Die Postionspapiere des Bundeseverbandes Verbraucherzentrale und das Gutachten Altersvorsorge von Prof.Dr. Oehler, 2009 finden Sie unter www.vzbv.de
Riester-Produkte sind sie häufig mit viel zu hohen Verwaltungskosten behaftet. Für viele Menschen kann dies zu erheblichen Nachteilen führen, da sie bei Abschluss eines Riestervertrages über eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung nicht wissen, wie sich ihr weiterer Berufs- und Lebenswegweg und damit die Möglichkeit der Spareinlagen gestaltet.
Hohe Verwaltungskosten bei Änderung der Verträge
Müssen oder wollen sie die Einzahlungen zeitweilig verringern, aussetzen oder sind andere Riesterprodukte für sie sinnvoller? Etwa bei Anstieg von Löhnen und Gehältern, Eheschließung, Familiengründung oder Ehescheidung können Riesterprodukte mit so hohen Verwaltungsgebühren belastet werden, dass dadurch die großzügigen Zulagen des Staates aufgezehrt werden. Es kann daher durchaus sein, dass die staatlich geförderten Riesterrenten ungünstiger für den Sparer sind als nicht geförderte private Zusatzrenten. Außerdem lohnen sich Riesterrenten für ältere Arbeitnehmer überhaupt nicht, da sie für ihre Einzahlungen nur Minizusatzrenten erhalten. All dies wird bei den Beratungsgesprächen durch die Finanzdienstleister meist schamhaft unter der Decke gehalten.
Negativwerbung durch die Medien
Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser „Negativwerbung“ für die private Versicherungsbranche durch das neuerliche Gutachten der Bamberger Universität setzte ein wahrer Trommelwirbel in den öffentlichen Medien für die Unabdingbarkeit und Ehrenrettung der Riesterrenten ein. Von überall kommen die bekannten Warnungen bis Drohungen: Für jüngere Menschen reichen die gesetzlichen Renten immer weniger aus. Es kommen die bekannten, aber dadurch noch längst nicht richtiger gewordenen Hinweise auf die Demographie und die Notwendigkeit des privaten Alterssparens. Als ob die Demographie, Zunahme der älteren und Abnahme der jüngeren Erwerbsbevölkerung, nicht die gleichen negativen Auswirkungen auf die Finanzierung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge wie der gesetzlichen umlagefinanzierten Rente hätte.
Es wird von den Lobbyisten der privaten Versicherungs- und Finanzbranche nach wie vor erfolgreich verdrängt, dass die Auszahlung der kapitalgedeckten wie der umlagebasierten Altersrenten aus dem gleichen Finanztopf gespeist werden müssen, der von der geringer werdenden Zahl der Erwerbstätigen aufzubringen ist. Dabei grenzt die zur Schau gestellt Sorge der Finanzindustrie und ihrer Helfershelfer um die Jungen schon beinahe an Heuchelei. Denn mit der Einführung der Riesterrente ist das Rentenniveau insgesamt drastisch für alle Rentner abgesenkt worden. Hier müsste der Aufschrei erfolgen, wenn es mit den Sorgen um die jüngere Generation ernst gemeint ist. In Wirklichkeit war gerade die Finanzbranche maßgeblich daran beteiligt, über den damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester und Exbundeskanzler Gerhard Schröder die Weichen für die massive öffentliche Förderung des Aufbaus der privaten Altersvorsorge zu Lasten der gesetzlichen Altersversicherung zu stellen.
Arbeitgeber entlastet
Der Ausfall des Beitrags der Arbeitgeber für die allein von den Arbeitnehmern zu finanzierenden Sparbeiträge für die Riesterrente wird mit großzügigen Zulagen des Staates bzw. hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten ausgeglichen. In die Röhre gucken müssen nun diejenigen, die sich keinen Riestervertrag leisten können oder wollen. Nach dem Desaster der globalen Finanzkrise dürfte es nicht verwundern, wenn das Vertrauen der Menschen in die private Kapitalanlage zur Altersvorsorge abnimmt. In den USA und Großbritannien haben Millionen Menschen ihre Ansprüche an die private Altersvorsorge teilweise oder sogar ganz verloren und müssen bis ins hohe Alter in zum Teil entwürdigenden Tätigkeiten um ihre Lebensexistenz kämpfen.
Die Glaubwürdigkeit für die private Finanzbranche wird mit Zusicherungen zu erkaufen versucht, dass es jetzt darauf ankomme, die Transparenz von Kosten und Erträgen bei den verschiedenen Riesterprodukten zu verbessern. Dabei wird die neue Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gleich in die Verantwortung genommen- sozusagen als Generalbevollmächtigte für die Seriosität und Zuverlässigkeit der Riesterrenten zu sorgen.
Natürlich kann niemand etwas dagegen haben, dass die Finanzbranche die Transparenz der Verwaltungskosten und Renditen ihrer Altersorsorgeprodukte verbessern soll. Schon mit der Einführung der Riesterente im Altersvermögensgesetz von 2001 sind verschiedene Bedingungen für die Zertifizierung von Riesterrenten als Voraussetzung für die öffentliche Förderung genannt. Danach muss zu Beginn der Auszahlungsphase, grundsätzlich ab dem 60.Lebensjahr, mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung plus staatliche Zulage) garantiert werden. Dies ist eine wichtige, aber auch die einzige wirklich handfeste Absicherung, für die Menschen. Eher vage sind die gesetzlichen Vorschriften für die Informationspflichten über die Verwendung der Vorsorgebeiträge und vor allem über die Höhe der Verwaltungskosten.
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