhaupt einen Master machen möchten, in einem gewissen Korridor einpendeln, sodass man mit dieser Anzahl an Master-Studienplätzen kalkulieren könnte: zum anderen lassen sich sicherlich kleinere Schwankungen auch kurzfristig ausgleichen, denn die Kapazitäten sind ja nicht statisch. Wenn ein Hochschullehrer für eine Master-Veranstaltung eingeplant ist, wird es ihm sicherlich auch möglich sein, innerhalb einer kurzen Frist doch für eine Bachelor-Veranstaltung zu planen, wenn sich herausstellt, dass weniger Masterstudienplätze benötigt werden. 

 

Mut zur Qualität

Aus diesen Gründen ist ein Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz die bessere Regelung als Quoten, Auswahlverfahren etc.

Wie bereits dargestellt, darf dies nicht dazu führen, dass der Bachelor-Studiengang keine Bedeutung mehr hat. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Studierenden, die am liebsten direkt nach einem Bachelor-Abschluss die Hochschule verlassen und in das Berufsleben einsteigen wollen, vorausgesetzt, dass sich ihnen eine entsprechende Perspektive bietet. Allerdings sollte der Bachelor eben nicht mehr (überflüssigerweise) als „Regelstudienabschluss“ definiert werden. Es ist unter keinem Gesichtspunkt sinnvoll, die Anzahl der Master-AbsolventInnen durch restriktive Maßnahmen gering zu halten. Der Bachelor-Abschluss sollte vielmehr ein erster berufsqualifizierender Abschluss sein, also eine zusätzliche Möglichkeit für Studierende, die auch ohne Master-Abschluss eine Berufsperspektive und von sich aus kein Interesse an einem Master haben.  Will man dem Bachelor-Studiengang in dieser Weise eine eigene Bedeutung geben, ist aber eine künstliche Verknappung der Masterstudienplätze nicht der richtige Weg, sondern vielmehr eine qualitative Aufwertung der Bachelor-Studiengänge.

Wie gezeigt, ist es erklärtes Ziel der verantwortlichen bildungspolitischen Akteure in Deutschland, dass ein Teil der Studierenden nach Erwerb des Bachelor-Abschluss die Hochschule verlässt. Dies kann in verantwortlicher Weise nur geschehen, wenn gewährleistet ist, dass sich diesen Studierenden auch wirklich eine Perspektive bietet. BildungspolitikerInnen aus allen Parteien sollten deshalb eher darüber diskutieren, wie man eine solche qualitative Aufwertung bewerkstelligt, und weniger darüber, wie man durch Auswahlverfahren erreicht, dass Vielen nichts anderes übrig bleibt, als mit einem Bachelor die Hochschule zu verlassen.

Dabei sollte nicht nur über die Lerninhalte gesprochen werden, sondern auch darüber, wie viel Zeit ein ordentliches Hochschulstudium benötigt. Vielleicht sollte nicht krampfhaft an einem dreijährigen Bachelor festgehalten werden. Eine Erhöhung der Studiendauer auf vier Jahre würde das Bachelor-Studium entzerren, in das sich bisher Unmengen von Stoff drängen, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit Inhalten unmöglich machen[10]. Wird es erst einmal solche qualitativ hochwertigen Bachelor-Studiengänge geben, wird keine Begrenzung der Masterstudiengänge mehr nötig sein. Alle Studierenden könnten vielmehr den (Studien-)weg gehen, den sie möchten.

Wenn ein solcher Rechtsanspruch umgesetzt wird, muss natürlich noch geklärt werden, wie dieser konkret ausgestaltet werden soll, d.h., wer einen Anspruch auf welche Masterstudiengänge an welcher Hochschule erhält. Diese Diskussion ist aber zunächst keine zentrale. Als ersten Schritt wäre hier an die Begrenzung des Rechtsanspruchs auf die Hochschule zu denken, an der man den Bachelor absolviert hat, wie es in den Niederlanden gehandhabt wird.[11]

Es bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen politischen Akteure den Mut zur qualitativen Aufwertung des Bachelors aufbringen und nicht aus Skepsis gegenüber dem selbst geschaffenen Abschluss den Zugang zum Master begrenzen.



[1] Die Übersicht orientiert sich an Peer Pasternack, Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. Gestufte Abschlüsse in einer bildungs- und systemtheoretischen Perspektive. In: Studienreform mit Bachelor und Master, Ulrich Welbers (Hrsg.), Neuwied 2001. S. 286-302. M.w.N.

[2] Stefanie Schwarz-Hahn und Meike Rehburg , Bachelor und Master in Deutschland. Empirische Befunde zur Studienstrukturreform, Münster 2004. S. 54ff.

[3] 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.6.2003. Der Beschluss ist rechtlich nicht bindend, hat aber – da einvernehmlich mit allen BildungsministerInnen getroffen – starkes politisches Gewicht. Näheres hierzu siehe auch Peter Wex, Wer darf zum Master-Studium? März 2007. http://evanet.his.de/evanet/positionen/positionen2007/wex.pdf  (Zugriff: 14.8.2009). S. 3.

[4] Schwarz-Hahn und Rehburg (2004), S. 57f. und Wex (2007), S. 3ff.

[5] Vgl. Wex (2007), S. 9f.

[6] Bundeskoordinierungstreffen der Juso-Hochschulgruppen, Beschluss Bachelor und Master: studierbar und ohne Selektion. 5/2008. http://www.jusohochschulgruppen.de/index.php?id=35&tx_ttnews[pointer]=2&tx_ttnews[tt_news]=1002&tx_ttnews[backPid]=34&cHash=33fdc9a47c (Zugriff: 14.8.2009).

[8] Abgesehen von Studienplätzen, die aufgrund von Mehrfachbewerbungen frei bleiben, weil Studierende sich kurzfristig doch dafür entscheiden, einen Studienplatz an einer anderen Hochschule anzunehmen.

[9] Belege und weitere Ausführungen hierzu im Artikel von Corinna Schwetasch und Mirjam Reiß in diesem Buch.

 

[10] Siehe hierzu auch den Beitrag von Eva Fuchslocher in diesem Buch.

[11] Bettina Alesi et al., Bachelor- und Master-Studiengänge in ausgewählten Ländern Europas im Vergleich zu Deutschland, Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Berlin 2005. S. 8.

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